Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

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Cesal
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Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von Cesal »

Liebe Freunde alter Motorräder

Ich habe eine Yamaha TownMate T80 aus Nordirland importiert, Erstzulassung Februar 1983. Warum ich das getan habe, werden sich wohl einige fragen, aber das ist eine andere Geschichte, die ich irgendwann gerne zum Besten gebe :-)

Für die Zulassung muss ich laut Strassenverkehrsamt des Kt. Zürich keinen Abgastest machen, weil die ersten Abgasvorschriften erst ab 1.10.1989 in Kraft getreten seien. Ich hoffe, dass das stimmt.

Eine Geräuschmessung muss ich aber durchführen lassen und habe mich entsprechend bei FAKT angemeldet.

Bevor ich mit einer aufwendigen und teuren Instandstellung beginne, wollte ich vom Strassenverkehrsamt wissen, was denn eigentlich die Prüfkriterien sind. Als Antwort erhielt ich:

Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Leider ist diese Verordnung nirgends als Download verfügbar. Nun meine Frage:

Hat jemand von euch ein Exemplar, sei es in Papierform, sei es digital (PDF)? Wenn jemand ein Papierexemplar hätte, wäre ich bereit, die vielen Seiten einzuscannen und zur Verfügung zu stellen.

Es grüsst euch freundlich
Jiri Cesal
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105.694
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von 105.694 »

Hoi Jiri,


ich denke, dass du dir die Suche nach der Verordnung sparen kannst. Bei allen meinen Oldtimern wurde die 7-Meter-Methode angewendet. Hier kannst du nachlesen, wie das funktioniert

https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... 741.41.pdf

Im Klartext: Deine Yämmi sollte nicht allzu laut sein!

Viel Erfolg

Luis

Cesal
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von Cesal »

Hoi Luis

Vielen Dank für den Hinweis und den Link. Das gibt Lektüre für heute Abend ;-)

Eine Knacknuss habe ich aber noch:
Der Scheinwerfereinsatz hat keine E-Prüfnummer. Auch meine übrigen 3 Exemplare des Pfupfers haben das nicht. Ja richtig, ich habe 4 dieser hässlichen Entlein mit Jahrgängen 1983, 1988, 1991 und 1995 :-) Meine Recherchen haben ergeben, dass es den Einsatz nie mit Prüfnummer gab ...

Da der Scheinwerfer nicht rund und nicht rechteckig ist, kann ich nicht einfach einen anderen verbauen. Nun meine Fragen:
- Gibt das ein Problem?
- Ist es zulässig, einen Einsatz mit etwas abweichender Kontur zu adaptieren, auch wenn es hässlich aussieht?

Vielleicht kannst du mir nochmals einen Hinweis aus deiner Erfahrung geben.

Besten Dank und herzlichen Gruss
Jiri

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105.694
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von 105.694 »

Hoi Jiri,

als ich vor zwei Jahren ein Motorrad als Oldtimer einlösen wollte, habe ich zuerst einen Termin mit dem Chefexperten vereinbart. Ich bin mit der Charta von Turin, einem FIVA-Pass und einem dicken Ordner unter dem Arm zur Audienz gegangen. Der Ordner enthielt alle Dokumente, die ich zum vorzuführenden Töff gefunden hatte: Faksimile eines Verkaufsprospekts, technische Zeichnungen, Benutzerhandbuch, Werkstatthandbuch, Zeitungsartikel, Fotos, Bücher, Zeitschriftenauszüge usw - und zwar nicht nur zum Töff an und für sich, sondern auch zu den verschiedenen Komponenten von Zulieferern wie z.B. Vorderradgabel, Zündung, Getriebe usw.

Ich vermute, dass der Chefexperte in diesen Unterlagen alle Antworten auf seine Fragen finden konnte, da er mir nach dem Gespräch einen Vorführtermin mitteilte. Kurz darauf führte ich meinen Oldtimer vor. Er kam anstandslos durch die Kontrolle, als Veteranenfahrzeug natürlich.

Meine Tipps:

- ein FIVA-Pass kostet nicht alle Welt, ist aber viel Wert, wenn es darum geht, zu entscheiden, was nun Original ist oder nicht.
- Immer freundlich sein, sachlich bleiben und die Beherrschung nicht verlieren.
- alle offenen Fragen vor der MFK klären, wenn es geht schriftlich.
- kenne dein Fahrzeug bis ins kleinste Detail - trete als glaubwürdiger aber zurückhaltender Liebhaber deines Oldtimers auf (nicht du hast die Expertenrolle, sondern die MFK-Experten) und belege alles mit soweit möglich nachvollziehbaren Dokumenten.

Leider habe ich noch nie ein Motorrad aus den 80ern oder 90ern als Veteran vorgeführt. Ich würde aber mal sagen, dass es keinen besonderen Scheinwerfereinsatz braucht, wenn du Unterlagen hast, aus denen klar hervorgeht, dass deine TownMate auch als neues Motorrad keinen hatte.

Viel Erfolg und wenn ich dir irgendwie behilflich sein kann - einfach fragen

Luis

Cesal
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von Cesal »

Guete Abig Luis

Ich bin ein "Frischling" bei FAM und bin überwältigt ob so viel Unterstützung! Ganz herzlichen Dank.

Ich denke, dass ich im Moment genügend Informationen von dir erhalten habe, um weiterzumachen. Sicherlich werde ich mich als nächstes - nebst der Geräuschmessung - um den FIVA Pass bemühen. Tja, und wenn beides gut herauskommt, schaunmermal weiter ;-)

Ganz herzliche Grüsse
Jiri

Cesal
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von Cesal »

Liebe Freunde alter Motorräder
Für viele von euch wird es wohl kein HighLight sein. Für mich schon. Vor etwa acht Jahren erstmals in Griechenland gesehen, in erbärmlichem Zustand. Ein kleiner Viertakter mit Kardan. Opas tuckerten damit auf den Promenaden herum. Ich habe mich sofort verliebt. Keiner wollte verkaufen.

Die Dinger gab es in der Schweiz nie und so ging ich auf die Suche und wurde im Sommer 2018 fündig. Es wurde eine lange Geschichte mit zwei aus England importierten Exemplaren 1988 und 1991. Im Nachhinein musste ich zur Kenntnis nehmen, dass das von mir aufwendig restaurierte 1991er Exemplar nie zugelassen werden kann (Abgase).

Nach weiterer Suche habe ich im Sommer 2019 ein 1983er Exemplar in Nordirland gefunden und importiert. Zusammen mit einem 1995er als Ersatzteillager.

Im Januar 2020 Lärmtest bei FAKT erfolgreich absolviert.

Den 1983er habe ich aufwendig restauriert: zerlegt, entlackt, entrostet, passiviert, grundiert, neu lackiert. Viele Teile galvanisch aufgepeppt. Alle Lager/Dichtungen/Schrauben/Muttern neu. Viele wesentliche Teile durch neue Originalteile ersetzt, soweit noch erhältlich in NL, GB, JP, USA.

Im Juli 2020 vorgeführt - mit Veteranenstatus.

Ich habe unendlich viel Spass mit diesem kleinen Pfupfer - stressfreies Cruisen :-)
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RuediKehl
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von RuediKehl »

 
Gratulation. Jiri!
Sieht toll aus Dein kleiner Pfupfer.
Viel Spass damit.
Ruedi

PS Hast Du auch technische Daten und Bilder von der Restaurierung?
Wäre spannend ..

Cesal
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von Cesal »

Guete Abig Ruedi
Ich kriege die Fotos vom ursprünglichen schlechten Zustand momentan nicht klein genug, um sie hochzuladen. Schaffe ich dann schon mal noch. Jedenfalls, da war viel Rost dabei :-(
Zu den technischen Daten:
1-Zylinder 4-takter
79 ccm
4-Gang Fusschaltung
Höchstgeschwindigkeit knapp 80 kmh (eher optimistisch), entspanntes Cruisen mit ca. 60 kmh
Halbautomatische Fliehkraftkupplung (bein runterschalten äusserst gewöhnungsbedürftig, besonders vom 2. in den 1. Gang)
Ursprung war die Honda C90, das weltweit meistgebaute Fahrzeug: 100 Mio Stück in 60 Jahren
Honda hat Lizenzen vergeben, u. a. an Yamaha
Yamaha hat 1983 - 1995 eine Version mit Kardan gebaut, als einziger Hersteller
Ich habe das Ding erstmals vor einigen Jahren in Griechenland gesehen, in erbärmlichen Zustand, und wusste sofort, das muss ich irgendwann haben
Der nun zugelassene Pfupfer ist Jahrgang 1983 und muss keine Abgas-Grenzwerte erfüllen
Die Geräuschmessung bei FAKT verlief problemlos - 1 dB unter Grenzwert
Ich bin einigermassen sicher, dass es das einzige in der Schweiz zugelassene Exemplar ist
Und was mache ich jetzt mit meinen drei weiteren Jg. 1988, 1991 und 1995?
Bin im Moment etwas ratlos.
Herzlichen Gruss
Jiri

ADM_FAM_AMV
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von ADM_FAM_AMV »

Hallo Jiri
gemäss den Unterlagen des ASTRA liegst Du mit Deiner Annahme richtig. Per Stichtag 1.9.2020 gibt es genau 1 Town Mate eingelöst in der Schweiz. Trag dem Teil Sorge.

Wenn Du willst kannst Du mir die Bilder mailen, ich verkleinere sie dann. Oder Du machst es selbst mit GIMP oder einem anderen Grafikprogramm. Oder einem Onlinedienst, wo Du die Bilder runterladen kannst.

Benzinige Grüsse

Markus

röne
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von röne »

ja toll, dann kommst du sicher am Sonntag an der Plauschfahrt mit deinem Edelstück mit, wir haben eine langsame tour und eine schwere motorradgruppe ...nein einfach div. Gruppenfahrt. .Freue mich dich zu sehen

Cesal
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von Cesal »

Liebe FAM

Die letzten Monate habe ich damit verbracht, auch den Motor einer gründlichen Revision zu unterziehen. Alle Lager, Dichtungen, Schrauben neu. Motorgehäuse chemisch entfettet.
Neue Kurbelwelle. Neuen Zylinder mit Kolben verbaut. Mit Ausnahme der Nockenwelle ist der komplette Zylinderkopf neu. Die Nockenwelle ist leider nicht mehr erhältlich, siehr aber noch anständig aus.
Und dann noch die vielen Kleinigkeiten wie Steuerkette und deren Führungen, Kupplungsscheiben, ...

Heute 4x gekickt und das Theil lief wie eine Eins :-)

Und das alles für ein kleines, hässliches Entlein, welches unendlich viel Freude bereitet :-)

Liebe Grüsse
Cesi

Benz023
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von Benz023 »

Darum heisst es ja Leidenschaft!

Und alle die diesem Hobby fröhnen kennen das Gefühl wenn es letztendlich so ist wie lange Zeit angedacht.



Allen viel Spass beim schrauben!!
Gruss, Dirk-Hans

Andi
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von Andi »

Diese Yamaha sieht sehr hochwertig gefertigt aus. Mit diesen Bj kam das garantiert alles noch aus homeland Japan. Genau dieser Umstand macht heute den Unterschied aus. Dies betrifft Materialwahl, Fertigungsqualität, Dauerhaftigkeit, Griechenland fungierte in Europa quasi als Scharnier zw europ Modellen und Asiatischen Modellreihen. Vom Erfolg zeugen auch die schwindelerregenden Stückzahlen dieses Designs. Denke das Teil wird dich überleben jetzt wo e saufgefrischt wurde. Da bekommen wir schneller neue Falten. auch wenn wir ab und zu auch schön blau sind.
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PUCH-Role
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von PUCH-Role »

Hallo Jiri

Du schreibst (Halbautomatische Fliehkraftkupplung (beim runterschalten äusserst gewöhnungsbedürftig, besonders vom 2. in den 1. Gang)

Wenn man die Funktion der Halbautomatischen Schaltung versteht, ist das Pfupferli kinderleicht zu schalten
Honda hat seinerzeit das System in Lizenz von Jawa übernommenen.
Also : bei jeder Berührung des Schalthebels kuppelt es aus und solange du den Schalthebel nach dem Gangwechsel nicht loslässt ist immer noch ausgekuppelt. Erst wenn du den Hebel loslässt, kuppelt es ein.
Der Schalthebel hat demzufolge zwei Funktionen.
So kannst du beim runterschalten in dieser Stellung Zwischengas geben und dann sogleich den Hebel loslassen damit es einkuppelt.
Umgekehrt beim Hochschalten die Drehzahl runterfallen lassen und dann den Hebel erst loslassen.
So wirst du noch mehr Freude am Fahren haben.

Ich habe solche Dinger in Thailand gefahren und bin super zurecht gekommen.

Viele Grüsse und viel Erfolg

PUCH-Role, der "langsamste" Schweizer
Zuletzt geändert von PUCH-Role am 22.02.2021 16:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Cesal
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Re: Verordnung vom 27.8.1969 über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV)

Beitrag von Cesal »

Guete Abig Puch-Role
Ganz herzlichen Dank für deine Hinweis zur Schaltung. Eigentlich ganz logisch. Ich werde es morgen testen.
Liebe Grüsse
Cesi

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