Zulassungsärger
Verfasst: 20.11.2025 16:27
...mal wieder.
Ich hab ein 50erli mit schweizer Zollplombe, ich hab ein 13.20A mit Stammnummer wegen der Zollplombe, ich hab einen Typenschein (4732) und ich singe schon seit tagen das Parkingmeterlied von Mani Matter...
Offenbar reicht ein Typenschein, in welchem ein Fahrzeug bis ins letzte Detail beschrieben wird, nicht, um ein Fahrzeug zu identifizieren, deshalb haben die Schreibtischtäter des SVSA die TypenGENEHMIGUNG erfunden, welche sagt, dass das Modell XY dem Typenschein XY entspricht (..und nicht etwa dem Typenschein 123). Diese soll beim Importeur eingeholt werden (Firma Frerichs & Nicollier in Genf, schon lääääääängst nicht mehr existent).
Easy, schnell bei Honda Genf angeklopft, ob die mir eine Typengenehmigung ausstellen können? ...können die nicht, ohne Fahrzeugausweis. Dummerweise gilt die Kennzeichenpflicht erst seit 1991, vorher durfte in der Schweiz vorher 50erli ohne Ausweis oder Vignette gefahren werden. Mein jungfräulicher kennzeichenhalter hat noch keine Bohrlöcher, an welchem ein Schildli montiert gewesen wäre. da ist kein Fahrzeugausweis auffindbar, auch nicht in den Archiven des SVSA.
Ohne Fahrzeugausweis keine Typengenehmigung.
Ohne Typengenehmigung keine Fahrzeugprüfung.
Ohne Fahrzeugprüfung kein Fahrzeugauweis.
Genau wie bei Mani matter... oder wie der Passagierschein A38 bei Asterix.
Wie seid Ihr aus diesem Teufelskreis ausgebrochen? habt Ihr ähnliche Verstrickungen zielführend aufgelöst?
Wenn ja, wäre ich froh um Inputs...
Frohes Schrüblen fernab der Bürokratie des Strassenverkehrsamtes!
Ich hab ein 50erli mit schweizer Zollplombe, ich hab ein 13.20A mit Stammnummer wegen der Zollplombe, ich hab einen Typenschein (4732) und ich singe schon seit tagen das Parkingmeterlied von Mani Matter...
Offenbar reicht ein Typenschein, in welchem ein Fahrzeug bis ins letzte Detail beschrieben wird, nicht, um ein Fahrzeug zu identifizieren, deshalb haben die Schreibtischtäter des SVSA die TypenGENEHMIGUNG erfunden, welche sagt, dass das Modell XY dem Typenschein XY entspricht (..und nicht etwa dem Typenschein 123). Diese soll beim Importeur eingeholt werden (Firma Frerichs & Nicollier in Genf, schon lääääääängst nicht mehr existent).
Easy, schnell bei Honda Genf angeklopft, ob die mir eine Typengenehmigung ausstellen können? ...können die nicht, ohne Fahrzeugausweis. Dummerweise gilt die Kennzeichenpflicht erst seit 1991, vorher durfte in der Schweiz vorher 50erli ohne Ausweis oder Vignette gefahren werden. Mein jungfräulicher kennzeichenhalter hat noch keine Bohrlöcher, an welchem ein Schildli montiert gewesen wäre. da ist kein Fahrzeugausweis auffindbar, auch nicht in den Archiven des SVSA.
Ohne Fahrzeugausweis keine Typengenehmigung.
Ohne Typengenehmigung keine Fahrzeugprüfung.
Ohne Fahrzeugprüfung kein Fahrzeugauweis.
Genau wie bei Mani matter... oder wie der Passagierschein A38 bei Asterix.
Wie seid Ihr aus diesem Teufelskreis ausgebrochen? habt Ihr ähnliche Verstrickungen zielführend aufgelöst?
Wenn ja, wäre ich froh um Inputs...
Frohes Schrüblen fernab der Bürokratie des Strassenverkehrsamtes!