Zulassung als Veteranenfahrzeug in Luzern

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Moderator: Argus

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105.694
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Zulassung als Veteranenfahrzeug in Luzern

Beitrag von 105.694 »

Salut zämme,

ich möchte demnächst ein Motorrad als Veteranenfahrzeug in Luzern zulassen. Das Motorrad hat noch keinen 180er!

Hat das jemand von euch schon mal in Luzern gemacht? Wie soll ich strategisch vorgehen, zumal auf dem Antragsformular folgendes steht:

"Der Halter hat in Zweifelsfällen zusätzlich zur 1. Inverkehrsetzung die Originalität und das Baujahr des Fahrzeugs nachzuweisen; Kontaktadresse z.B. FSVA (Féderation Suisse des Véhicules Anciens) http://www.fsva.ch"

Soll ich mit einem FIVA-ID ausgerüstet antanzen? Was meinen die mit 1. Inverkehrsetzung (...) nachzuweisen? Soll ich in Italien grossräumig nach dem ersten Besitzer fahnden? Originalität und Baujahr sind kein Problem, denn ich besitze genügend Unterlagen (Prospekte usw.).

Bin um jeden Tipp dankbar, danke.

Luis

Wyss Stefan
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Re: Zulassung als Veteranenfahrzeug in Luzern

Beitrag von Wyss Stefan »

Hallo Luis hast du das Formular 13.20 (Verzollungsnachweis mit Stammnummer) ??
Wenn ja, mit möglichst vielen Unterlagen antraben. Hilfreich ist, wenn in den Unterlagen aufgrund der Rahmennummer, evt. Motorrnummer das Herstellungsjahr herausgefunden werden kann. Ohne 13.20 musst du gar nicht erst probieren. Ohne das Formular 13.20 musst du zuerst das Fahrzeug neu verzollen. Bei einem restaurierten Fahrzeug brauchst du aber die netten Leute vom Zoll erst zu überzeugen, dass du das Fahrzeug zum Schnäpppchenpreis in Italien erstanden hast. Meistens stellen ja die Leute auf dem Mart keine richtigen Kaufverträge aus. Nie mit einer Restauration ohne dieses Formular anfangen ! Ich habe mit den Experten von Luzern sehr gute Erfahrungen gemacht. Vorbereitung ist alles.

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105.694
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Re: Zulassung als Veteranenfahrzeug in Luzern

Beitrag von 105.694 »

Salut Stefan,

das Motorrad ist seit langem in der Schweiz zugelassen, aber eben nicht als Veteranenfahrzeug.

Es ist nicht neu Lackiert, aber in einem schönen Zustand. Infos über den italienischen Feuerstuhl habe ich in Hülle und Fülle. Mich macht aber der von mir zitierte Satz ziemlich Sorgen.

Freut mich aber zu hören, dass du gute Erfahrungen gemacht hast.

Luis

Alex Meyer
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Re: Zulassung als Veteranenfahrzeug in Luzern

Beitrag von Alex Meyer »

Bei einem offensichtlich alten Fahrzeug (keine Replica!!!) wie bei deinem haben mir die Beamten im Kanton Zürich auch schon unter "1. Inverkehrsetzung" das aktuelle Datum minus 30 Jahre eingesetzt, mit dem Vermerk "gebraucht". In deinem Fall könnte der Eintrag also so aussehen: "1: Inverkehrsetzung 04.1980, gebraucht". Damit sagen die Beamten aus, dass das Fahrzeug sicher mindestens 30-jährig ist und somit 180-tauglich. Und eine Fantasie-1.-Inverkehrsetzung ist es auch nicht, da das Wort "gebraucht" drin steht. Ich fand das eine gute, kooperative Lösung.
Alex

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Rudolf Schenker
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Re: Zulassung als Veteranenfahrzeug in Luzern

Beitrag von Rudolf Schenker »

Sali Louis

Also wenn Du zum Motorrad einen Schweizer Ausweis hast, ist ja auch die 1. Inv. eingetragen.

Wichtig ist, dass Du vorgängig, mit der Anmeldung, dieses Formular ausgefüllt einreichst:

http://www.strassenverkehrsamt.lu.ch/pdf_d-018.pdf

damit das StVA. weitere Zeiteinheiten reservieren kann, denn ein normaler Prüfungstermin
reicht nicht aus für den Veteraneneintrag.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der MFK.

Ruedi

Triumph
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Re: Zulassung als Veteranenfahrzeug in Luzern

Beitrag von Triumph »

Und wichtig: Beide Fragen mit Ja beantworten und als jährliche Fahrkilometer 1'500 - 2'000 angeben. Dann klappt es bestimmt.

Gruss

Max

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Thomas Kohler
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Re: Zulassung als Veteranenfahrzeug in Luzern

Beitrag von Thomas Kohler »

In den Leitlinien zur Zulassung von Veteranenfahrzeugen der asa , der Vereinigung der Strassenverkehrsämter, steht; falls keine Ausweise oder sonstigen amtlichen Belege vorhanden seien, ..."ist auf die verfügbaren Unterlagen (Kataloge, Literatur, Veteranen- und Markenclubs usw. abzustellen". Somit sollte eine serienmässige Maschine auch ihren Geburtstag eingetragen bekommen.

Ferner steht dort:

- Das Fahrzeug darf keinen sichtbaren Unfallschaden haben und keine grösseren Beulen aufweisen.
- Das Fahrzeug muss frei von Rost sein.
- Grundsätzlich soll das originale Erscheinungsbild erhalten bleiben.
- Der Lack soll sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Patina sowie kleine Kratzer oder Dellen sind in beschränkter Zahl anzuerkennen, wenn sich der Lack noch im Originalzustand befindet (damit ist nicht der originalgetreue Nachlackierung gemeint, sondern der Lack, der seinerzeit vom Werk aufgetragen wurde. Anm.TK)
- Je älter das Fahrzeug ist, desto mehr Gebrauchsspuren darf es aufweisen.

Die Technische Kommission der FSVA ist der Meinung, dass Rostlöcher und abblätternder Chom zu behandeln wären. Pickel im Chrom sind tolerierbar.

Machs gut beim Vorführen!
Gruess
Thomas
With a machine that is steering correctly it should be possible to ride "hands off" at any speed over 15 miles per hour. Do not, however, demonstrate these qualities to a policeman, he may not appreciate them.

Motor Cycle Repair And Upkeep, 1932

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105.694
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Re: Zulassung als Veteranenfahrzeug in Luzern

Beitrag von 105.694 »

Salut zämme,

vielen Dank für eure Kommentare und Tipps.

Das Motorrad wurde heute anstandslos vom Prüfungsexperten in Luzern als veteranen- und strassentauglich begutachtet.

Ich denke, dass ihm meine Aermacchi gefallen hat, denn er ist zwei Mal "ums Huus" gefahren und hatte einen zufriedenen Gesichtsausdruck nachher.

Gruss

Luis

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