Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

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Moderator: Argus

Saga_2
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Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von Saga_2 »

Hallo zusammen

Kurz zum Hintergrund meiner Frage.
Ich habe ein echten Scheunenfund (350 ccm, Bj 39) gekauft.
Allerdings ohne Papiere.

Wie schätzt ihr die Chance ein, das Motorrad registrieren zu lassen und anzumelden?

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ist es überhaupt möglich und welche Kosten muss ich kalkulieren, bis sie wieder auf der Strasse ist?

Vielen Dank und Grüße
Björn

Alex Meyer
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von Alex Meyer »

Guten Tag Björn
Ich nehme mal an, du hast das Motorrad in der Schweiz gekauft. Wenn dem so ist, machst du eine Anfrage wegen des verlorenen Fz-Ausweises beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons mit Formular (online oder auf Papier in der Schalterhalle). Da muss mindestens die Fahrzeugart, die Fabrikmarke und die Rahmennummer angegeben werden. Nach ein paar Tagen bekommst du entweder eine Ausweiskopie oder einen Bescheid, wie du weiter vorgehen musst. Die Kosten für die Nachforschung sind von Kanton zu Kanton verschieden. Direkt bei der Eidg. Fz-Kontrolle in Bern (BATT) anfragen geht seit Jahren nicht mehr.
Alex Meyer

Saga_2
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von Saga_2 »

Hallo Alex

Vielen Dank für die Info.

Bin nun positiv überrascht, weil es recht einfach klingt.
In dem Fall sind die Aussichten gut, dass im Thurgau demnächst ein weiterer Veteran auf die Strassen kommt.

Viele Grüße
Björn

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DaniH
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von DaniH »

Hallo Björn

Spannend, um was für eine Preziose handelt es sich denn?

Grüsse
Dani
Zweiradgrüsse aus dem ZU
Dani Hungerbühler

Saga_2
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von Saga_2 »

Hallo Dani

Um eine dt. Triumph

Viele Grüße
Björn
Zuletzt geändert von Saga_2 am 04.05.2024 12:47, insgesamt 1-mal geändert.

Saga_2
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von Saga_2 »

Gibt es vllt von anderen Mitgliedern Erfahrungen die sie teilen möchten?
Würde mich sehr interessieren

Viele Grüße

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DaniH
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von DaniH »

Sehr schön, mit originaler Gabel? Da freue ich mich auf Fotos 😊
Zweiradgrüsse aus dem ZU
Dani Hungerbühler

ajs driver
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von ajs driver »

Sali Björn

Ich habe mal vor ein paar Jahren bei einem Alteisenhändler eine Suzuki Dr 500 aus dem Haufen gezogen.
Natürlich auch ohne Ausweis, aber noch tiptop in Schuss.
--Wieso das man so was wegwirft ist eine andere Frage, mich hat es gefreut :-)--

Für die Inverkehrsetzung habe ich dann als Erstes bei der Polizei abgeklärt (Rahmennummer)
Ob da alles sauber ist.
Anschliessend habe ich ein Brief an das Strassenverkehrsamt gemacht und den Fall beschrieben.
Darauf hin wurde mir für 40.- ein annullierter FZ-Ausweis (Duplikat vom letzten Besitzer) ausgestellt.

Anschliessend konnte ich den normalen Prozess durchlaufen, um den Töff einzulösen.

Ich würde an deiner Stelle ein Brief verfassen, mit deiner Absicht, und die Rahmennummer etc. angeben.
Die werden dir dann sicher sagen wie was wo :-)

Gruss Ueli

guggi74ch
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von guggi74ch »

Ich hab vor gut 20 Jahren einen Traktor mit Baujahr 1939 so zugelassen.
Im Strassenverkehrsamt angerufen, Sachverhalt geschildert und angemeldet.
Ging ohne Probleme.

Saga_2
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von Saga_2 »

Sehr spannend und vielen Dank für eure Beiträge.

In Deutschland wäre das fast unmöglich. Dh aus eigener Erfahrung, es kommt auf Landkreis und Tageslaune an.
Zuletzt geändert von Saga_2 am 04.05.2024 12:48, insgesamt 3-mal geändert.

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DaniH
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von DaniH »

Die war bis jetzt noch nie in der Schweiz zugelassen, richtig? Weil dann wird es unter Umständen ein wenig aufwendiger. Da es mit aller grösster Wahrscheinlichkeit für deine Triumph keinen Schweizer Typenschein gibt, wirst du ein X kriegen. Bei mir war das jedenfalls so, trotz Kopie des alten CH Ausweises. Ich musste damals, wie bereits mehrmals im Forum erwähnt, ein Schreiben des "Herstellers" mit:

- Hubraum
- max Leistung bei welcher Drehzahl
- Höchstgeschwindigkeit
- Gewicht

vorweisen. Bei meinem Töff gibt es den Hersteller schon Jahrzehnte nicht mehr, aber den offiziellen Club. Von da habe ich das Schreiben auch bekommen.

Ich habe damals vorab beim StVA angerufen und gefragt, was sie benötigen. Damit hatte ich dann schlussendlich auch keine Schwierigkeiten.

Gruss
Dani

PS: Gehe mal davon aus, dass die TWN verzollt ist.
Zweiradgrüsse aus dem ZU
Dani Hungerbühler

Saga_2
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von Saga_2 »

Hallo Dani

Ich hab sie aus einem (schweizer) Keller ohne Papiere gezogen.
Jetzt werde ich mich an deinem Ratschlag orientieren und das Amt anschreiben.
Zuletzt geändert von Saga_2 am 04.05.2024 12:48, insgesamt 1-mal geändert.

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DaniH
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von DaniH »

Was du wohl definitiv haben musst, ist ein Nachweis, dass dein Töff ordnungsgemäss eingeführt wurde (Zoll, Steuer). Wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland eingeführt wird, ist das das Form 13.20a wo der Zoll dann die Stammnummer vergibt. Mit dem als Basis und den technischen Papieren gehst du dann auf das StVA. Bei deinem Töff scheint das alles ein wenig unklar. Ich würde definitiv den Verkäufer fragen, ob er den Import gemacht hat. Falls nicht, ist dein nächster Schritt zum Zoll.
Zweiradgrüsse aus dem ZU
Dani Hungerbühler

Alex Meyer
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von Alex Meyer »

Lieber Björn
Mein Ratschlag betr. Strassenverkehrsamt ist nun überflüssig!
Warum hast du nicht von Anfang an die Karten offen auf den Tisch gelegt?
Ein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug muss natürlich bei der Einfuhr in die Schweiz an der Grenze verzollt, oder zumindest beim Grenzübertritt per Formular zur Verzollung innert zwei Tagen bei einem Binnenzollamt angemeldet werden. Dazu sind die Fahrzeugpapiere vorzuweisen, sowie eine Kaufquittung.
Wenn du den Töff als Schmuggelware aus einem Keller in der Schweiz gezogen hast, musst du (oder der Schmuggler) dich auf einigen Ärger gefasst machen. Auf Zollbetrug und Hinterziehung der Mehrwert- und Automobilsteuer folgen empfindliche Strafen!
Als gutgläubiger Käufer kannst du dich ja mal beim Zoll melden und fragen, wie du die Situation auf legale Weise in Ordnung bringen kannst. Wenn der Töff nachweislich schon vor langer Zeit in die Schweiz geschmuggelt wurde, wird's wohl bei einem verständnisvollen Beamten ohne Busse abgehen. Die erwähnten Gebühren musst du aber dem Staat sicher nachträglich entrichten, sonst gibt's kein 13.20A und somit keine Möglichkeit zum Einlösen.
Alex Meyer

ajs driver
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Re: Kann man Oldtimer ohne Papiere zulassen?

Beitrag von ajs driver »

Hallo

Ich würde da nicht lange machen ohne 13.20a und mit denen Typen vom Zoll lange diskutieren.
Einfache Lösung:
Erstelle eine Kaufquittung auf vor zwei Tagen, Barzahlung 200.- oder so.
Und dann normal verzollen.
Als Verkäufer gibst du da einfach irgendetwas an.

Funktioniert ohne Probleme (eigene Erfahrung).

Gruss Ueli

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