Anforderungen für Vorkriegsmotorrad Jg. 1924

Diskussionen über alte Motorräder, Infos und Tipps . . .

Moderator: Argus

Antworten
Hondakawa
Beiträge: 16
Registriert: 24.11.2018 22:45
Wohnort: 8427 Rorbas

Anforderungen für Vorkriegsmotorrad Jg. 1924

Beitrag von Hondakawa »

Hoi Zäme
Kann mir jemand sagen welches die Minimal-Anforderungen für eine Inverkehrssetzung für eine Harley J Jg. 1924 sind ! Zum Beispiel : Brauche ich ein Standlicht, Stoplicht, Rückspiegel u.s.w ( Ich möchte die Harley ohne Geschwindikeitsbegrenzung einlösen.)

Gruess Peter

marc79
Beiträge: 27
Registriert: 19.10.2016 10:41
Wohnort: Aettenschwil

Re: Anforderungen für Vorkriegsmotorrad Jg. 1924

Beitrag von marc79 »

Salü
Bis Jg. 32 braucht man grundsätzlich keine Beleuchtung.
Falls jedoch eine dran ist, muss sie auch funktionieren.
Du brauchst links einen Spiegel, hinten ein Katzenauge (mit E-Prüfzeichen) und einen Tacho. Kann auch ein digitaler Velotacho sein. Es sollten entstörte Kerzenstecker oder Kerzen montiert sein.
(Danach aber wieder ausbauen, sonst geht der Magnet kaputt)
Falls es eine Neuzulassung ist,musst du folgende Technische Daten
vorweisen können:
-Höchstgeschwindigkeit
-Leistung
-Nenndrehzahl
Von einer Geschwindigkeitsbegrenzung habe ich noch nie etwas gehört.

Marc

Alex Meyer
Beiträge: 468
Registriert: 13.10.2005 09:35
Wohnort: 8135 Langnau a. A.

Re: Anforderungen für Vorkriegsmotorrad Jg. 1924

Beitrag von Alex Meyer »

Geschwindigkeitsbeschränkung nur bei Fahrzeugen, welche keine zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen haben. Wird im Fahrzeugausweis eingetragen. Muss hinten am Fahrzeug mit einem Schild angezeigt werden.
Falls keine Beleuchtung vorhanden ist, gilt ein Fahrverbot bei Nacht, in Tunnels und bei schlechten Sichtverhältnissen. Wird im Fahrzeugausweis eingetragen.
Alex Meyer

Hondakawa
Beiträge: 16
Registriert: 24.11.2018 22:45
Wohnort: 8427 Rorbas

Re: Anforderungen für Vorkriegsmotorrad Jg. 1924

Beitrag von Hondakawa »

Danke ! Das hilft mir doch schon weiter !
Gruess Peter

Benutzeravatar
hugo
Beiträge: 131
Registriert: 01.12.2005 18:03
Wohnort: 9122 Mogelsberg

Re: Anforderungen für Vorkriegsmotorrad Jg. 1924

Beitrag von hugo »

Hallo ,heisst das bis und MIT Jg 32 ??
gruss hugo

Alex Meyer
Beiträge: 468
Registriert: 13.10.2005 09:35
Wohnort: 8135 Langnau a. A.

Re: Anforderungen für Vorkriegsmotorrad Jg. 1924

Beitrag von Alex Meyer »

Das massgebende "Bundesgesetz über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr" ist vom 15. März 1932. Am 25. November 1932 wurden vom Bundesrat in der Vollziehungsverordnung die Übergangsbestimmungen beschlossen: ab 1. Januar 1933 mussten während einer Übergangsfrist von einem Jahr die bereits im Verkehr stehenden Fahrzeuge umgerüstet werden (mit einigen Ausnahmen, die allerdings nicht die Motorräder betreffen, sondern LKW-Anhänger etc.).
D. h., neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge mussten ab 1. Januar 1933 den neuen Vorschriften genügen, schon eingelöste Fahrzeuge mussten bis Ende 1933 umgerüstet werden. Für unsere Veteranen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung!
Alex Meyer

marc79
Beiträge: 27
Registriert: 19.10.2016 10:41
Wohnort: Aettenschwil

Re: Anforderungen für Vorkriegsmotorrad Jg. 1924

Beitrag von marc79 »

....übrigens... wenn man von einer Beleuchtung spricht, sind elektrische Beleuchtungen damit gemeint.
D.h, dass z.B. Karbidlampen NICHT als Beleuchtung anerkannt werden.

Antworten