Veteraneneintrag Schweiz und benachbarte Länder

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Moderator: Argus

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mrksko
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Veteraneneintrag Schweiz und benachbarte Länder

Beitrag von mrksko »

Hallo zusammen

angeregt durch den Beitrag von Spiro (Veteraneneintrag wird gestrichen, weil er mehr als 3000km fährt) und durch den zunehmend nicht ganz umkomplizierten Umgang der STVAs mit Veteranenzulassungen würde ich gerne eine Übersicht erstellen, wo wir uns im Vergleich mit dem umliegenden Ländern befinden. Z. B. weiss ich von einem generellen Veteraneneintrag, nur abhängig vom Alter etc.

So eine Zusammenstellung könnten wir als Argumentarium nehmen, die Handhabung zu ändern oder uns halt zufrieden zu geben, weil wir einen positiven Vorsprung haben.

Die politischen Vorgaben einzelner Kantone, die Anzahl Veteranenzulassung zu reduzieren, ist sicher der falsche Weg und wird wenig Wirkung haben, ausgenommen die Verärgerung/das Unverständnis der Betroffenen/der Betroffenen.

Was wisst Ihr über die jeweiligen Konstellationen im Ausland, was meint Ihr generell dazu?

Benzinige Grüsse

Markus

Condor Werner
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Re: Veteraneneintrag Schweiz und benachbarte Länder

Beitrag von Condor Werner »

Hallo Markus
In Östereich darf man mit einem historischen Fahrzeug 60 Tage fahren, mit eintrag ins Fahrtenbuch vor der Abfahrt.

nimbusbiker
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Re: Veteraneneintrag Schweiz und benachbarte Länder

Beitrag von nimbusbiker »

In D kannst du ein sog. rotes 07er Sammelkennzeichen erwerben. Wird pauschal besteuert und das Kennzeichen wird versichert mit Haftpflicht, dann noch jedes einzelne Fahrzeug - wenn gewünscht - TK oder VK. Darf wechselweise an bis zu 10 (in ein Zulassungsheft eingetragene) Fahrzeugen verwendet werden.
Jetzt der Haken - du darfst mit diesem Kennzeichen nur "Einstell- und Prüffahrten" vornehmen, oder zu Treffen fahren, jedoch nicht im Alltag!
Jede Fahrt muss in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden.

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fritztengler
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Re: Veteraneneintrag Schweiz und benachbarte Länder

Beitrag von fritztengler »

In Österreich gibt es für alle Fahrzeuge gleicher Art ( Krad, Pkw) Wechselkennzeichen für 3 Fahrzeuge. Die müssen zur jährlichen Überprüfung; auch Anhänger. Das machen autorisierte Mechaniker, ÖAMTC, ARBÖ. Historische KFZ: Mind. 30 Jahre alt, Eintragung im Typenschein/Einzelgenehmigung. PKW dürfen nur 120 Tage im Jahr bewegt werden, Motorräder nur 60 Tage. Es muss ein Fahrtenbuch geführt werden und bei der Überprüfung vorgelegt werden. Es gibt für alle KFZ die Möglichkeit die Nummer zurückzulegen, dann wird für diese Zeit der Versicherungsbeitrag und die Strassensteuer rückvergütet. Historische KFZ müssen nur alle 2 Jahre zur Überprüfung. Man kann 1 Monat vor dem Termin und 4 Monate nach dem Termin zur Überprüfung fahren. Man muss aber sein altes KFZ nicht als historisch eintragen lassen und kann dann unbeschränkt fahren. Das Problem dabei: man darf dann nicht mehr in Städte mit neuen Abgasvorschriften einfahren. Die historischen KFZ bekommen bei der Überprüfung ein rotes "Pickerl", andere ein weisses oder grünes. Überprüft wird die Verkehrssicherheit und alles Technische; Beulen, Patina, Pinselfarbe sind da kein Problem.
Bei alten KFZ, Scheunenfunde, Flohmarktkäufe, Importe ohne Typenschein wird eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Landesprüfstelle erstellt. KFZ bis Baujahr 1955 werden nur als historisch eingetragen. Für Jüngere gibt es eine Art Euro-Liste. Auch da kommt es nicht auf Optik, Patina, alten Lack oder eine Beule an. Es wird auf Verkehrssicherheit und einwandfreien technischen Zustand geprüft. Eingetragen werden dann auch Asnahmen für asbesthältige Bremsbeläge, keine Blinker, evtl. nur 1 Rückspiegel, Bremslicht nur bei Fußbremse, baujahrsbedingt schwächere Leuchtkraft der Lichtanlage etc. Es ist dies eine relativ unbürokratische Abhandlung, dauert eineinhalb Stunden. Kostet rund Euro 130 für ein Motorrad. Man muss nur mit allen verfügbaren technischen Unterlagen, einen Eigentumsnachweis oder einer Eidesstattlichen Erklärung kommen.

Alles schon mitgemacht.

fritz der tengler

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