Seite 1 von 1

MfK Änderung der Praxis...

Verfasst: 22.11.2008 11:08
von foifi
Hallo zusammen

Wer hat schon eine ähnliche Erfahrung gemacht.
Wer weiss einen Ausweg/eine Lösung zum "Problem".

In der Vespa Oldi Szene haben ein paar Leute (inkl. mir) ein paar neue Erfahrungen machen müssen, beim Anmelden eines Oldis zur MfK.
Genau genommen geht's um einen Oldi, den man aus dem Ausland importiert hat und es fehlen die Papiere, bzw. man weiss das 1. Inverkehrssetzungsdatum nicht.

Jetzt wenden die Strassenverkehrsämter offenbar die Anmelde-Praxis schärfer an und geben einem nur noch einen MfK-Termin, wenn man beim Anmelden das 1. Inverkehrssetzungsdatum mit einem offiziellen Papier nachweisen kann.

Nun gibt es aber durchaus Fälle, bei denen man einfach nicht mehr herausfinden kann, wann die 1. Inv. war. ... Was dann? Oldi verschrotten oder sich zu illegalem verleiten lassen? Begründet wird ja vom Str.v.amt, dass sie das strenger anwenden, wegen Missbräuchen, aber verleitet das nicht gerade noch zu mehr Missbrauch?

Hier noch der Link zur Diskussion im Vespa Forum: neu vom STVA

Verfasst: 28.11.2008 19:10
von Teckel
Hallo

Alles was belegbar älter als 30 Jahre ist, benötigt kein 1. Inverkehrssetzungs-Nachweis. Diesbezüglich gilt die Weisung vom Bundesamt für Strassen vom 05. März 2001, Ziffer 3.2. Auszüge, Dokumente aus Fachliteratur etc. reichen aus, da hier die zitierte Ausnahmebestimmung gilt.

Ich hoffe, etwas Klarheit ins Dunkel gebracht zu haben.

Beste Grüsse

Teckel

Verfasst: 29.11.2008 00:39
von foifi
Teckel hat geschrieben:Hallo

Alles was belegbar älter als 30 Jahre ist, benötigt kein 1. Inverkehrssetzungs-Nachweis. Diesbezüglich gilt die Weisung vom Bundesamt für Strassen vom 05. März 2001, Ziffer 3.2. Auszüge, Dokumente aus Fachliteratur etc. reichen aus, da hier die zitierte Ausnahmebestimmung gilt.

Ich hoffe, etwas Klarheit ins Dunkel gebracht zu haben.

Beste Grüsse

Teckel
Ja, das hatte ich auch immer so gedacht... nun, es gilt zwar immer noch, aber es wird erst mal seitens vom Str.v.amt auf Ablehnung gemacht, bis man dann (seriös) hartnäckig genug ist... dann geht's dann doch.

Hatte nun am Donnerstag die MfK mit einer Vespa, bei der ich fast keinen Termin bekam... ging dann alles gut und ist nun eingelöst.
Aber so selbstverständlich war's offenbar doch nicht, wie ein Hallen-Chef (Chef-Experte) meinte... siehe dazu auch hier im Vespa-Forum (damit ich nicht alles zweimal schreiben muss ;-) )

ASTRA Weisung siehe hier

wenn möglich im Ausland einlösen

Verfasst: 29.11.2008 09:45
von schneedy
hi
Darum: wenn irgendwie möglich immer versuchen, das Gefährt (ob Vespa oder wasauchimmer) vor der Einfuhr in die Schweiz im Ausland einlösen zu lassen. Dann ist alles wesentlich einfacher bei unseren Motorfahrzeugkontrollen. Selbstverständlich löst das bei der Zulassung nicht alle Probleme, aber es räumt die gröbsten Steine aus dem Weg.
schneedy

Verfasst: 29.11.2008 13:32
von Teckel
Hallo foifi

Ich habe dir vor meinem damaligen Eintrag direkt auf deine E-Mail das pdf-Format mit der Weisung zugestellt. Es freut mich, dass du die MFK gemeistert hast - denn die Weisung bleibt eben auch für die Experten eine Weisung und der Willkür wird ein Riegel geschoben. Viel Erfolg und beste Grüsse

Verfasst: 01.12.2008 16:38
von Teckel
Hallo Massimo

Habe dir die Datei auf deine E-Mail gesandt. Wie erwähnt siehe insges. zum Thema "1. Inverkehrssetzung" die Ziff. 3.2 der Weisung.

Viel Erfolg

Marco

ASTRA - Download Seite

Verfasst: 02.12.2008 01:38
von Benno
Hallo an Alle

auf der ASTRA Download Seite hat es all die Weisungen im pdf-Format.
Nur alleine schon über Veteranen und Typenbescheinigungen gibt es 4 Weisungen.
http://www.astra2.admin.ch/html/de/down ... php?type=0
Zum Glück sind die Winterabende lange und auch ich kann mich da schlau machen.
(Vielleicht aber auch eher etwas verwirrt . . .)
Die Weisungen spielen mir jedoch gute Argumente in die Hände, wenn's Diskusionen mit den MFK-Leuten gibt. Erstaunlich was da alles geregelt ist.
Die Definition der Veteranenfahrzeuge gefällt mir
"Weisungen für Veteranenfahrzeuge"
Veteranenfahrzeuge werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt. Deren Halter betreiben für die Erhaltung solcher Fahrzeuge als Zeugen ihrer Zeit einen beträchtlichen Aufwand. Aus diesem Grund rechtfertigen sich - unter Wahrung der Verkehrs- und Betriebssicherheit - gewisse Ausnahmeregelungen, die der besonderen Verwendung und der Bedeutung von Veteranenfahrzeugen als technisches Kulturgut Rechnung tragen.
... und trotzdem zählt noch immer Chrom und Glanz mehr, als Alltagsspuren. Dies rein aus Schilderungen von diesem und anderen Foren.
Ich werde es wohl auch Erfahren, wenn meine Projekte (endlich) reif sind für die Zulassung.

Tschüss und Gruss
Benno

Re: ASTRA - Download Seite

Verfasst: 02.12.2008 10:06
von RuediKehl
... ganz e interessante Lingg ...

Ruedi