Tacho und MFK

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Moderator: Argus

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Frank Wagner
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Tacho und MFK

Beitrag von Frank Wagner »

Hallo zäme,
ich sollte mit meiner Terrot FSO (250 ccm) von 1929 zur periodischen Nachprüfung (im Kanton Bern) erscheinen. Der Töff ist praktisch im unrestaurierten Originalzustand (mit Veteraneneintrag) und hat seit jeher keinen Tacho. Um ungefähr zu wissen, wie schnell (oder eher langsam) ich unterwegs bin, benutze ich einen Velocomputer, der einfach entfernt werden kann, wenn ich den Töff irgendwo abstelle. Die Terrot wurde damals ohne Beleuchtung und ohne Tacho verkauft, was ich auch mit Fotos belegen kann. Eine zeitgenössische Beleuchtung (Dynamo vom offenen Schwungrad aus angetrieben) aus dem Zubehör ist wohl schon vor Urzeiten installiert worden. Einen kompletten Tacho samt allem Zubehör inklusive Antrieb konnte ich bis jetzt nicht finden, zumindest nicht zu einem vernünftigen Preis, daher der Velocomputer.
Nun meine Frage: Bei einem MFK-Besuch mit einem anderen Töff habe ich die anwesenden Experten auf die Tachoproblematik angesprochen, was zu einer regen Diskussion unter den Experten in der Halle führte.

-Einer meinte, es braucht keinen Tacho, da 1929 noch kein entsprechendes Gesetz vorhanden war.
-Der Zweite war der Meinung, ohne Tacho heute zu fahren sei unmöglich, der Velocomputer daher sinnvoll.
-Der Dritte fragte, ob man diesen auch bei Dunkelheit ablesen könne
-Der Vierte sagte, er kenne einen Prüfer, der würde den Veteraneneintrag aberkennen, wenn er den Velocomputer sehe.

Daher wäre ich froh, wenn mir Betroffene kurz ihre Erfahrungen zu diesem Thema schildern könnten. Oder hat jemand einen Tacho aus den 20er /30er Jahren (möglichst französisches Fabrikat) zu verkaufen inkl. Antrieb geeignet für 19" Räder?

Gruss Frank

Walter Bachmann
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Beitrag von Walter Bachmann »

Hallo Frank.

Und keiner von den Experten wusste wo man nachlesen kann, was nun richtig ist??

Walter

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Thomas Kohler
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Beitrag von Thomas Kohler »

Es erstaunt mich nicht, dass die Experten nicht einig wurden. Und es ist ein positives Zeichen, dass nicht einfach ein imperatives NEIN ausgesprochen wird.

In den Vorschriften zur technischen Ausrüstung wurde von der Arbeitsgruppe Veteranenfahrzeuge der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) vermerkt:

1.IV vor 1.1.1970:

Ein Tacho ist nötig, fährt das Fahrzeug schneller als 40 km/h. Er muss die Vmax des Fahrzeuges abdecken.

Grundlage: Art.25 Abs.2 MFG

1.IV nach 1.1.70

Ditto, aber er muss nachts ablesbar sein.

Grundlage: Art. 33 Abs. 1 BAV

Zur Anerkennung des Status als Veteranenfahrzeug ist ein Velotacho zulässig. Gemäss den Richtlinien der asa und der FIVA.
Klar ist ein schöner Jaeger oder Smith oder gar ein Bonninksen die Zierde eines Veteranentöffs.

Grüsse
Thomas
With a machine that is steering correctly it should be possible to ride "hands off" at any speed over 15 miles per hour. Do not, however, demonstrate these qualities to a policeman, he may not appreciate them.

Motor Cycle Repair And Upkeep, 1932

Frank Wagner
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Beitrag von Frank Wagner »

Hallo Thomas,
besten Dank für deine kompetente Antwort. Ich nehm das mal mit an die MFK-Prüfung und bin zuversichtlich, dass es klappt.

Gruss Frank

Ryser
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Beitrag von Ryser »

Hallo Kameraden

Bei mir was das bei der Douglas 1929 folgendermassen:
Der Experte fragte mich, was denn das ohne Tacho soll! Meine Antwort, der laufe ja gar nicht schneller als 80 km/h, also null Problemo.
Experte: "Ja, aber dann innerorts?"
Ich: "Da auch nicht!"
Damit war das Thema gegessen und die Prüfung durch!
Dies hat sich tatsächlich so abgespielt.
Man sieht, auf den Experten kommt es an. In den letzten Monaten hatten wir in Thun in dieser Hinsicht keine Probleme. Die Experten sind sehr zuvorkommend und vernünftig.

Gruss an alle FAMler

Kaspar der Berner

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Thomas Kohler
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Beitrag von Thomas Kohler »

Damit es auch bei anderen gut klappt beim Vorführen und nicht nur bei alten Hasen wie Ryser dem Berner oder Kohler ist es schon nötig, klare Regeln allerseits bekannt zu machen. Das war nicht gerade die Stärke der FAM in letzter Zeit.

Ich bin froh, lebe ich in einem Rechtsstaat, wo man auch einen Entscheid anfechten kann, wenn er ungerecht erscheint. Andererseits müssen die Konditionen auch klar sein und von beiden Parteien eingehalten werden. Was ich nicht glaube, ist die Aussage, dass nur die"guten Beziehungen" entscheidend sind. Das funktioniert nicht mehr.

Mit der Arbeitsgruppe Veteranenfahrzeuge der asa, mit dem ASTRA und der FSVA wurden in vielen Stunden Arbeit ein Regelwerk geschaffen, das angemessen ist. Der FAM ist im FSVA- Vorstand mit vier Mitgliedern vertreten.

Gruss allerseits
Thomas
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