Lärmvorschriften 1957 ?

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TimS
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Lärmvorschriften 1957 ?

Beitrag von TimS »

Hallo,

bei einem Historische Zulassung sollen die Lärmvorschriften vom Jahr in dem das Fahrzeug zum ersten Mal eingelöst wurde gelten.
Kennt jemanden die Lärmvorschriften von 1957 und 1967 oder wo findet man diese Vorschriften?

Cheers

Tim

TimS
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Re: Lärmvorschriften 1957 ?

Beitrag von TimS »

So, heute war i bei der Strassenverkehrsamt.

Lärmvorschriften gab es vor 1985 nicht, in so Fern dürfte ich keine Probleme haben mit die beide Bikes die ich importiert haben heisst es offiziell.

Walter Bachmann
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Re: Lärmvorschriften 1957 ?

Beitrag von Walter Bachmann »

Hallo Tim.
Das ist erstaunlich. Ich habe einen Typenschein von 1953 für eine 125er. Da steht am Ende. Lärm muss an die neuen Vorschriften angepasst werden. (max 85 Phon)
Hoffen wir, dass beim Vorführen nicht plötzlich einer eine solche Vorschrift findet.

Walter
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Rudolf Schenker
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Re: Lärmvorschriften 1957 ?

Beitrag von Rudolf Schenker »

Hallo Tim,
ja das ist eine merkwürdige Auskunft vom StvA.
Habe einen Typenschein vom 19.03.1952 vor mir, mit folgendem Eintrag:
Auspuff-Schallmessung: Auf 7 Meter seitlich = 86 Phon
Auch habe ich 2 Motorräder in meiner Sammlung, welche eine Plombe, mit der Aufschrift: "Lärmkontrolle Basel-Stadt 1955" am Lenker angebracht sind.

Wünsche Dir viel Erfolg bei der Prüfung
Ruedi

pendor
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Re: Lärmvorschriften 1957 ?

Beitrag von pendor »

vielleicht ist das wieder mal föderalistisch geregelt. die appenzeller lieben wohl knatternde motorräder ;-)
abgesehen davon: 85 phon ist ja nicht gerade leise. bei dieser grössenordnung würde ich mir keine allzugrossen sorgen machen..... (natürlich kommts drauf an, in welchem abstand die den schalldruck messen...)
gruss
pendor

Andi
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Re: Lärmvorschriften und 1955 er Lamkontrolle Basel Stast

Beitrag von Andi »

Das Gefällt mir als Aargauer , die Lärmkontrollplakette Basel Stadt 1955, superedel, so etwas möchte ich auch ein Edel-Zeichen aus der Hölle des grünen Löwen.

Nein die 85dB kommen der Sache näher. Sie setzen sich zusammen aus der Vorschrift 83dB und vermutlich 2dB Toleranz. bei Standmessungen wie sie vor den 80er Jahren üblich waren. Dieser Wert kann von kl Hubräumen noch gut eingehalten werden , von gebrauchten grossvolumigen Multizylindermotoren oft nicht mehr. Gemessen wird oder wurde bei 3/4 Nenndrehzahl, selbst diese variert öfters bei Importen. Abweichungen zum CH-Modell können wichtig sein/werden.

Während zB anno 73zig bei einem Neufahrzeug nichts klapperte können schon gebrauchte Kupplungen/Ventiltrieb/Kolben rasch mehrere dB erzeugen. Da es um dbA geht sind dann 6dB bereits einen Verdopplung des Lärmpegels.

Ich finde 83 dB gar nicht laut eher zu knapp für manche Klassiker im Originallook. Denn es wurde schon vom Importeur... ja eben die Spezial-Nikolausiwatte-Flüstertüte mit der Nummer drin montiert. Hochoffiziell. Macht heute dann eher Aerger/Diskussionen.

Irgendwann in den 50ern wurde die Typenscheinidee geboren und erstmals gemessen. Wieviel davon digitalisiert wurde beim schweizerischen Strassenverkehrsamt in Bern ist noch fraglich und ob dies ohne Verlust / Brand ging. Wenn etwas fehlt ist dies heute eher weniger Schlimm 60 Jahre danach.

Richtig heikel wird es dann gegen 80ig mit den Vorbeifahrtsmessungen, gibts da Neuerungen/Erleichterungen.? Thema MG-LeMans3? Gruss Andi
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KalleWirsch
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Re: Lärmvorschriften 1957 ?

Beitrag von KalleWirsch »

Rudolf Schenker hat geschrieben:Hallo Tim,
ja das ist eine merkwürdige Auskunft vom StvA.
Habe einen Typenschein vom 19.03.1952 vor mir, mit folgendem Eintrag:
Auspuff-Schallmessung: Auf 7 Meter seitlich = 86 Phon
Was ist daran komisch? Das eine ist ein Wert der im Fahrzeugausweis steht, das andere eine Vorschrift. Wenn es keine Vorschrift gibt, dann ist der Wert ab Werk nur einzuhalten. Also Auspuff ab und offen fahren weil es keine Vorschrift gibt läuft nicht.

Steht eine Reifengrösse im Ausweis darf nur diese montiert werden ...
Ist keine Angabe der Bereifung, kann ich deshalb montieren was ich will? Nein, eben nicht. Die Bereifung gibt ein Hersteller an. Eine Reifenvorschrift gibt es deshalb noch lange nicht ..
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Walter Bachmann
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Re: Lärmvorschriften 1957 ?

Beitrag von Walter Bachmann »

Hallo an Alle.
Kann jemand sagen, was der Unterschied zwischen Phon und Dezibel ist? ist das nur die Schreibweise?

Danke für Weiterbildung, Walter
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KalleWirsch
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Re: Lärmvorschriften 1957 ?

Beitrag von KalleWirsch »

Dezibel / Phon / Sone
Im Zusammenhang mit der Geräuschentwicklung von Geräten fallen immer wieder die Begriffe Dezibel (dB), Phon und Sone. Was steckt dahinter?
Wenn man von Lärm spricht, dann sind damit die Schallwellen gemeint, die sich in Form von Luftdruckschwankungen ausbreiten. Die Trommelfelle in unseren Ohren werden von ihnen in Schwingung versetzt. Bei der Schallmessung erfassen Mikrofone diese Luftdruckschwankungen.

Dezibel (dB)
Dezibel ist ein Zehntel von einem Bel und ist das Verhältnis zweier Größen, das dimensionslos, also ohne Einheit angegeben wird.
In der Signaltechnik und Akustik gibt es für dB-Angaben Bezugswerte. Dazu gehört der Schalldruckpegel (Sound Pressure Level, SPL) mit 0 dB, der entweder als dB SPL oder dBA angegeben wird. A bedeutet Adjusted und bezeichnet einen Filter, der das frequenzabhängige, menschliche Hörempfinden berücksichtigt (physiologische Anpassung).
Pegelunterschiede von 3 dB kann der Mensch deutlich wahrnehmen. Bei einer Erhöhung um 6 dB der Schall-Amplitude wäre es eine Verdoppelung. Doch erst ab 10 dB empfindet der Mensch die Erhöhung um eine Lautstärkeverdoppelung.
Dezibel sagt nichts darüber aus, wie laut Schall empfunden wird.

Phon
Phon gibt die empfundene Lautstärke im Verhältnis zu 1000 Hz Sinus an. Bei dieser Frequenz (1000 Hz Sinus) ist Phon mit Dezibel gleich. Auch Phon sagt nichts darüber aus, wie laut Schall empfunden wird.

Sone
Irgendwann hat sich herausgestellt, dass die dBA-Angaben die physiologischen Bedingungen nur ungenügend berücksichtigen. Denn die Töne bestimmter Frequenzbereiche empfindet der Mensch als störender als andere Geräusche. Hinzu kommt noch, dass mit abnehmender Schallintensität der Mensch immer empfindlicher reagiert. Deshalb spricht man heute eher von Lautheit als von Schalldruckpegel.
Die Lautstärke oder Lautheit eines Geräusches wird in Sone angegeben. Ein Sone entspricht 40 Phon oder 40 dB SPL bei 1000 Hz Sinus. Zwei Sone sind 50 Phon. Das bedeutet, die Lautstärke einer Unterhaltung wird doppelt so laut wahrgenommen, wie eine leise Unterhaltung. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es nur bei Tönen mit konstanter Frequenz einen Zusammenhang zwischen Sone- und dBA-Werten gibt. Es lassen sich nur frequenzreine Signale ineinander umrechnen. Zum Beispiel 1 kHz.

Quelle: http://www.elektronik-kompendium.de/sit ... 010171.htm
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Andi
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Re: Lärmvorschriften 1957 ? Schallmauer bei 1977

Beitrag von Andi »

Spannend TimS, nach unserer Diskussion kannst du also bestätigen nach deinem StVA Besuch dass es vor 1985 keine Vorschriften gab ?
Schriftlich will man solches aber dann doch nicht bestätigen dort, das kenne ich bestens.
Interessant wäre es schon wenn man rückwirkend europäisches/deutsche Lärmvorschriften übernehmen würde. Vieleicht profitieren Oldies auch einmal davon in Brüssel. -einer LMIII oder Laverda Jota täte dies gut.

Die 86dB bei 6 m seitlich gemessen sollten für jeden klassischen 125er machbar sein, Bei einer Norton Kommando von 1969 oder einer Ducati750 GT mit (originalen) Contis sieht die Sache differenziert aus gerade bei gebrauchten Motoren. Für wenige Franken gibt es heute Lärmmessgeräte vom Fachhandel online zu bestellen. Sie kommen einer professionellen Messung +/- 20% nahe. Ob auf Asphalt gemessen trocken /nass oder mit/ohne Schnee, mit/ohne Schale macht schnell etliche % aus . Mit ein Grund dass generell nur die Standmessungen (bei 3/4 Nenn RPM) ökonomisch bleiben
Schallmauer 1977?
Wer zu einer Vorbeifahrtsmessung (ab Herstellerjahr 1977?) aufgefordert wird, sieht sich erheblichen Kosten gegenübergestellt, es sei denn der noch existierende Importeur ist/wird Verhandlungsfähig. Die können aus technischen/zeitlichen Gründen nicht auf dem StVA gemacht werden darum beharrt man bei Yungtimern auf Nummernspiele. EMPA lassen sich solche Messungen im Gang x mit xy Gas artig entlöhnen. alles andere als Deregulierung. Faktisch ein ? zB für den Import einer LMIII aus F oder einer Jota1000 aus Italien.
Um auf der sicheren Seite zu bleiben rate ich vor jeglichen Fahrzeugen nach 1977 ohne CH Papiere ab! A beintot!
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68k
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Re: Lärmvorschriften 1957 ?

Beitrag von 68k »

Hallo

Bei meinem 53er Import wurde damals einfach bei 3/4 Nenndrehzahl (ich musste ihm sagen wie hoch die ist) gemessen und der Wert im Ausweis eingetragen - das wars.
Ich denke nicht, dass du Probleme haben wirst wenn dein Bike nicht absurd laut ist.

Gruss
Felix

TimS
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Re: Lärmvorschriften 1957 ?

Beitrag von TimS »

So, i habe gerade mit der Stva gesprochen. Es gelten nur bei Importfahrzeuge die Lärmvorschriften von Jahrgang des ersten inverkehrsetzung!

Ich habe nachgeschaut in meinem Papiere für meine 1969 Norton Commando S da steht fälschlicherweise, dass die erste Inverkehrsetzung im Jahr 2000 war (!!!). Diese Fehler stammt daher, dass in den Englische Papiere nur die erste Inverkehrsetzung in England stand. Das Bike war jedoch einen Importfahrzeug aus den USA. Die echten 1. Inverkehrsetzung in den USA wird in den englischen Papiere nicht vermerkt.

Deshalb, habe ich solche Schwierigkeiten beim MFK gehabt, denn er hat nur gesehen Jahr 2000 (wie ich damit eine Veteranen-Zulassung bekommen habe ist mir jedoch rätselhaft!)

Jetzt muss ich Les Emery von Norvil, der 1991 (!) das Bike aus der USA nach England holte, kontaktieren um zu fragen ob er mir diesbezüglich helfen kann.

68k
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Re: Lärmvorschriften 1957 ?

Beitrag von 68k »

Blöd - wenn du das gewusst hättest, hättest du besser den Ausweis geschreddert vor der MFK ...

TimS
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Re: Lärmvorschriften 1957 ?

Beitrag von TimS »

Jetzt seit April 2014 gilt beim Stva folgendes:

Falls bei einem Importfahrzeug das 1. Inverkehrsetzung nicht nachgewiesen werden kann, dann kann das Herstellungsjahr als 1. Inverkehrsetzung eingetragen werden.

Habe nochmals beim Stva angerufen und bin mit einen Herr verbunden worden der sich gut auskennt. Er hat gesagt dass es keine Problem mehr ist, ich soll die Fahrzeugpapier und das Dating Zertifikat von der Norton Owners Club vorbeibringen, er lässt die Papiere ändern. Der offizielle 1. Inverkehrsetzung wird jetzt 31.12.1969 und damit, so lange alles am Bike / Auspuff wie original ist, wird es keine Probleme beim MFK geben wegen Lärm oder Abgaswerte - selbst dann wenn es lauter als gewöhnlich ist, denn es kam nicht selten vor, das Modellen, die für andere Länder produziert worden sind, andere Werte erzeugten als denen die für den Schweizer Markt bestimmt waren. So wie ich es verstanden haben sind Importfahrzeuge vor 1985 deshalb befreit von jeglichen Lärm Prüfungen!

Ich freue mich voll, denn ich habe zwei weitere Import Bikes die demnächst zum 1. MFK müssen.
Eine 1967 BSA Spitfire MKIII und eine 1957 BSA Road Rocket, der wirklich laut ist! (siehe Rubrik "Verkaufen")

Bin sehr gespannt aufs 10.07.14 (Spitfire MFK). Ich werde hier darüber berichten.

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