Fahrzeugprüfung einmal anders

Diskussionen über alte Motorräder, Infos und Tipps . . .

Moderator: Argus

Patrick Marti
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Re: Fahrzeugprüfung einmal anders

Beitrag von Patrick Marti »

Hallo Leute

Die Idee mit dem Schliessen des FAM Forums finde ich toll. Dann könnten wir wieder genau so unsere freie Meinung äusseren und Intrigen schmieden wie es unsere Vorfahren schon getan haben: Mit dem Bierglas in der Hand und dem Stumpen im Mundwinkel in der Beiz. Da ist man ja unter sich, kann seinem vermeintlichen Gegner in die Augen schauen und mit anderen Gleichgesinnten Seilschaften bilden. Da spielt es ja auch keine Rolle was für einen Umgangston wir an den Tag legen. Das Durchschnittsalter wäre auch bestimmt über 70ig.

Die Diskussion war und ist interessant, aber persönliche Rachefeldzüge denke ich sind im Forum und in dieser Diskussion fehl am Platz. Das ist übrigens meine freie Meinung.

Gruss: Patrick
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ulrich moos
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Re: Fahrzeugprüfung einmal anders

Beitrag von ulrich moos »

Jede Gesellschaft hat gewisse Institutionsgruppen deren Nutzen immer wieder in Frage gestellt wird aber ohne die es auch nicht geht. Das sind Politiker oder Verbandsmitglieder. Wenn die einem Entscheidungsträger etwas ins Ohr flüstern können und derjenige das dann auch in diesem Sinne macht haben sie Ihren Zweck erfüllt und sie sind gerechtfertigt. Ob sie jetzt was kosten, sich gern in den Medien sehen oder des Kaspars Alptraum sind ist Nebensache.
Die von Thomas erwähnten Kurse für Experten von Strassenverkehrsämtern finde ich wichtig. Man weiss, dass jedes Gesetz und jede der daraus folgenden Weisungen einen gewissen Spielraum zulässt und es ist wichtig, dass dieser Spielraum zu Gunsten der Veteranen ausgelegt wird. So nach dem Moto Qualität vor Quantität
Zuletzt geändert von ulrich moos am 16.10.2009 16:42, insgesamt 2-mal geändert.

Ryser
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Fahrzeugprüfung einmal anders

Beitrag von Ryser »

Aber jetzt mal ehrlich. Sind nicht sogar innerhalb des gleichen Prüfzentrums Differenzen feststellbar? Vorschriften sind doch auch immer Auslegungssache. Was ist optisch einwandfrei, was mechanisch? Das kriegst du nie unter ein Dach, ob kantonal oder bundesweit geregelt. Da hilft Dir keine Sau, wenn Deine Visage dem Experten nicht gefällt oder er zu haus Lämpen mit Mutti hat.
Frag über einen Gesetzesartikel zehn Juristen und Du kriegst elf verschiedene Anworten. Jeder hat offenbar recht.

KdB

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Thomas Kohler
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Re: Fahrzeugprüfung einmal anders

Beitrag von Thomas Kohler »

Danke für die bisher angenehme Art der Diskussion, ausser Herr Phönix, aber dieser ist ja anonym und hat so für mich kein Gewicht. Hier die Fakten:

Im November 2008 wurden die Weisungen für Veteranenfahrzeuge abgeändert. Grund für die Änderung war die zunehmende Mühe der Strassenverkehrsämter im Vollzug der Verordnungen über Veteranenfahrzeuge. Es wurde an den Prüfungen immer mehr um Echtheit und Aussehen diskutiert und die Kernaufgabe der Kontrolle, die technische Sicherheit, geriet unter Zeitdruck.
Viele altgediente Experten gingen in den Ruhestand und die Nachfolger hatten noch keine Zeit, sich die spezifischen Kenntnisse, die es braucht, um Veteranen zu prüfen, anzueignen.

Es stand im Raum, zur Lösung dieses Problems die jüngeren, oft unrestaurierten Fahrzeuge (Youngtimers) auszuscheiden, in dem man das Alter zur Erreichung des Veteranenstatus auf 40 oder gar 50 Jahre anhub. Dies hätte zum Verlust eines Teils der Fahrzeuge und des Nachwuchses, der sich sehr für diese Fahrzeuge interessiert, geführt. Die FSVA war der Meinung, dass dies sicher nicht im Interesse der Szene gelegen wäre.

Die FSVA als ein Interessenverband der Oldtimerszene und als Vertreterin des Weltverbandes FIVA schlug deshalb vor, die Bestätigung der originalen Ausführung und der fachgerechten Konservierung durch die Kenner der Materie – die Clubs und Verbände - durchführen zu lassen. So hat der Experte des Strassenverkehrsamtes mehr Zeit, sich der technischen Kontrolle zu widmen. Die ASTRA und die asa, der Verband der Direktoren der Strassenverkehrsämter, begrüssten die Möglichkeit, eine Bestätigung einfordern zu können. Dies war nie als „Muss“ gedacht, sondern liegt in der Kompetenz der Experten.

In der Anwendung und Auslegung dieser Weisungen wird sich jeder Kanton oder gar jedes Amt so verhalten, wie es will, das ist schweizerische Tradition, seit 1848.



Gruss
Thomas
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Thomas Kohler
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Und hier noch der Text der Verordnung

Beitrag von Thomas Kohler »

Weisungen für Veteranenfahrzeuge
(Artikel 220 Absatz 1 VTS , Artikel 76a VVV sowie Artikel 24 ARV 1 )
1. Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a. die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren;
b. die Fahrzeuge dürfen nur für rein private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden und solche, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt. Die Zulassungsbehörde kann zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen (z. B. die zulässige Anzahl Mitfahrer beschränken);
c. die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen; die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich ca. 2000 - 3000 km (bzw. ca. 50 bis 60 Betriebsstunden) beschränkt;
d. sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen;
e. sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein, wobei Gebrauchsspuren, die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert werden.
Anhänger werden nur als Veteranenfahrzeuge zugelassen, wenn sie mit dem Zugfahrzeug mit Veteranenstatus in einer besonderen Verbindung stehen (z.B. Jeep-Anhänger) oder aus anderen Gründen besonders erhaltenswert sind (z. B. historische Wohnwagen). Das Zugfahrzeug ist im Fahrzeugausweis einzutragen.
Für die Beurteilung der Anforderungen nach den Buchstaben d und e können zusätzliche Unterlagen, beispielsweise eine FIVA ID-Card verlangt werden.
2. Die Kantone entscheiden anlässlich einer Nachprüfung, ob die erwähnten Voraussetzungen gegeben sind. Im Fahrzeugausweis wird "Veteranenfahrzeug" entweder in der Rubrik "besondere Verwendung" oder als Ziffer 180 gemäss den Richtlinien Nr. 6 der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) eingetragen. Das Datum der Erteilung des Veteranenstatus und der dannzumalige Kilometerstand (bzw. die Betriebsstunden) sind ebenfalls im Ausweis zu vermerken. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wird der Veteranenstatus entzogen.
3. Die Nachprüfungsintervalle können bei Veteranenfahrzeugen bis auf 6 Jahre ausgedehnt werden (Abweichung von Art. 33 VTS).
4. Ein Wechselschild oder ein Wechselschilderpaar kann für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt werden (Abweichung von Art. 13 Abs. 2 VVV).
5. Die Kantone können Ausnahmen von den 1932 bzw. 1933 in Kraft getretenen Bestimmungen gewähren für Veteranenfahrzeuge, die damals bereits im Verkehr standen, wenn sonst der historische Wert des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt würde. Auflagen, die zur Gewährleistung der verkehrs- und betriebssicheren Verwendung verfügt werden, sind im Fahrzeugausweis einzutragen.
6. Ein Höchstgeschwindigkeitszeichen ist nicht erforderlich (Abweichung von Art. 117 Abs. 2 VTS).
7. Eine Heckmarkierungstafel (Anh. 4 Ziff. 10 VTS) ist nicht erforderlich.
8. Veteranenfahrzeuge sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrtschreibern bzw. Datenaufzeichnungsgeräten befreit (Abweichung von Art. 100 Abs. 1 Bst. b VTS).
9. Führer und Führerinnen von schweren Motorwagen zum Personentransport, die für eine Platzzahl von mehr als neun Personen (inkl. Führersitz) zugelassen sind und als Veteranenfahrzeuge gelten, sind im Binnenverkehr von den Bestimmungen der ARV 1 ausgenommen (Abweichung von Art. 3 Abs. 1 Bst. b ARV 1).
Diese Weisungen treten sofort in Kraft und ersetzen diejenigen vom 2. Oktober 1998.

Bundesamt für Strassen, 3. November 2008

Brand Ueli
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Re: Fahrzeugprüfung einmal anders

Beitrag von Brand Ueli »

Thomas deine Ausführungen sind plausiebel und im Kern der Sache sicher auch richtig.

Trotzdem habe ich ein paar Fragen resp Anregungen:

1. Muss es die FIVA-ID Card sein ?
- Diese ist auf den Namen des Halters und nicht auf das Objekt ausgestellt. Es muss demnach bei jedem Halterwechsel eine neue Karte erstellt werden.
- Die Gültigkeitsdauer ist auf 10 Jahre begrenzt. Bei einem 6-Jährigen Prüfungsintervall muss also jedes zweite mal die Prozedur durchgeführt werden.

2. Könnte nicht der alte FAM-Pass reanimiert werden ? Es sind ja sowieso Leute vom FAM, die als Sachverständige amtieren.

3. Könnte man nicht dafür sorgen, dass die FIFA ein solches FAM- Dokument anerkennt ?

4. Die Bewirtschaftung der Pässe könnte vom FAM übernommen werden. Der Dienstweg würde dann nicht über Paris führen und ev zu erhebende Gebühren
kämen der FAM-Kasse zugute.

Dies ein paar Gedanken, die ev den Einen oder den Anderen zu einer Stellungnahme ermuntert.

Ueli

Ryser
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Fahrzeugprüfung einmal anders

Beitrag von Ryser »

Da kann ich Ueli's Worte nur unterstützen. Ein Fahrzeugpass, welcher über den Namen des Halters führt, ist sowieso Schmarren und nicht nachvollziehbar. Wieso soll der Pass nur 10 Jahre gelten. Das Fahrzeug ist ja immer das gleiche, nur dass es älter wird. Was soll denn eine neue Prüfung der Sachlage. Entweder handelt es sich um einen Veteranen oder nicht. Das ändert sich in den 10 Jahren nicht.
Nun wieder zu den Experten: Nach wie vor werden die Prüfungen durch Menschen durchgeführt und ein Erfolg oder Misserfolg von der Tagesform desjenigen abängig. Habe am Samstag in Langnau erfahren, dass in Bern einer prüft, der wohl eine Macke hat. Ein kleiner Farbfehler am Tank kostete den Veteranenstatus. Im gleichen Prüfzentrum in Bern hat ein anderes FAM-Mitglied die gegenteilige Erfahrung gemacht.
Wenn wir ein einheitliches Prüfnieveau haben wollen, dann darf in der ganzen Schweiz nur noch eine Person prüfen.

Ich tendiere nach wie vor für gleiche Steuern und Krankenkassenbeiträge wie die Ostschweizer.

Kaspar der Berner

Ryser
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Re: Fahrzeugprüfung einmal anders

Beitrag von Ryser »

Ach verdammt, hätte ich das eher gewusst, hätte ich die drei ASTRA nicht dem Sperrgut übergeben.

KdB

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Thomas Kohler
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Re: Fahrzeugprüfung einmal anders

Beitrag von Thomas Kohler »

1. Muss es die FIVA-ID Card sein ?
- Diese ist auf den Namen des Halters und nicht auf das Objekt ausgestellt. Es muss demnach bei jedem Halterwechsel eine neue Karte erstellt werden.
- Die Gültigkeitsdauer ist auf 10 Jahre begrenzt. Bei einem 6-Jährigen Prüfungsintervall muss also jedes zweite mal die Prozedur durchgeführt werden.

Antwort:
Es muss nicht eine FIVA-ID-Card sein. Das steht so im Text der Verordnungen. Es kann auch ein anderes Dokument sein, wenn es anerkannt wird. der Weg zur Anerkennung war nicht so einfach, aber die FSVA hat bewiesen, dass es geht. Das es 10 Jahre sind, ist zufällig. Die Karte ist somit für 2 Prüfungen gut, das reicht. Man verlangt ja die Karte bei der ersten Vorführung, ev. dann noch für eine Nachprüfung, wenn die erste nicht klappte. Dann ist das Fahrzeug ja anerkannt.

2. Könnte nicht der alte FAM-Pass reanimiert werden ? Es sind ja sowieso Leute vom FAM, die als Sachverständige amtieren.

Antwort: Klar, das muss FAM entscheiden. Der Aufwand wird eher grösser als heute, den die FSVA hat eine Technikkommission mit Sekretär. Das heisst auch, die Anträge werden noch einmal durchgesehen. 30% der Anträge des FAM haben Fehler oder sind falsch ausgefüllt. Kann die FAM diese Kapazität aufbauen? Ich denke kaum, denn schauen wir realistisch: Die FAM-Technik-Kommission funktioniert noch nicht 100%. Die Anträge aus der Westschweiz werden vom Veteran Car Club Suisse Romand bearbeitet, weil sich im FAM - Welschland niemand fand, der sich ins Zeug legte.

3. Könnte man nicht dafür sorgen, dass die FIFA ein solches FAM- Dokument anerkennt ?

Antwort: Weshalb? Die FIVA sind wir. Das ist unser Weltverband. Nutzen wir ihn.

4. Die Bewirtschaftung der Pässe könnte vom FAM übernommen werden. Der Dienstweg würde dann nicht über Paris führen und ev zu erhebende Gebühren kämen der FAM-Kasse zugute.

Antwort: Der Dienstweg führt nicht über Paris, sondern über Effretikon. Die Gebühren von 80.- werden auch beim FAM schlussendlich anfallen. Man rechne: Sekretariat, Ausweise drucken, Ausweise schreiben, Gegenkontrolle, Datenbank einrichten, bewirtschaften, und dann die ganze Lobbyarbeit, in den Kantonen, in Bern, in Brüssel (wo heute eine Interessenvertretung der FIVA bei allen Beratungen mitmischt), denn dort werden die Gesetze gemacht, die uns übermorgen erfreuen.

Ich denke, der FAM sollte wie FALS, SMVC, OCB, und weitere 30 Clubs im Rahmen der FSVA mittragen, und nicht ein Extrazügli fahren. Ich habe in den 11 Jahren, in denen ich Prési des FAM war, allerhand herausgehandelt, immer pro Töfffahrer, aber oft segelte ich im Windschatten der Autofahrer, manchmal war ich schneller (Versicherungskonkordat). Die Idee der gemeinsamen Vertretung der Oldtimerszene ist taktisch gut und effizient.

Ich möchte hier noch einmal sagen: Wir haben in der Schweiz hervorragende Bedingungen. Ich kenne die Bedingungen für Oldtimerfahrer der umliegenden Länder.

Gruess
Thomas
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Brand Ueli
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Re: Fahrzeugprüfung einmal anders

Beitrag von Brand Ueli »

Besten Dank Thomas für deine Bemühungen, Licht ins Dunkel um die Story der FIVA-ID Card zu bringen

Alles habe ich noch nicht begriffen, deshalb hake ich nach:

- Weshalb wird nun diese ID-Card auf den Namen des Halters und nicht auf den Töff ausgestellt ?

- Du Sagst, die Technikkommission des FAM funktioniere nicht zu 100%. Wie kommst du darauf ?

- Was meinst du mit der Aussage, der Weg der FSVA zur Anerkennung war nicht einfach ? Worin lagen die Probleme ?

- Selbstverständlich würde ein FAM-Pass auch etwas kosten, villeicht würde er sogar etwas teurer. Aber Lobbyingkosten würden sicher nicht darauf überwälzt.

- Deine Verdienste, als FAM-Vorsitzender, sind einzgartig und finden auch überall grosse Anerkennung. Die Idee, mit den Autofahrern zusammerzuspannen, stammt
wohl auch aus dieser Zeit.

- Dass die Bedingungen für Oldtimer in der Schweiz hervorragend sind, ist unbestritten. Also tragen wir Sorge dazu, dass es auch so bleibt und wir nicht im
Windschatten der Autofahrer vom Kurs abkommen.

Gruss

Ueli

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Thomas Kohler
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Re: Fahrzeugprüfung einmal anders

Beitrag von Thomas Kohler »

- Weshalb wird nun diese ID-Card auf den Namen des Halters und nicht auf den Töff ausgestellt ?
Antwort: Sie wird auf beide ausgestellt. Sobald der Halter wechselt, ist sie nicht mehr aktuell. Man hat das wohl so gemacht, weil beim Halterwechsel die grösste Veränderung passiert, die Restaurierung oder so.

- Du Sagst, die Technikkommission des FAM funktioniere nicht zu 100%. Wie kommst du darauf ?
Es ist meine Erfahrung in den letzten 10 Monaten.

- Was meinst du mit der Aussage, der Weg der FSVA zur Anerkennung war nicht einfach ? Worin lagen die Probleme ?
Das sage ich nicht hier.

- Selbstverständlich würde ein FAM-Pass auch etwas kosten, villeicht würde er sogar etwas teurer. Aber Lobbyingkosten würden sicher nicht darauf überwälzt.

Ist es unanständig, zu lobbieren? Haben die FAM schon je lobbiert, und wer war es, wo?

- Deine Verdienste, als FAM-Vorsitzender, sind einzgartig und finden auch überall grosse Anerkennung. Die Idee, mit den Autofahrern zusammerzuspannen, stammt
wohl auch aus dieser Zeit.

Nein, die FAM kommen aus dem SMVC. Aber das kommt dann im Band 3 genau.

- Dass die Bedingungen für Oldtimer in der Schweiz hervorragend sind, ist unbestritten. Also tragen wir Sorge dazu, dass es auch so bleibt und wir nicht im
Windschatten der Autofahrer vom Kurs abkommen.

So einzigartig dynamisch wie Du denkst, sind die FAMler nicht. Vergesst nicht: Die Autoszene ist politisch etwas gewichtiger als die Töffler. Realistisch bleiben ist in dieser Sache geboten, in unser aller Interesse. Zusammen geht besser.

Gruess
Thomas
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