Zulassungsärger

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Moderator: Argus2

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Sw1ssdude
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Zulassungsärger

Beitrag von Sw1ssdude »

...mal wieder.

Ich hab ein 50erli mit schweizer Zollplombe, ich hab ein 13.20A mit Stammnummer wegen der Zollplombe, ich hab einen Typenschein (4732) und ich singe schon seit tagen das Parkingmeterlied von Mani Matter...

Offenbar reicht ein Typenschein, in welchem ein Fahrzeug bis ins letzte Detail beschrieben wird, nicht, um ein Fahrzeug zu identifizieren, deshalb haben die Schreibtischtäter des SVSA die TypenGENEHMIGUNG erfunden, welche sagt, dass das Modell XY dem Typenschein XY entspricht (..und nicht etwa dem Typenschein 123). Diese soll beim Importeur eingeholt werden (Firma Frerichs & Nicollier in Genf, schon lääääääängst nicht mehr existent).

Easy, schnell bei Honda Genf angeklopft, ob die mir eine Typengenehmigung ausstellen können? ...können die nicht, ohne Fahrzeugausweis. Dummerweise gilt die Kennzeichenpflicht erst seit 1991, vorher durfte in der Schweiz vorher 50erli ohne Ausweis oder Vignette gefahren werden. Mein jungfräulicher kennzeichenhalter hat noch keine Bohrlöcher, an welchem ein Schildli montiert gewesen wäre. da ist kein Fahrzeugausweis auffindbar, auch nicht in den Archiven des SVSA.

Ohne Fahrzeugausweis keine Typengenehmigung.
Ohne Typengenehmigung keine Fahrzeugprüfung.
Ohne Fahrzeugprüfung kein Fahrzeugauweis.

Genau wie bei Mani matter... oder wie der Passagierschein A38 bei Asterix.

Wie seid Ihr aus diesem Teufelskreis ausgebrochen? habt Ihr ähnliche Verstrickungen zielführend aufgelöst?
Wenn ja, wäre ich froh um Inputs...

Frohes Schrüblen fernab der Bürokratie des Strassenverkehrsamtes!

prata
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Re: Zulassungsärger

Beitrag von prata »

Kantonswechsel.....

68k
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Re: Zulassungsärger

Beitrag von 68k »

Geht es dir darum, dass du ihn nicht mit Typenschein X eingelöst haben willst oder kannst du ihn garnicht prüfen?

Gruss
Felix

Sw1ssdude
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Re: Zulassungsärger

Beitrag von Sw1ssdude »

Nein, ich möchte überhaupt einfach fahren können.
Honda hat mir jetzt für günstige 350 stutz ein dokument geliefert, welches den schallpegel bestätigt und den typenschein als referenz angibt, allerdings auch sagt, dass der typenschein nicht im fahrzeugausweis aufgeführt werden darf, da das vehikel importiert sei.

Sämtliche institutionen meinen, das teil sei importiert, weil ich für die zollplombe ein 13.20 erhielt. Das hab ich nur gemacht, weil papier geduldiger ist als en stück blei mit schnüerli…

Ich verstehe noch immer nicht die funktion des Typenscheins… da steht doch alles drin! Warum muss ich mir so ein teures dokument organisieren, welches nichts anderes sagt als ‚lies im typenschein nach, da stehts‘?

Ein forumsmitglied hat sich noch direkt bei mir gemeldet und hilfe angeboten, merci hierfür! Ich komme gerne darauf zurück, ich hab noch eine weitere honda, die ist im selben spital krank, da möchte ich ein anderes zulassungsprozedere ausprobieren..

Urs Geiser
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Re: Zulassungsärger

Beitrag von Urs Geiser »

Dein Töff hat ein Zollpapier 13.20A, und du hast keinen Fahrzeugausweis, richtig? Wenn ja, dann verstehe ich es so: der Töff ist importiert. Und dafür gilt ein Schweizer Typenschein nicht; der gilt nur für ein Töffmodell, das in die Schweiz importiert und hier geprüft, und damit für den Import zugelassen wurde. Dein Töff wurde in einem anderen Land importiert und dort geprüft, und vielleicht anders als in der Schweiz.

Das war bei meiner 1958er Triumph Speed Twin auch so, die ich aus dem Ausland importierte, ohne Fahrzeugausweis, nur mit 13.20. Für dieses Modell gibt es an sich einen Typenschein bei uns, aber eben, der gilt nicht.

Also habe ich alle Daten gesucht, die ich zu meinem Töff fand. Zum Beispiel mit Motor- und Rahmennummer, beim englischen Triumphclub, der die Register der alten Triumphfabrik hat, etc. (hatte auch noch den Kaufvertrag, etc.). Auch habe ich den FIVA-Pass gemacht. Mit all dem Papier konnte ich den Töff zum STVA bringen für die "Prüfung Fahrzeuganmeldung". Also kein normales Vorführen; ging über eine Stunde mit Messen des Radstandes, Raddurchmesser, Lautstärke etc.

Aber damit gabs einen positiven Prüfungsbericht, und mit diesem den Fahrzeugausweis mit Eintrag "Typenschein x" und Veteranenstatus. Und mein Töff ist jetzt "eingelöst" für die nächsten 7 Jahre :-)

Aber eben, so verstehe ich es.
Gruss
Urs

Traktor6105
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Re: Zulassungsärger

Beitrag von Traktor6105 »

Hallo zusammen
Eine Typengenehmigung wird je nach Stückzahl vom Importeur der Fahrzeuge in der jeweiligen Importzeit in Auftrag gegeben. Dies kostet sehr viel Geld! Da ist es natürlich so, dass nicht jeder beliebige ein importiertes oder verzolltes Fahrzeug mit einer Typengenehmigung prüfen kann. Sprich, nur der Inhaber der Typengenehmigung ist berechtigt, die Fahrzeug mit diesem Typenschein bei einer Erstabnahme zu prüfen. Wird eine Firma von einer anderen übernommen, so können die Typengenehmigungen an die Nachfolger Firma abgetreten werden. Dies muss mit einem Gesuch beim Astra beantragt werden.
Wenn nun keine dieser Firmen mehr Existiert, können meines Wissens keine Fahrzeuge mit einer Typengenehmigung geprüft werden. Existiert die Firma noch und ist auch Inhaber des Typenscheins, so kann sie die entsprechenden Daten auf dem Formular 13.20a notieren, stempeln und unterschreiben (Bestätigen). Zusammen mit einer Bestätigung dass sie der Inhaber der Typengenehmigung ist, sollte einer MFK nach Typenschein nichts mehr im Wege stehen. Natürlich wird diese Dienstleistung oft mit einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Sollte keiner mehr Inhaber der Typengenehmigung sein, so kann das Fahrzeug nur mit Typenschein X geprüft werden. Dies ist dann eine Einzelabnahme und man muss grundsätzlich alle geforderten Bestätigungen selber besorgen, oder Anhand von Literatur beweisen, dass es sich um das Modell XY handelt. Oft wird dann der Typenschein zur Hilfe genommen, darf aber nicht im Fahrzeugausweis notiert werden.
Das ist ein Kompliziertes Thema. Ich hoffe ich konnte dies ein bisschen erläutern.
Gruss Roman

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