Kürzlich am Stammtisch .....

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Moderator: Argus

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Schorsch
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Kürzlich am Stammtisch .....

Beitrag von Schorsch »

Das Thema war wieder einmal der "FIVA-Pass" dabei ging es darum, dass der Pass nur 10 Jahre gültig ist und nach Ablauf dieser Zeit an die FIVA zurück gegeben werden muss. Das heisst also auch, dass man für jede übernächste periodische Nachprüfung, wieder ein solches Papier beantragen muss, bei 6-jährigen Prüfungsintervallen. Ist das so ?

Der FIVA-Pass verfällt bei Halterwechsel. Das heisst also, dass ich bei einem Verkauf des Fahrzeuges den Pass dem Käufer nicht mitgeben darf, sondern ich muss ihn an die FIVA zurücksenden und der neue Besitzer muss einen neuen beantragen, wenn er das Fahrzeug in Verkehr setzen will. Ist das so ?

Der VIFA-Pass als Dokumentation der Originalität eines Oldtimers ist ja an sich eine gute Sache, aber wenn obige Einschränkungen bestehen, sehe ich den Nutzen an einem kleinen Ort.

Ich bin gespannt auf eure Ansichten.

Georg

Ducati
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Re: Kürzlich am Stammtisch .....

Beitrag von Ducati »

Guten Morgen Georg
Deine Ausführungen sind tatsächlich richtig so. Diese Bedingungen habe ich wohl oder übel akzeptiert und schon beim beantragen des FIVA Passes
gewusst.
Jeder muss Sinn und Zweck des Passes für sich selber abwägen. Bei mir ist es so, dass ich den Pass wollte wegen dem Strassenverkehrsamt falls der
mal gebraucht wird. Ferner ist der Pass hilfreich bei Oldtimer Veranstaltungen zb. bei Bergrennen ( Mont Ventoux Classic Frankreich, oder Varano ).
Ich habe alle Unterlagen kopiert und abgelegt, somit bleibt auch die Dokumentation über die zehn Jahre hinaus bestehen und wäre bei einem
Verkauf trotzdem als Fahrzeug Historie vorhanden.
Freundliche Grüsse
Martin

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