Vorführung Seitenwagen

Diskussionen über alte Motorräder, Infos und Tipps . . .

Moderator: Argus

Antworten
josef.tommer@gmx.ch
Beiträge: 2
Registriert: 07.04.2021 16:40
Wohnort: 5426 Lengnau

Vorführung Seitenwagen

Beitrag von josef.tommer@gmx.ch »

Hallo
Ich fahre seit Jahren eine BMW R60 (Jahrgang 1960) mit einem Velorex Seitenwagen.
Ich habe das Gespann nun optisch restauriert (neu lackieren und neu linieren lassen) und frage mich, ob das Seitenwagenrad auch mit dem Hinterrad gebremst sein muss?
Ohne Beifahrer blockiert nämlich das Seitenwagenrad sehr schnell oder man stellt es so schwach ein, dass die Verzögerung mit einem Mitfahrer irrelevant ist.
Ich danke für Hinweise und Erfahrungen beim Strassenverkehrsamt.

PS: Vor Jahren teilte mir das STVA mit, dass eine Handbremse erforderlich sei, was ein Experte aber bei einem Vorführtermin später wiederlegte. Die linke Hand weiss auch beim STVA nicht was die rechte Hand festlegt. :-)

Gruss
Josef

mothor
Beiträge: 92
Registriert: 12.04.2010 20:39
Wohnort: Küssnacht
Wohnort: Küssnacht
Kontaktdaten:

Re: Vorführung Seitenwagen

Beitrag von mothor »

Hallo

Bei Gespannfahrern scheiden sich die Geister bei der Frage was besser ist für das Fahrverhalten.
Vom Gesetz her sind nur zwei unabhänig voneinander wirkende Bremsen nötig, ich meine auch das die originalen Bmw Gespanne mit Steib Seitenwagen ungebremst waren.

Ich fahre selber ein Bmw R69 mit Watsonien Seitenwagen mit abgebauter Bremse, so ab Mfk.

Wenn eine Bremse am Seitenwagen montiert ist muss diese natürlich auch funktionieren.

Gruss Alain

josef.tommer@gmx.ch
Beiträge: 2
Registriert: 07.04.2021 16:40
Wohnort: 5426 Lengnau

Re: Vorführung Seitenwagen

Beitrag von josef.tommer@gmx.ch »

Anbei noch die gestellte Frage ans Strassenverkehrsamt Aargau mit der offiziellen Antwort.

Technische Frage an das Strassenverkehrsamt Aargau: Muss das Seitenwagenrad bei einem BMW R60 Jg. 1960 mitbremsen?

Guten Tag
Ich fahre seit Jahren einen BMW R60 (Jg. 1960) mit Seitenwagen. Bei der erneuten Restaurierung stellt sich die Frage, ob das Seitenwagenrad mit dem Hinterrad mitbremsen muss oder ob die Verzögerung der Motorradbremsen (Hinterrad und Vorderrad) ausreicht.

Die Frage lautet: Muss das Seitenwagenrad bei einem BMW R60 Jahrgang 1960 mitbremsen?

Ich danke Ihnen für eine kurze Stellungsnahme.

Mit Gruss
Josef Tommer
+41 79 347 6884

Die offizielle Antwort auf meine Anfrage beim Strassenverkehrsamt Aargau:

Sehr geehrter Herr Tommer

Bis zur Einführung der VTS 1995 mussten Motorräder mit Seitenwagen eine Bremse für den Seitenwagen aufweisen welche zusammen mit der Hinterradbremse des Motorrades betätigt wurde. Für Fahrzeuge nach VTS, ab 1995, ist die Bremse am Seitenwagen nicht mehr vorgeschrieben. Erleichterungen aus der VTS gelten auch für Fahrzeuge die bereits in Verkehr sind.

Ihr Fahrzeug stammt noch aus der Zeit vor VTS und muss den Vorschriften der MFV 1960 und der BAV bis 1995 entsprechen und die damaligen Vorschriften an die Bremsanlage und Bremswirkung erfüllen.

Wenn Sie die Bremse am Seitenwagen ausbauen, müssen Sie die neuen Vorschriften der VTS über die Bremswirkung erfüllen und mit einer Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle (APS) nachweisen. Eine Vermischung der Vorschriften von VTS und MFV, BAV ist nicht zulässig.

Zu Ihrer Anfrage:
Die Frage lautet: Muss das Seitenwagenrad bei einem BMW R60 Jahrgang 1960 mitbremsen?

Im Originalzustand, Ja.
Verzicht nur mit Prüfung APS und Einhaltung der VTS Vorschriften.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

KANTON AARGAU
Departement Volkswirtschaft und Inneres

Antworten