Umdenken? Restaurieren oder Originalzustand belassen

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KalleWirsch
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Re: Umdenken? Restaurieren oder Originalzustand belassen

Beitrag von KalleWirsch »

Entschuldige wenn ich das jetzt sage, aber deine Aussage ist an der Frage vorbei geschossen. Es geht nicht um Geld, es geht darum das original erhaltene Fahrzeuge mit all ihren Fehlern gesucht sind und so wie sie sind erhalten bleiben sollen.

Bedeutet im Klartext, bringe ich ein Fahrzeug auf Top Zustand und invesiere ich viel Geld, mindere ich nicht nur den Wert sondern auch den historischen Wert des Fahrzeugs!!. Ich drücke es einmal hart und allgemein aus: Die toprestaurierten schweizer Fahrzeuge mit Veteraneneintrag sind historisch gesehen fast wertlos, bloss noch schön anzusehen .... Ist dass das Ziel des FAM bzw. deren Mitglieder?

Original erhalter Nitro-Lack mit Schrammen wird höher honoriert als die neu aufgetragene Wasserfarbe mit Orangenhaut. Das wiederum bedeutet das der FAM bzw. die schweizer Oldtimer-Verbände sich mal mit dem MFK an einen Tisch setzen sollten damit die Bedingung "neu oder besser als Neu" keine Bedingung für den Veteraneneintrag ist.

Der Veteranen-Weltverband FIVA auf den der MFK schwört und z.T. von ihm Abhängig macht ob es sich um ein Veteranenfahrzeug handelt, hat die Carta von Turin erarbeitet. Komisch dabei ist aber das der MFK die Carta nicht beachtet.

Wer käme im übrigen auf die Idee, die Farbe von der Leinwand der Monalisa abzukratzen weil sie rissig und verblichen ist um sie gegen neue, aktuelle Ölfarbe zu ersetzen?

====================================================================================================
http://www.fsva.ch/de/kultur/charta-von-turin

EINLEITUNG

Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) ist der Weltverband der Oldtimerclubs. Sie unterstützt und fördert die Erhaltung und verantwortungsvolle Nutzung von historischen Fahrzeugen als bedeutsamen Teil unseres technischen und kulturellen Erbes.

Historische Fahrzeuge sind wichtige Zeugnisse der Geschichte, sei es als Transportmittel, in Bezug auf die Entwicklung und den Stand der Technik ihrer Zeit sowie nicht zuletzt durch ihren Einfluss auf die Gesellschaft.

Diese Charta umfaßt mechanisch angetriebene, nicht-schienengebundene Landfahrzeuge. Ein Fahrzeug gilt als historisch, wenn es den Kriterien der Charta und den geltenden FIVA-Definitionen entspricht.

Die Charta kann überdies Gebäude und Artefakte, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen und der Zeit ihrer Nutzung stehen, wie beispielsweise Fabriken, Tankstellen, Strassen oder Rennstrecken, einschließen.

Die Besitzer historischer Fahrzeuge, die Kuratoren von Sammlungen und die Restaurierer historischer Fahrzeuge engagieren sich bereits seit vielen Jahren erfolgreich bei der Rettung, Erhaltung und Instandhaltung von historischen Fahrzeugen.

Diese Charta wurde von der FIVA als Anleitung bei Entscheidungen und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen, verabschiedet. Die Charta von Turin fasst die Leitsätze für Nutzung, Unterhalt, Konservierung, Restaurierung und Reparatur von historischen Fahrzeugen zusammen.

Diese Charta basiert auf der Charta von Venedig der UNESCO (1964), der Charta von Barcelona (2005, historische Wasserfahrzeuge) und der Charta von Riga (2003, historische Schienenfahrzeuge) und ist vom Geist dieser Dokumente inspiriert.


CHARTA



Artikel 1, “Ziel”

Ziel dieser Charta ist es, die Fahrzeuggeschichte gemeinsam mit dem zugehörigen Design, der entsprechenden Technik und Funktion sowie ihrer dokumentierten Historie zu erhalten, ebenso wie die Erkenntnisse über ihre vielfältigen Einflüsse auf die Gesellschaft und ihr Umfeld.

Um historische Fahrzeuge zu verstehen, sie zu schätzen und das nötige Wissen um ihre Erhaltung und ihren Betrieb, insbesondere auf öffentlichen Strassen, zu sichern, sollten alle verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse und die auf diesem Gebiet tätigen Einrichtungen einbezogen werden.

Artikel 2, “Zukunft”

Erhaltung, Restaurierung und alle verwandten Arbeitsprozesse zielen ab auf die Bewahrung von historischen Fahrzeugen, sowohl als technische Artefakte als auch als Zeugen der Transportgeschichte und Kultur.

Es ist unerlässlich, das dabei verwendete Fachwissen sowie die entsprechenden Materialkenntnisse und Methoden an spätere Generationen weiterzugeben. Es ist außerdem unser Ziel, das Spezialwissen, die Fachkenntnisse und die Fähigkeiten zu bewahren, die sich auf die Herstellung und den Betrieb von historischen Fahrzeugen beziehen.

Artikel 3, “Pflege”

Dauerhafte und nachhaltige Pflege ist unerlässlich für das Überleben von historischen Fahrzeugen.

Eine aktive Nutzung von historischen Fahrzeugen, insbesondere auf öffentlichen Strassen, ist wichtig, um sie zu begreifen sowie zur Bewahrung und Weitergabe der Kenntnisse über ihren Betrieb und Unterhalt an spätere Generationen.

Artikel 4, “Standpunkt”

Es fördert den Erhalt historischer Fahrzeuge, wenn sie als wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Lebens und als Beitrag zu unserem kulturellen Erbe angesehen werden.

Daher ist die Möglichkeit ihrer Nutzung wichtig und wünschenswert. Im Zusammenhang mit einer Nutzung sollen sie jedoch nicht weiter als nötig verändert werden.

Unvermeidbare Modifikationen sollen die historische Substanz nicht beeinträchtigen. Prinzipiell sollen sie die zeitgenössische Technik und die zeitgenössische Erscheinung nicht verändern.

Artikel 5, “Verfahren”

Die Bewahrung von historischen Fahrzeugen kann Eingriffe in unterschiedlichem Umfang notwendig machen.

Erhaltung bedeutet die Pflege und den Schutz eines Fahrzeuges oder Objektes vor Beschädigung und Verfall, so dass sein Zustand, seine individuelle Qualität und sein spezifischer Erinnerungswert gewahrt bleiben.

Konservierung umfasst alle Eingriffe, die das Fahrzeug oder Objekt sichern und seiner Stabilisierung dienen, ohne den Bestand zu verändern und ohne seinen historischen oder materiellen Zeugniswert in irgendeiner Weise zu gefährden. Es wird damit also ausschließlich der weitere Verfall verhindert oder zumindest aufgehalten. Solche Maßnahmen sind meist äußerlich nicht sichtbar.

Restaurierung umfasst alle Maßnahmen zur Ergänzung von fehlenden Teilen oder Bereichen mit dem Ziel, einen früheren Zustand des Objektes wieder ablesbar zu machen. Die Restaurierung wird generell weiter eingreifen als eine Konservierung. Restaurierte Bereiche sollen sich harmonisch in den historischen Bestand einfügen, bei genauerer Untersuchung jedoch sicher von diesem unterscheidbar sein.

Reparatur hingegen bedeutet die Anpassung, Instandsetzung oder den Ersatz von vorhandenen oder fehlenden Bauteilen. Die Reparatur hat zum Ziel, die volle Funktionsfähigkeit des Objektes wieder herzustellen und nimmt häufig keine Rücksicht auf die authentische, zum Fahrzeug gehörende Substanz.

Erhalt, Konservierung und Restaurierung sind spezialisierte Prozesse. Ihr Ziel ist es, den technischen, ästhetischen, funktionalen, sozialen und historischen Wert eines Fahrzeuges zu erhalten und aufzuzeigen.

Sie sollte immer das originale Erscheinungsbild und die historischen Grundlagen des jeweiligen Fahrzeugs verstehen und berücksichtigen. Sie sollen auf dem Respekt vor dem im Einzelnen überlieferten Bestand und den Informationen aus authentischen Dokumenten basieren

Artikel 6, “Geschichte”

Veränderungen, aus der normalen Gebrauchszeit, eines historischen Fahrzeuges gegenüber dem Auslieferungszustand sind Zeugnisse der Fahrzeuggeschichte. Diese sollten daher erhalten bleiben.

Die Restaurierung eines historischen Objektes erfordert darum nicht, sein Aussehen und seine technischen Merkmale ins Erscheinungsbild des ursprünglichen Baujahres zurückzuversetzen.

Eine Restaurierung hin zur Erscheinung einer bestimmten Epoche sollte erst nach sorgfältiger Prüfung historischer Aufzeichnungen und Dokumente sowie nach sorgfältiger Planung ausgeführt werden.

Bauteile und Materialien, welche durch neue ersetzt wurden, sollten durch einfache und dauerhafte Markierungen leicht erkennbar gemacht und von der historischen Substanz unterschieden werden.

Für solche ersetzten Bauteile empfiehlt die FIVA ein Markierungssystem (s. Anhang 1)

Artikel 7, „Genauigkeit“

Bei der Restaurierung historischer Fahrzeuge sollten bevorzugt die historisch korrekten Materialien und Arbeitstechniken benutzt werden, es sei denn, diese können aus Gründen der Sicherheit, der Gesetzgebung oder der Verfügbarkeit nicht länger verwendet werden.

Speziell bei der Konservierung der historischen Substanz können sich die traditionellen Materialien als unzureichend erweisen. Wie bei der Restaurierung können dann solche modernen Ersatzmaterialien und Techniken herangezogen werden, deren Eignung und langfristige Beständigkeit wissenschaftlich nachgewiesen oder durch praktische Erfahrung erprobt sind.

Artikel 8 „Erscheinungsbild“

Alle vorgeschriebenen Veränderungen, die außerhalb der normalen Gebrauchszeit notwendig werden, sollen sich unauffällig in die originale Struktur und das Erscheinungsbild einfügen.

Solche Einbauten sollen reversibel sein. Alle wesentlichen Originalteile, die entfernt wurden, sollen für eine mögliche zukünftige Wiederverwendung und als Referenz für ihre ursprüngliche Substanz und Machart zusammen mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.

Artikel 9, “Planung”

Alle Arbeiten an einem historischen Fahrzeug sollten genau geplant sowie nachvollziehbar und angemessen dokumentiert werden.

Die entsprechenden Aufzeichnungen sollten mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.

Artikel 10, „Archive“

Alle Personen, Einrichtungen und Organisationen, die am Erhalt, der Konservierung, der Restaurierung, der Reparatur und dem Betrieb von historischen Fahrzeugen beteiligt sind, sollten geeignete Vorkehrungen für den Schutz ihrer Aufzeichnungen und Archive treffen.

Artikel 11, “Status”

Institutionen, die sich mit dem Erhalt und der Weitergabe von Wissen für den Erhalt und den Betrieb von historischen Fahrzeugen beschäftigen, sollen sich bei internationalen und nationalen Behörden um eine Anerkennung als kulturerhaltende Institutionen bemühen.

Sammlungen und Archive von Schriftgut, Plänen und anderen Artefakten, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen sollten als Kulturgut bewahrt werden.

Anhang 1:

Vorschläge zu einem Markierungssystem

Dabei werden die folgenden Buchstaben als permanente Markierung verwendet:

NB = für „newly built“

(so exakt wie möglich in Art und Material kopiert & direkt nach einer nachgewiesen originalen Vorlage neu angefertigt)

FR = für „free reconstruction“

(frei rekonstruiert, ohne direkte historische Vorlage in Form, Material und Herstellungstechnik. Dieses Teil erfüllt jedoch technisch die Funktion eines ehemals vorhandenen historischen Bauteiles)

CS = für „conservational stabilization“

(eine spätere zur Erhaltung eingefügte Verstärkung der historischen Substanz)

Wenn möglich wird empfohlen, einem solchen Kürzel folgend, die Jahreszahl der Nachfertigung anzufügen.

Arbeitsgruppe Charta von Turin / FIVA Kulturkommission;
Thomas Kohler, Gundula Tutt, Rainer Hindrischedt, Mario De Rosa, Alfieri Maserati, Stefan Musfeld & Mark Gessler
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Walter Meury
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Re: Umdenken? Restaurieren oder Originalzustand belassen

Beitrag von Walter Meury »

Ja das ist eben mal wieder gut schweizerische Realität - gerade kürzlich wurde ich auf der MFK beider Basel darauf aufmerksam gemacht, dass die FIVA Pässe für Ihre Beurteilung überhaupt gar keine Rolle spielen....!

Gruss

Walter

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KalleWirsch
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Re: Umdenken? Restaurieren oder Originalzustand belassen

Beitrag von KalleWirsch »

auch nicht schlecht ... in Schafisheim wurde ich darauf hin angesprochen als ich mit der Junak vorgefahren bin ...
Sinngemäss: im Zweifel brauchen wir eine Begtachtung der FiVa (FiVa-Pass), es würde sehr viel erleichtern.
Bruder, erzähle mir nicht was ein anderer über mich gesagt hat, erkläre mir lieber warum er das sagen konnte obwohl du da warst.

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Karl
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Re: Umdenken? Restaurieren oder Originalzustand belassen

Beitrag von Karl »

Hoi mitenand

Dass das MFK beider Basel solche Aussagen trifft stimmt mich hoffnungsvoll !
Meiner Meinung nach sollten sich die Verbände für unser Hobby einsetzen um möglichst gute einfache Rahmenbedingungen zu schaffen / erhalten .
Dieses ganze FiVa Regelwerk erschwert meiner Meinung nach vieles ,ist teuer und umständlich. Ich glaube es spielt genau diesen wohlbetuchten Herren die an Auktionen diese Fantasiepreise bezahlen in die Hände.

Ist es eigentlich gewollt oder nur ein unglücklicher Zufall dass der Name FiVa mich an Seppli Blatters uneigennützigen / wohltätigen Verein erinnert :-) ??!!

Gruess us em Appezöll

Karl

Patrick Marti
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Re: Umdenken? Restaurieren oder Originalzustand belassen

Beitrag von Patrick Marti »

Hallo

Leider Gottes ist es doch auch so das es ums Geld geht. Viele der Autos die in Frankreich versteigert worden sind werden in privaten Sammlungen verschwinden oder aber unmittelbar nach der Auktion wieder weiterverkauft (in den USA zum Teil gang und gäbe). In der momentanen wirtschaftlichen Lage werden verzweifelt Geldanlagen gesucht, und in diesem Zusammenhang höre ich immer wieder den Begriff "Garagengold". Die Enthusiasten unter den Käufern werden die ganz teuren Stücke restaurieren lassen, um sie fahren zu können. Da ist dann Patina nicht mehr so hoch im Kurs. Im Moment treibt der Patinakult so seltsame Blüten, das halb verrostete, nicht mehr brauchbare Teile mit ein paar vereinzelten Farbresten als "Originallack" zu horrenden Preisen angeboten werden. Oder aber es wird gefälscht und nachbearbeitet was das Zeug hält.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich denke auch das Fahrzeuge die die Spuren der Zeit tragen diese auch ruhig behalten dürfen, ja sogar müssen. Was mich aber an der Carta von Turin stört ist folgendes:

Um ein Fahrzeug in seinem Originalzustand konservieren zu können müsste ich fast den gleichen Aufwand treiben wie ein Museumskurator. Ich muss zum Fahrzeug so quasi ein "Logbuch" führen, in dem ich alle Arbeiten und Teile die ich gewechselt habe akribisch aufliste. Wenn ich das Fahrzeug im heutigen Verkehr noch bewegen möchte und deshalb eventuell Anpassungen vornehme, dann wird der Aufwand automatisch grösser als wenn ich die Maschine nur in einer Vitrine ausstelle und betrachte. Und in diesem Punkt bin ich einfach der Meinung das wir eh schon in einer Welt leben, in der wir viel zu viele Formulare ausfüllen und jeden Quatsch belegen müssen. Es ist immer noch m(ein) Hobby, und ich bestimme wie weit ich den Aufwand gerne treiben möchte. Akribie ist gut, aber nicht jedermanns Sache. Ausserdem möchte ich gerne fahren. Eine Karbidbeleuchtung an einem Motorrad ist z.B. vom historischen Standpunkt aus gesehen wertvoll und muss erhalten werden. Aber im heutigen Strassenverkehr nicht mehr vertretbar (aus Sicherheitsgründen), also wäre eine Umrüstung auf eine elektrische Lichtanlage durchaus sinnvoll. Aber wenn ich die Carta ganz gewissenhaft befolgen würde, hätte ich spätestens jetzt ein Problem.

Die Gründe warum Besitzer von patinierten Maschinen auf der MFK Probleme haben ist zum Teil dem Umstand zu verdanken, das die "alten" erfahrenen Experten mittlerweile im Ruhestand sind. Ein heutiger Experte hat halt so seine Mühe mit einer Maschine die nicht wie aus dem Ei gepellt aussieht und stolz die Spuren der Zeit trägt. Ausserdem ist halt in der Vergangenheit immer mal wieder mit dem "Veteraneneintrag" Schindluder betrieben worden. Ich meine damit z.B. Umbauten, die mit den originalen Maschinen nicht mehr viel zu tun hatten und bei denen z.B. nur noch das Motorgehäuse aus der betreffenden Epoche stammte. Also ist es nicht weiter verwunderlich das ein Veteraneneintrag nicht mehr so einfach zu bekommen ist. Daher finde ich die Idee des FIA-Passes oder den Einbezug eines Markenexperten eigentlich in Ordnung, jedoch ist der Erhalt dieses FIVa Passes für den Besitzer eines Oldtimers mit Aufwand und Kosten verbunden und es ist keinesfalls sicher, das auf jeder MFK in der Schweiz so ein Dokument akzeptiert wird.

Karl hat recht wenn er der Meinung ist das das FIVa Regelwerk den reichen Sammlern in die Hände spielt die sich teure Expertisen leisten können. Ich habe an dieser Stelle schon einmal in einem anderen Beitrag erwähnt das sich ein Blick auf den Internetauftritt des FIVa lohnt. Scheint ein Verband zu sein der sich primär um die Schampus und Canapé Fraktion bemüht.

Nicht meine Welt. Ich will restaurieren, lernen wie ich Dinge zum laufen bringe und wie die alte Technik meiner Motorräder funktioniert. Für mich sind alte Motorräder ein wichtiger Bestandteil meiner Lebensweise und ich fahre sie auch (habe kein modernes Motorrad). Also muss ich mich mit der MFK und der Gesetzgebung arrangieren. Ein Verband der mir helfen würde wäre nett, aber bis jetzt ist noch nicht's am Horizont aufgetaucht. Scheinen alle mit sich selbst und ihren Pfründen beschäftigt zu sein.

Grüsse und sorry für die Überlänge:

Patrick
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Schorsch
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Re: Umdenken? Restaurieren oder Originalzustand belassen

Beitrag von Schorsch »

Bravo Patrick du hast Recht mit deiner Einschätzung bezüglich der FIVA und ihrem krampfhaften bestreben um "Originalität". Es geht dabei aber hauptsächlich um Automobile mit grossen finanziellen Werten. Wir Töffler sind da so hineingezogen worden und werden nun über den gleichen "Leisten" geschlagen. Was kümmert mich eine Charta von Irgendwo, ich will mein altes Motorrad auf die Strasse und nicht in ein Museum bringen. Wenn eine Strassenzulassung als Veteranentöff ohne FIVA-Pass nicht mehr möglich ist, löse ich den Apparat halt normal ein und verzichte, dank FSVA, auf die Vorteile des Veteranenstatus.

Wenn ich die Liste der Technik-Kommisäre im neuen "S'MOTO" anschaue, frage ich mich, was die hier aufgeführten Personen besser können als MFK-Experten ?

Georg

Andi
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Re: Umdenken? Restaurieren oder Originalzustand belassen

Beitrag von Andi »

Garagen Gold in aller Munde. Fakt ist dass nur eine verschwindend kleine Schicht exotischer Hochpreis Fahrzeuge als Geldanlage eignet weil dem typischen Oldtimer mit seinem statistischen Durchschnittswert von 16000chf schon über Garagenmiete Versicherung und Steuer die Rendite verhagelt wird. Richtig ärgerlich wird das Geschwafel über die satten Gewinne mit Oldtimern aber erst auf den zweiten Blick: Es lockt Spekulanten an und macht diese nicht nur unerschwinglich für echte Fans, Irgendwann zieht die Karawane von Investoren weiter , die Blase platzt. Unter dem Strich bleibt in der Oeffentlichkeit der Eindruck zurück dass Oldtimerbesitzer grundsätzlich reich sein müssen, und dass Ihr elitäres Hobby auch noch jede Menge Geld abwirft. Spätestens wenn es zu Diskussionen über Steuervergünstigungen oder andere Privilegien für Besitzer hist. Fahrzeuge kommt , kann dies böse Folgen haben. (S.54 OldtimerMarkt 7/12)
forget the grascutting and ride your bike

Ducati
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Re: Umdenken? Restaurieren oder Originalzustand belassen

Beitrag von Ducati »

Guten Tag
Hier meine Erkenntnis zu diesem ewig gleichen Thema. Mein nächstes Motorrad wird ein sogenannter
Cafe Racer! Habe dann nur noch das Problem Strassenverkehrsamt............ Alle anderen Diskusionen sind
dann hinfällig. Für mich macht das Motorrad spass und lässt Spielraum für Individualität und ist trotzdem
nicht 08.15
Oldtimer Grüsse
Ducati

Andi
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Prblem Caferacer

Beitrag von Andi »

Wo ist denn beim Caferacer ein spezielles Problem bei einer routinemässigen MFK?. Gefällt denen die Opik nicht? oder sagar der Jahrgang? Haben die keine Freude an zeitgemässem Zubehör oder an einem Alutank?. gefällt denen dein GFK Höcker nicht oder das kurze Schutzblech? -die Farbe mattschwarz aus Deutschland oder die Schuppenlackierung aus den 70igern, oder böse offene Trichter die jeder Standmessung standhalten mit 2mm offenen Vergaserschiebern. Sind es gar die schräggestellten Instrumente in der selbstgefrästen Aluplatte?. Das gibt es schlicht nichts was Bauvorschriftsnormen verletzt an einem ECHTEN Caferacer. Alles was stört , -stören könnte , sägst du ja eh ab, alles was du brauchst um bei Regen mittwchs spätabends ins Muotatal zu fahren lässt du eh besser dran.
Ich verstehe aber schon dass es bezüglich optischer Erscheinung Verunftsgrenzen gibt. Eine abgeräumte BMW K100 mit 2 Xenon Lichter und lila-Bremszangen finde ich auch 'verkehrsgefärdend und sollte verhindert werden' speziell nördlich der Linie Laufenburg--Eglisau.
Dateianhänge
über die Tremola rutschen...FIVA 2014
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KalleWirsch
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Re: Umdenken? Restaurieren oder Originalzustand belassen

Beitrag von KalleWirsch »

Das Problem ist wohl immer das gleiche, ob du durch den MFK kommst ist Ermessenssache des Experten.

Ist ein "Original-Fetischist" am Werk, hast du keine Chance und wenn du Pech hast bekommst du Gratis eine Standpauke was du alles mit dem schönen Töff gemacht hast. Und sei es nur wegen der Farbe

Ist es ein "Jungspund" der den Ofen nicht kennt, der frisst fast alles was du belegen kannst. Kannst du was nicht 150%ig belegen, Pech gehabt.

Ist es ein Technik-Freak schaut er die Details an und wenn das was nicht ....

usw.

Ich sehe es ganz anders. Die Richtlinien sind schlichtweg falsch. Was spricht gegen

... original Zubehör oder einen Umbau aus der Zeit? Sie waren doch Gang und Gäbe.
... warum akzeptiert der MFK nicht einen Hilfsrahmen wenn ein Beiwagen angehängt werden soll (was in anderen europäischen Nachbarländer problemlos akzeptiert wird).
... warum sind die Experten nicht bereit Verantwortung für Umbauten zu tragen wenn sie sie augenscheinlich selbst kontrolliert/berechnet haben, einzutragen ... oder dürfen/können sie es nicht?
... was spricht prinzipell dagegen etwas selbst zu entwerfen, zu verbauen und ein Ingenieur urteilt über seine Funktion

Im übrigen verzichte ich gerne auf den Veteraneneintrag wenn dafür die Regelung geändert wird. Er bringt mir eh nichts ausser einer Beschränkung wie viele km ich mit einem Fahrzeug fahren darf. Die 6 Jahre braucht es nicht. Man wird "Betriebsblind" und akzeptiert Mängel aus bequemlichweit. Ist also nur ein Vorteil für mich wenn mein Vehikel öfter geprüft wird.

Alles in diesem Land ist geregelt. Nur sollte so manches Gesetz überdacht oder ausser Kraft gesetzt werden. Vieles ist von einem Sesselfurzer erdacht damit er seine Daseinsberechtigung erbracht hat. Und genau das gehört in die obere Etage des FAM und der übergeordneten Organisationen und keine Diskussionen ob einer beim Höck nur Eier isst. Auch das der MFK die FiVa-Fuzzis nicht anerkennt sondern eigenverantwortlich urteilt.
Bruder, erzähle mir nicht was ein anderer über mich gesagt hat, erkläre mir lieber warum er das sagen konnte obwohl du da warst.

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Re: Umdenken? Restaurieren oder Originalzustand belassen

Beitrag von KalleWirsch »

http://www.fsva.ch/images/docs/fiva-id/ ... 20Code.pdf

Das sollte man sich mal in Ruhe durchlesen denn es wird Folgen haben was da jetzt beschlossen wurde
Ich sehe das sowohl der MFK euin Problem bekommt da er sich letztendlich an die Bestimmung hält (originalzustand kann "schäbis aussehen" was dem Veteraneneintrag im Wege steht) als auch das die Besitzer der Fahrzeuge nach und nach gemolken werden. Alles was am Fahrzeug gemacht wird, soll dokumentiert werden. Darüber muss die FiVa in Kenntnis gesetzt werden sonst ist es nicht belegbar. Und umsonst können die kein Fahrzeugregister führen, schon garnicht ein so grosses.

Ein kleiner Teil davon hier:

FIVA INTERNATIONAL TECHNICAL CODE
DAS INTERNATIONALE TECHNISCHE REGLEMENT
DER FIVA
Version 2015 – Verabschiedet aber noch nicht in Kraft
Das Datum des Inkrafttretens wird noch bekanntgegeben


1. DEFINITION EINES HISTORISCHEN FAHRZEUGS

Die FIVA definiert ein HISTORISCHES FAHRZEUG als ein mechanisch angetriebenes
Straßenfahrzeug, welches
• mindestens 30 Jahre alt ist,
• in einem historisch korrekten Zustand erhalten und gewartet wird,
• dessen Nutzung nicht auf täglichen Gebrauch ausgelegt ist
• und dadurch ein Teil unseres technischen Kulturerbes ist.

6. MODIFIKATIONEN
6.1 MODIFIKATIONEN sind alle Abweichungen von dem Zustand, in dem das Fahrzeug vom
HERSTELLER ausgeliefert wurde.
6.2 MODIFIKATIONEN müssen in der FIVA IDENTITY CARD dokumentiert werden, falls
nachvollziehbar mit Zeitpunkt und Umbauer. Derartige Modifikationen werden hinsichtlich ihrer
geschichtlichen Bedeutsamkeit unterschieden und in die folgenden Kategorien eingeteilt:
6.2.1 Diese Modifikationen sind dokumentiert und wurden belegbar innerhalb der üblichen
Nutzungsdauer durchgeführt.
6.2.2 Modifikationen an einem Fahrzeug, durchgeführt außerhalb der üblichen
Nutzugsdauer in einer Art, wie sie in Period angewendet wurden. Die durchgeführten
Modifikationen, wie auch die verwendeten Teile müssen den damaligen
Spezifikationen entsprechen.
6.2.3 NON-PERIOD TYPE MODIFICATIONS:
Modifikationen, die „in Period” nicht üblich waren, oder unter Verwendung von Teilen
oder Techniken, die „in Period“ nicht verfügbar waren, durchgeführt worden sind.
(siehe FAHRZEUGIDENTITÄT).
6.2.4 Es ist die Pflicht des Eigentümers, Modifikationen, die an einem HISTORISCHEN
FAHRZEUG durchgeführt wurden, sorgfältig zu dokumentieren
, damit zukünftige
Eigentümer nachvollziehen können, inwieweit das HISTORISCHE FAHRZEUG von
seinem ursprünglichen bzw. vorherigen Zustand abweicht.

7.2.4 Restaurierungsarbeiten: beinhaltet für die Zwecke der FIVA IDENTITY CARD wesentliche
Arbeiten wie: umfangreiche Wartung, Instandsetzung, Reparaturen, Konservierung und
Erhaltung
.
Derartige Informationen umfassen dann den Zeitraum, in dem die Arbeiten
vorgenommen wurden, die Art der Arbeiten, die durchführende Person oder den Betrieb, Ort
und Land.
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