Helmgesetz und Blinker

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Moderator: Argus

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Reto Burkhalter
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Helmgesetz und Blinker

Beitrag von Reto Burkhalter »

Hallo,
die Erlebnisse am Dienstag von Kaspar mit der Rennleitung am Gurnigel brachten eine alte Frage wieder auf: Gibt es in der Schweiz ein offizielles Verfalldatum für Helme?
Kennt sich jemand mit dem schweizer Gesetz aus? Es geht mir hier drum, ab wann ein Helm verboten ist. Klar weiss ich, dass ein Helm alle paar Jahre ersetzt werden sollte wegen Materialalterung, dass man nach Unfall einen neuen Helm kaufen soll. Darum geht es mir hier nicht. Ich möchte einfach wissen, ob das Gesetz einen gewissen Helm irgendwann verbietet. Ich weiss, dass Händler nur Helme verkaufen dürfen, die nach einer gewissen EC-Norm geprüft sind. Aber wie ist es mit meinem Helm? Muss ich meinen Helm jedes Mal entsorgen, nur weil eine neue Norm rausgekommen ist?
Bisher war ich auf folgendem Wissenstand, und möchte hier aufgeklärt werden, ob ich falsch liege:
Es sind auf dem Motorrad nur „Motorradhelme“ zugelassen, also keine Bauhelme, keine Eishockeyhelme, keine militärischen Stahlhelme, keine Velohelme oder ähnliche Spezialhelme für Sonderzwecke.
Verkauft werden dürfen nur Helme von der gerade gültigen Norm, getragen werden dürfen auch ältere Helme, sofern es echte Motorradhelme sind. Falls ich also noch einen Motorradhelm von 1930 besitze, darf ich damit auch fahren. Oder liege ich hier falsch.

Und gleich noch eine ähnliche Frage? Ab wann sind Blinker Vorschrift und darf ich sie abschrauben? Gemäss meinem Wissensstand muss jedes neue Motorrad mit Blinker ausgestattet sein wenn es heute in der Schweiz neu verkauft wird, doch der Benutzer darf sie abschrauben. Wenn er Handzeichen gibt, darf man auch das neueste Motorrad ohne Blinker fahren. Oder liege ich hier falsch, und Blinker müssen tatsächlich ab einem gewissen Jahrgang immer vorhanden sein?

Vielen Dank für die Auskünfte,
Reto Burkhalter

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105.694
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Re: Helmgesetz und Blinker

Beitrag von 105.694 »

Verkehrsregelnverordnung
Art. 3b1 Tragen von Schutzhelmen

http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/a3b.html

Wenn ich natürlich sehe, was wir Motorradfahrer für Unfug treiben (siehe Donnerstagabend in Trimbach), dann wundert es mich nicht, dass die Polizei versucht uns dafür (irgendwie) zu bestrafen.

Immer nach dem Motto: Nicht was du auf der Schädeldecke trägst, sondern was darunter liegt, schützt dich wirklich!

Gruss Luis

Byland
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Re: Helmgesetz und Blinker

Beitrag von Byland »

Hallo Reto
Hallo FAM - ler

Ich glaub für all deine Fragen eine Antwort zu haben. Aber bekanntlich ist „glauben“ etwas für die Kirche und nicht für die Strasse. Eigentlich bin ich deiner Meinung. Aber einmal mehr, stellt sich doch hier die Frage, gibt es ein Nachschlagewerk, bezüglich was muss wann und wie nachgerüstet werden. Denn deren Beispiele gibt es noch mehr. (z.B. Tacho ja/nein, mit und ohne Beleuchtung. Rückspiegel. Bremslicht ja/nein. Haltegriff für Beifahrer. u.s.w.)
Wo kann all dies nachgelesen werden ???

Gruss
Rolf (FAM - Stamm GR)

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RuediKehl
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Re: Helmgesetz und Blinker

Beitrag von RuediKehl »

 
Es sind nur 290 Seiten, verweisen aber auf zig weitere Dokumente;o))

Ruedi

Reto Burkhalter
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Re: Helmgesetz und Blinker

Beitrag von Reto Burkhalter »

Hallo
Das fängt schon ganz gut an. Im Artikel 3b von Luis empfohlen, geht klar hervor, dass es ein nach ECE-Reglement Nr22 geprüfter Helm sein muss. Aus Wikipedia habe ich gefunden, dass die ganze ECE Normengeschichte an einer Sitzung 1958 beschlossen worden ist. Ob dort schon die Norm Nr22 diskutiert worden ist, ist unwahrscheinlich. Jedenfalls heist das, dass vor 1958 kein Helm eine ECE Norm erfüllen kann, weil es vorher noch kein ECE gegeben hat. Meinen 1930er Helm kann ich somit nur noch als Sammelbehälter für rostige Schrauben verwenden.
Das ECE Reglement Nr22 suche ich noch, doch im Motosport Schweiz fand ich einen Artikel, der besagt, dass die Norm die Mindestanforderungen für Helme und Visiere festlegt. Ob dort auch ein Verfalldatum drin steht, weiss ich (noch) nicht. Somit könnte es also nun sein, dass jeder Töffhelm zugelassen ist, vorausgesetzt, dass er irgend eine Variante von der ECE Nr22 erfüllt. Also auch ein 1958er Helm, falls er wenigstens ECE Nr22, Version 1.0 entspricht.

In dem Artikel 3b ist übrigens noch etwas Interessantes zu lesen: Von der Helmpflicht ausgenommen sind Fahrer und Mitfahrer, wenn es eine Kabine hat (geschlossene Seitenwagen oder Ecomobil), oder wenn es Sicherheitsgurte hat. Da müsste ich mir ja direkt mal überlegen, ob ich nicht einen Beckengurt auf meinen Töff montieren soll.

Bezüglich Blinker sind die 290 Seiten interessant die Ruedi Kehl empfiehlt. Auf Seite 85 ist die Pflichtbeleuchtung erwähnt, Blinker sind da NICHT dabei. Gleich unten dran ist Beleuchtung erwähnt, die fakultativ montiert werden darf. Erst hier sind Blinker dabei. Somit ist es ganz klar, dass ein nagelneues Motorrad, und auch ein Oldtimermotorrad ohne Blinker gefahren und geprüft werden darf. Wie man das bei der neuesten Honda allerdings dem MFK Prüfer beibringt, ist eine andere Geschichte.

Vielen Dank und Gruss,
Reto Burkhalter

Triumph
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Re: Helmgesetz und Blinker

Beitrag von Triumph »

Hallo Leute
Ich habe gestern meine Enfield Jahrgang 1947 (ohne Blinker) vorgeführt und den Experten auf die Blinkerregelung angesprochen. Die Antwort war eindeutig. Blinker sind, ungeachtet des Jahrgangs des Bikes, keine vorgeschrieben. Sind am Bike jedoch Blinker montiert, müssen diese einwandfrei funktionieren.

Wünsche ein erholsames Biker-Wochenende. Vielleicht sieht man sich ja in Gränichen.

Max

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