Kürzlich am Stammtisch .....
Verfasst: 27.04.2019 18:28
Das Thema war wieder einmal der "FIVA-Pass" dabei ging es darum, dass der Pass nur 10 Jahre gültig ist und nach Ablauf dieser Zeit an die FIVA zurück gegeben werden muss. Das heisst also auch, dass man für jede übernächste periodische Nachprüfung, wieder ein solches Papier beantragen muss, bei 6-jährigen Prüfungsintervallen. Ist das so ?
Der FIVA-Pass verfällt bei Halterwechsel. Das heisst also, dass ich bei einem Verkauf des Fahrzeuges den Pass dem Käufer nicht mitgeben darf, sondern ich muss ihn an die FIVA zurücksenden und der neue Besitzer muss einen neuen beantragen, wenn er das Fahrzeug in Verkehr setzen will. Ist das so ?
Der VIFA-Pass als Dokumentation der Originalität eines Oldtimers ist ja an sich eine gute Sache, aber wenn obige Einschränkungen bestehen, sehe ich den Nutzen an einem kleinen Ort.
Ich bin gespannt auf eure Ansichten.
Georg
Der FIVA-Pass verfällt bei Halterwechsel. Das heisst also, dass ich bei einem Verkauf des Fahrzeuges den Pass dem Käufer nicht mitgeben darf, sondern ich muss ihn an die FIVA zurücksenden und der neue Besitzer muss einen neuen beantragen, wenn er das Fahrzeug in Verkehr setzen will. Ist das so ?
Der VIFA-Pass als Dokumentation der Originalität eines Oldtimers ist ja an sich eine gute Sache, aber wenn obige Einschränkungen bestehen, sehe ich den Nutzen an einem kleinen Ort.
Ich bin gespannt auf eure Ansichten.
Georg