Guten hallo
in den letzten Jahren habe ich 3 Motorräder im Ausland gekauft. Dazu ein weiteres Motorrad in der Schweiz gekauft, welches aber nur italienische Papiere hatte. Alle 4 Motorräder waren schweizer Fabrikate aus der Zeit vor 1940. Für alle 4 Motorräder musste ich Zoll bezahlen, nach Wert und nach Gewicht. Sogar für das in der Schweiz gekaufte Motorrad mit den italienischen Papieren habe ich nachträglich noch Zoll gezahlt, um ein Formular 13.20A zu bekommen.
War das richtig? Wie sind da euere Erfahrungen? Muss man ein schweizer Motorrad das man aus dem Ausland in die Schweiz importiert wirklich verzollen, oder kann man das Zollfrei in die Schweiz zurück bringen?
Wie muss man vorgehen, dass man ein schweizer Motorrad legal in die Schweiz bringen kann, ohne es verzollen zu müssen?
Dank und Gruss, auch an die Zöllner,
Reto Burkhalter
Schweizer Töff verzollen?
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Schweizer Töff verzollen ?
Hallo Reto
Ich bin zwar nicht Zöllner, doch habe ich von meinem Schwager folgendes erfahren:
Mein Schwager hat vor knapp 25 Jahren einen Autoveteranen (1924) restauriert und anschliessend die Malerarbeiten (Lackierung) in Deutschland ausführen lassen. Er rechnete mit einer Dauer von 2 Monaten. Bei der Ausfuhr musste er dies speziell deklarieren, damit er weder in Deutschland noch bei der Rücknahme in die Schweiz Zoll zahlen musste (erhielt damals vom Zollamt diese Auskunft). Als die Restaurierung dann noch einen Monat länger dauerte, musste er dies erneut beim Zoll deklarieren und nachweisen, sonst hätte er das Fahrzeug verzollen müssen. Es wäre dann nämlich ausgeführt und wieder importiert worden. Wenn also ein Fahrzeug die Schweiz definitiv verlässt (Handel, Verkauf usw.) gilt die Wiedereinfuhr als zollpflichtiger Warenimport.
Da war doch noch ein kurioser Fall in Schaffhausen (Singen), als ein Schweizer mit seinem Auto mit CH-Nummernschild nach Deutschland essen gehen wollte und - um Zollstau zu umgehen - einen inoffiziellen Grenzübergang benutzte (= keine Zollstrasse): auf deutschen Terrain wurde er von der D-Grenzwache angehalten und musste sein Fahrzeug als Importware verzollen ! EU-Gesetz.
Gruss
Clemens
Ich bin zwar nicht Zöllner, doch habe ich von meinem Schwager folgendes erfahren:
Mein Schwager hat vor knapp 25 Jahren einen Autoveteranen (1924) restauriert und anschliessend die Malerarbeiten (Lackierung) in Deutschland ausführen lassen. Er rechnete mit einer Dauer von 2 Monaten. Bei der Ausfuhr musste er dies speziell deklarieren, damit er weder in Deutschland noch bei der Rücknahme in die Schweiz Zoll zahlen musste (erhielt damals vom Zollamt diese Auskunft). Als die Restaurierung dann noch einen Monat länger dauerte, musste er dies erneut beim Zoll deklarieren und nachweisen, sonst hätte er das Fahrzeug verzollen müssen. Es wäre dann nämlich ausgeführt und wieder importiert worden. Wenn also ein Fahrzeug die Schweiz definitiv verlässt (Handel, Verkauf usw.) gilt die Wiedereinfuhr als zollpflichtiger Warenimport.
Da war doch noch ein kurioser Fall in Schaffhausen (Singen), als ein Schweizer mit seinem Auto mit CH-Nummernschild nach Deutschland essen gehen wollte und - um Zollstau zu umgehen - einen inoffiziellen Grenzübergang benutzte (= keine Zollstrasse): auf deutschen Terrain wurde er von der D-Grenzwache angehalten und musste sein Fahrzeug als Importware verzollen ! EU-Gesetz.
Gruss
Clemens
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Verzollung von Schweizer Motorrädern
Reto, sicher hast du auf der Zollquittung gesehen, dass der grösste Teil der "Zollgebühren" die Mehrwertsteuer ausmacht. Wenn ein Schweizer Motorrad ins Ausland exportiert wurde, zahlte der Empfänger im Ausland nicht die Mehrwertsteuer der Schweiz, sonder jene seines Landes. Bei einem Re-Import ist also die Schweizer Mehrwertsteuer fällig, da das Motorrad jetzt in der Schweiz gebraucht wird. Ebenso verhält es sich mit Fahrzeugreparaturen im Ausland. Bei solchen ist an der Grenze die Mehrwertsteuer in der Höhe der Reparaturkosten fällig.