1930 Bestimmungen Licht und Lärm - Ich suche mir einen Wolf
Moderator: Argus
1930 Bestimmungen Licht und Lärm - Ich suche mir einen Wolf
Liebe Freunde der schwarzen Fingernägel
Ich habe neulich meine Ariel Baujahr 1930 zur MFK angemeldet. Der Experte vertrat zuerst die Meinung, dass meine Ariel mit Licht ausgestattet werden müsse. Nach meinem Insistieren wälzte er fünf Minuten in einem Ordner und meinte dann, dass ich richtig läge.
Wegen der Lärmmessung waren seine Auskünfte eher schwammig.
Um bei der anstehenden Prüfung langen Diskussionen auszuweichen, hätte ich gerne Unterlagen zu diesen zwei Themen dabei. Ich habe nun eine gefühlte Ewigkeit gesucht, aber nichts brauchbares gefunden. Kann mir jemand weiterhelfen?
Herzlichen Dank und einen schönen Sonntag!
Felix
Ich habe neulich meine Ariel Baujahr 1930 zur MFK angemeldet. Der Experte vertrat zuerst die Meinung, dass meine Ariel mit Licht ausgestattet werden müsse. Nach meinem Insistieren wälzte er fünf Minuten in einem Ordner und meinte dann, dass ich richtig läge.
Wegen der Lärmmessung waren seine Auskünfte eher schwammig.
Um bei der anstehenden Prüfung langen Diskussionen auszuweichen, hätte ich gerne Unterlagen zu diesen zwei Themen dabei. Ich habe nun eine gefühlte Ewigkeit gesucht, aber nichts brauchbares gefunden. Kann mir jemand weiterhelfen?
Herzlichen Dank und einen schönen Sonntag!
Felix
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Re: 1930 Bestimmungen Licht und Lärm - Ich suche mir einen Wolf
Hoi 68,
Frag mal Peter Rohrer an ,hier im Forum als PRohrer registriert ,er könnte dir ev. weiterhelfen.Er hat sich in solchen Dingen schlau gemacht ,und sag ihm ein Gruss von Hugo.
Frag mal Peter Rohrer an ,hier im Forum als PRohrer registriert ,er könnte dir ev. weiterhelfen.Er hat sich in solchen Dingen schlau gemacht ,und sag ihm ein Gruss von Hugo.
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Re: 1930 Bestimmungen Licht und Lärm - Ich suche mir einen Wolf
Hallo Felix,
wenn du sie so vorführen willst wie auf dem Foto, dann bist du schon jetzt ziemlich sicher durchgefallen. Egal welcher Jahrgang und welches Modell, mindestens 3 Sachen müssen dran sein, die ich bei dir alle nicht sehe:
- Roter Rückstrahler hinten.
- 1 Spiegel links
- Geschwindigkeitsmessvorrichtung (wenn der Töff mindestens 30 km/h fahren kann und darf).
Gruss Reto Burkhalter
wenn du sie so vorführen willst wie auf dem Foto, dann bist du schon jetzt ziemlich sicher durchgefallen. Egal welcher Jahrgang und welches Modell, mindestens 3 Sachen müssen dran sein, die ich bei dir alle nicht sehe:
- Roter Rückstrahler hinten.
- 1 Spiegel links
- Geschwindigkeitsmessvorrichtung (wenn der Töff mindestens 30 km/h fahren kann und darf).
Gruss Reto Burkhalter
Re: 1930 Bestimmungen Licht und Lärm - Ich suche mir einen Wolf
Hallo Reto
Danke für den Hinweis.
Das ist kein aktuelles Foto. Diese Sachen sind alle schon dran.
Gruss
Felix
Danke für den Hinweis.
Das ist kein aktuelles Foto. Diese Sachen sind alle schon dran.
Gruss
Felix
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- Registriert: 30.10.2005 21:59
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Re: 1930 Bestimmungen Licht und Lärm - Ich suche mir einen Wolf
Hallo zusammen,
beim Tacho habe ich bei meiner Terrot FSO von 1929 von der MFK den Hinweis gekriegt, dass ich mit diesem Baujahr keinen benötige. Hintergrund war mein montierter Fahrradtacho, der meinem Experten nicht gefallen hat wegen "nicht original". Nachprüfen nach 6 Jahren ging ohne Tacho auf Anhieb und auch ohne Fragen, obwohl es ein anderer Experte war. Gibt es gegenteilige Erfahrungen?
Gruss Frank
beim Tacho habe ich bei meiner Terrot FSO von 1929 von der MFK den Hinweis gekriegt, dass ich mit diesem Baujahr keinen benötige. Hintergrund war mein montierter Fahrradtacho, der meinem Experten nicht gefallen hat wegen "nicht original". Nachprüfen nach 6 Jahren ging ohne Tacho auf Anhieb und auch ohne Fragen, obwohl es ein anderer Experte war. Gibt es gegenteilige Erfahrungen?
Gruss Frank
- DaniH
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Re: 1930 Bestimmungen Licht und Lärm - Ich suche mir einen Wolf
Da eine eidgenössische Regelung erst 1932 in Kraft trat, wird es wohl schwierig beim Vorführen auf die Zeit zuvor Bezug zu nehmen. Ich habe meine Sunbeam Baujahr 32 diesen Frühling zugelassen. Licht, Spiegel, Tacho, Hupe und Rückstrahler waren montiert. Allerdings war der StVA Mitarbeiter so mit den Papieren beschäftigt, dass er den Töff gar nicht richtig anschaute. Eigentlich war ich darüber, nach all der investierten Zeit, schon ein wenig enttäuscht :-)
PS: Kopie des Gesetzes 1932 könnte ich als .pdf zur Verfügung stellen.
PS: Kopie des Gesetzes 1932 könnte ich als .pdf zur Verfügung stellen.
Zweiradgrüsse aus dem ZU
Dani Hungerbühler
Dani Hungerbühler
Re: 1930 Bestimmungen Licht und Lärm - Ich suche mir einen Wolf
Salut Felix und alle anderen Interessierten
Meine Abklärungen beim und Erfahrungen mit dem Strassenverkehrsamt in Zug haben etwas andere Ergebnisse gebracht:
Eine Lichtpflicht an Motorrädern gibt es bis und mit Erstinverkehrssetzung 31.12.1932 nicht. Ein Töff der älter als dieser Zeitpunkt ist, kann also ohne Scheinwerfer vorne und hinten vorgeführt werden, bekommt aber einen Eintrag im Fahrzeugausweis, dass er nachts und in Tunnels nicht bewegt werden darf. Es muss also bei älteren Fahrzeugen kein Licht nachgerüstet werden.
Beim Tacho verhält es sich anders. Ein Tacho muss immer nachgerüstet werden und funktionsfähig vorhanden sein. Wird ein Veteranenmotorrad, welches ohne Tacho hergestellt worden ist, nachträglich mit einem obligatorischen Geschwindigkeitsmesser ausgestattet, kann dies auch ein digitaler Velotacho oder sogar ein GPS Tacho sein. Ein solches "modernes" Geschwindigkeitsmessgerät ist nicht schädlich für den Veteraneneintrag und kann somit nicht beanstandet werden, wenn es funktioniert.
Eine Kopie dieser Vorschriften, zur Erhöhung der Rechtssicherheit, wollte mir die Auskunftsstelle des StVA Zug aber nicht geben. Die Unterlagen seien nur für den internen Gebrauch. Auch konnte mir niemand sagen, wo man auf dem Netz diese Vorschriften nachlesen kann. Ich gehe also davon aus, dass die "Vorschriften" hochgradig "gängige Praxis" des jeweiligen Amtes ist und somit auch nicht ohne weiteres auf andere Kantone/Strassenverkehrsämter übertragen werden kann. Ich finde diese Rechtsunsicherheit störend, sprechen wir hier doch von einem nationalen und nicht von kantonalen Gesetzen.
Beste Grüsse
Andy
Meine Abklärungen beim und Erfahrungen mit dem Strassenverkehrsamt in Zug haben etwas andere Ergebnisse gebracht:
Eine Lichtpflicht an Motorrädern gibt es bis und mit Erstinverkehrssetzung 31.12.1932 nicht. Ein Töff der älter als dieser Zeitpunkt ist, kann also ohne Scheinwerfer vorne und hinten vorgeführt werden, bekommt aber einen Eintrag im Fahrzeugausweis, dass er nachts und in Tunnels nicht bewegt werden darf. Es muss also bei älteren Fahrzeugen kein Licht nachgerüstet werden.
Beim Tacho verhält es sich anders. Ein Tacho muss immer nachgerüstet werden und funktionsfähig vorhanden sein. Wird ein Veteranenmotorrad, welches ohne Tacho hergestellt worden ist, nachträglich mit einem obligatorischen Geschwindigkeitsmesser ausgestattet, kann dies auch ein digitaler Velotacho oder sogar ein GPS Tacho sein. Ein solches "modernes" Geschwindigkeitsmessgerät ist nicht schädlich für den Veteraneneintrag und kann somit nicht beanstandet werden, wenn es funktioniert.
Eine Kopie dieser Vorschriften, zur Erhöhung der Rechtssicherheit, wollte mir die Auskunftsstelle des StVA Zug aber nicht geben. Die Unterlagen seien nur für den internen Gebrauch. Auch konnte mir niemand sagen, wo man auf dem Netz diese Vorschriften nachlesen kann. Ich gehe also davon aus, dass die "Vorschriften" hochgradig "gängige Praxis" des jeweiligen Amtes ist und somit auch nicht ohne weiteres auf andere Kantone/Strassenverkehrsämter übertragen werden kann. Ich finde diese Rechtsunsicherheit störend, sprechen wir hier doch von einem nationalen und nicht von kantonalen Gesetzen.
Beste Grüsse
Andy
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Re: 1930 Bestimmungen Licht und Lärm - Ich suche mir einen Wolf
Im Kanton ZH gelten nach meinen Erfahrungen die Bestimmungen wie sie von Reto (SO) und von Andy (ZG) erwähnt werden. Dazu wird bei uns ein entstörter Kerzenstecker mit Wohlwollen quittiert.
Natürlich war für Motorräder schon vor dem 1.1.1933 eine Beleuchtungseinrichtung Vorschrift, allerdings nicht als Grundausrüstung, sondern sie musste nur bei Fahrten im Dunkeln montiert sein. Deshalb akzeptieren die Behörden auch aktuell Motorfahrzeuge mit 1. Inverkehrsetzung vor 1933 ohne Licht, jedoch mit den entsprechenden Einschränkungen im Fahrzeugausweis.
Übrigens trat das neue, gesamtschweizerische Gesetz wohl auf 1933 in Kraft, es galten jedoch noch gewisse Übergangsfristen, so dass auch 1933 Fahrzeuge tagsüber ganz legal ohne Beleuchtungseinrichtung unterwegs sein durften. Damit kann man allerdings heute kaum noch argumentieren...
Was die Lärmvorschriften für Vorkriegsfahrzeuge betrifft, ist die Rechtslage etwas unsicher. Hier kommt es auf den Ermessensspielraum des Experten an.
Alex Meyer
Natürlich war für Motorräder schon vor dem 1.1.1933 eine Beleuchtungseinrichtung Vorschrift, allerdings nicht als Grundausrüstung, sondern sie musste nur bei Fahrten im Dunkeln montiert sein. Deshalb akzeptieren die Behörden auch aktuell Motorfahrzeuge mit 1. Inverkehrsetzung vor 1933 ohne Licht, jedoch mit den entsprechenden Einschränkungen im Fahrzeugausweis.
Übrigens trat das neue, gesamtschweizerische Gesetz wohl auf 1933 in Kraft, es galten jedoch noch gewisse Übergangsfristen, so dass auch 1933 Fahrzeuge tagsüber ganz legal ohne Beleuchtungseinrichtung unterwegs sein durften. Damit kann man allerdings heute kaum noch argumentieren...
Was die Lärmvorschriften für Vorkriegsfahrzeuge betrifft, ist die Rechtslage etwas unsicher. Hier kommt es auf den Ermessensspielraum des Experten an.
Alex Meyer
Re: 1930 Bestimmungen Licht und Lärm - Ich suche mir einen Wolf
Hallo Freunde
Meine Motorräder vor 1930 fahren alle ohne Tacho. Ich sagte dem Prüfer, ich würde sowieso nie über 80 km/h fahren. Er fragte, "und innerorts?". Meine Anwort: "Dort auch nicht!" Er lachte und gab den Stempel.
Kaspar der Berner, sowieso von Geburt her langsam
Meine Motorräder vor 1930 fahren alle ohne Tacho. Ich sagte dem Prüfer, ich würde sowieso nie über 80 km/h fahren. Er fragte, "und innerorts?". Meine Anwort: "Dort auch nicht!" Er lachte und gab den Stempel.
Kaspar der Berner, sowieso von Geburt her langsam