Hallo
In Motosport Schweiz habe ich folgendes gefunden:
In Frankreich gibt es erst seit einigen Jahren periodische Fahrzeugprüfungen für Autos. Als das auch für Motorräder eingeführt werden sollte, konnte es mit hilfe einer Petition noch einmal zurückgestellt werden. Die Argumente waren: Töff hätten küzere Serviceintervalle, alle sicherheitrelevanten Teile seien per Sichtkontrolle zu überwachen und sie würden sowieso weniger Km fahre als die Autos.
Sind dort Unfälle bekannt bei denen der Fahrzeugzustand schuld war?
Wer entscheidet wann ein Fahrzeug den Oltimerstatus erhalten darf?
Walter
Frankreich
Moderator: Argus2
-
- Beiträge: 592
- Registriert: 29.10.2005 19:50
- Wohnort: 3711 Mülenen
- Thomas Kohler
- Beiträge: 156
- Registriert: 01.04.2007 10:26
- Wohnort: Uhwiesen
A la française...
Töff's, die normal zugelassen sind (carte grise), müssen in Frankreich eine normale technische Kontrolle absolvieren.
Hat das Motorrad eine "Carte grise de collectionneur" (CGC) muss es das nicht mehr. Es kann aber dann nicht mehr eine normale carte grise bekommen.
Es erhält diese aufgrund einer Bescheinigung der FFVE, der Féderation Française des Vehicules d'Epoque. Die FFVE ist der Dachverband Frankreichs wie die FSVA für die Schweiz und auch der Vertreter der FIVA.
Das Fahrzeug muss 25-jährig sein. Es wird dann steuerfrei. Die CGC erlaubt Fahrten innerhalb des Départements und der angrenzenden Départements. Darüber hinaus nur bei Nachweis einer Einschreibung zu einem Anlass.
Fahren mit Licht ist Pflicht für Töff, ausser für Töff's vor Baujahr 1965, wenn sie mehr als 125 ccm haben, für "Hödis" ist es 1988.
Beste Grüsse
Thomas Kohler
FSVA
Hat das Motorrad eine "Carte grise de collectionneur" (CGC) muss es das nicht mehr. Es kann aber dann nicht mehr eine normale carte grise bekommen.
Es erhält diese aufgrund einer Bescheinigung der FFVE, der Féderation Française des Vehicules d'Epoque. Die FFVE ist der Dachverband Frankreichs wie die FSVA für die Schweiz und auch der Vertreter der FIVA.
Das Fahrzeug muss 25-jährig sein. Es wird dann steuerfrei. Die CGC erlaubt Fahrten innerhalb des Départements und der angrenzenden Départements. Darüber hinaus nur bei Nachweis einer Einschreibung zu einem Anlass.
Fahren mit Licht ist Pflicht für Töff, ausser für Töff's vor Baujahr 1965, wenn sie mehr als 125 ccm haben, für "Hödis" ist es 1988.
Beste Grüsse
Thomas Kohler
FSVA
With a machine that is steering correctly it should be possible to ride "hands off" at any speed over 15 miles per hour. Do not, however, demonstrate these qualities to a policeman, he may not appreciate them.
Motor Cycle Repair And Upkeep, 1932
Motor Cycle Repair And Upkeep, 1932