Mit CH-Zulassung ohne Licht in Nachbarländern

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Moderator: Argus

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68k
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Mit CH-Zulassung ohne Licht in Nachbarländern

Beitrag von 68k »

Liebe Freunde der gepflegten Fortbewegung

Hat jemand von euch Wissen / Erfahrung wie es in unseren direkten Nachbarländern gehandhabt wird, wenn so ein Schweizer mit einem strassenzugelassenen Oldie ohne Licht sich über die Grenze traut? Ist das bei allen Nachbarn erlaubt und toleriert? Gerade unsere südlichen Nachbarn machen ja gerne mal Ärger.

Danke für eure Beiträge.
Felix

Mikado1965
Beiträge: 20
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Re: Mit CH-Zulassung ohne Licht in Nachbarländern

Beitrag von Mikado1965 »

Hoi Felix

Soviel ich weiss, gilt die jeweilige Strassenverkehrsordnung des «besuchten» Landes.
Das sieht man z.B. in der Vorgabe der Italiener betreffs CH-Kleber, bei den Deutschen und Österreicher über das mitführen der «Notfallapotheke» oder z.B. auch bei den Franzosen, bei denen muss man als Motorradfahrer Handschuhe anziehen usw.

Also wenn ein Land Licht am Fahrzeug verlangt, muss sich der Fahrzeugführer irgendwie organisieren oder im dümmsten Fall die Staatskasse des entsprechend Landes unterstützen.

Gruss
Bea

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