Seite 1 von 1

Versicherungstechnische Frage unverschuldeter Schaden

Verfasst: 22.06.2009 19:42
von 105.694
Salut zämme

Kürzlich hatte ich eine Konversation mit einem italienischen Motorradoldtimerfahrer. Es ging um den ASI-Ausweis. Er hatte für jedes seiner Old- und Youngtimerfahrzeuge einen ASI-Ausweis. Da fragte ich ihn, warum er ASI anstatt FMI oder markenspezifische Ausweise für seine Fahrzeuge habe. Aus Versicherungsgründen meinte er!
So, jetzt komme ich zur Sache: Er braucht die ASI-Ausweise in Italien, damit er den Wert eines Oldtimerfahrzeugs im Falle eines Unfalles mit Fremdschuld beweisen kann; ohne ASI-Ausweis versucht die Versicherung des Schuldigen das Oldtimerfahrzeug als Altmetall abzutun!
Und wie sieht das eigentlich bei uns aus? Wenn so ein SUV-Fahrzeug beim Rückwertsparkieren meine geliebte Aermacchi „übercharet“, wie kann ich dann geltend machen, dass sie nicht ein altes wertloses Fahrzeug sondern eine seltene wertvolle italienische Sportmaschine ist?
Ich konnte dem Italiener keine Auskunft geben wie es bei uns in der Schweiz ist, freue mich aber auf Stellungnahmen und Erfahrungsberichte.
Ich vermute, dass so ein FIVA-Pass eine Lösung des Problems sein könnte.

Schönen Abend

Luis

Ausweis

Verfasst: 23.06.2009 12:11
von Thomas Kohler
Hoi Luis,

Dein Kollege hat einen ASI-Ausweis aus drei Gründen:

a) Steuerfreiheit für nachgewiesene Oldtimer in Italien
b) Teilnahme an Rallies
c) Haftpflichtversicherung ist wesentlich günstiger für echte Oldtimer

Die ASI - Automotoclub Storico Italiano - ist der FIVA-Vertreter in Italien und tut das gleiche wie die FSVA in der Schweiz. Wobei wir nicht Steuerfreiheit anvisiert haben aber die Verwendung einer Nummer für viele Fahrzeuge. Das ist praktisch der gleiche Effekt, da in Italien oder Frankreich jedes Fahrzeug eine eigene Nummer haben muss.

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Verein FAM eine hervorragende Versicherung hat, die den Wert schätzt und so einträgt, bei einem Plattwalzen kann diese Police sicher greifen.

Gruess
Thomas

Versicherungswert

Verfasst: 23.06.2009 17:10
von Alex Meyer
Sali Luis
Im Schadenfall wird die zahlungspflichtige Versicherung wohl den Eurotax-Tarif (für Veteranenfahrzeuge!) zu Rate ziehen. Wenn der beschädigte Töff nachweislich mehr wert ist (das müsste der Halter dokumentieren können), muss mit der Versicherung verhandelt werden. Das Prinzip ist ja, dass die Versicherung entweder die Reparatur bezahlt (bis maximal zum Wert des Fahrzeugs), oder Totalschaden geltend macht und den Wert des Fahrzeugs ausbezahlt (das Fahrzeug geht dann in den Besitz der Versicherung über).
Ich hatte vor Jahren mal einen Fall: Da fuhr mir ein Auto von hinten in mein VW-Ghia-Karmann-Cabriolet. Die Karosserie war gründlich gestaucht. Die gegnerische Versicherung machte Totalschaden geltend und wollte mich mit ein paar Tausend Franken abfinden. Ich verlangte dagegen einfach einen gleichwertigen Ersatz (Marke, Modell, Jahrgang, Zustand). Die Versicherung forschte dann in Zeitschriften und bei Clubs und Händlern nach (Eurotax für klassische Fahrzeuge gab es damals noch nicht!) und vergütete dann eben doch die ganzen Reparaturkosten, welche ein Mehrfaches vom ursprünglichen Angebot betrugen.
Falls du schon im voraus etwas unternehmen willst, lässt du dir von einem anerkannten Experten (von deiner Versicherung empfohlen) eine Expertise über dein Fahrzeug erstellen. Als Minimum kannst du selber eine kleine Foto-Doku machen, alle Belege aufbewahren und Zeitungsausschnitte über dein Modell sammeln. Das wird sicher auch helfen, wenn auch nicht so gewichtig wie eine professionelle Expertise.
Alex

Versicherungswert

Verfasst: 24.06.2009 19:41
von Walter Bachmann
Hallo Luis.

Kaspar Ryser hatte auch einen ähnlichen Fall und hat auch nach Ersatzfahrzeug verlangt.
http://www.fam-amv.ch/phpBB2/viewtopic. ... ght=unfall

Walter

Totalschaden

Verfasst: 26.06.2009 09:27
von Ryser
Richtig, Kameraden.

Also wenn ein SUV Dein Fahrzeug total beschädigt, wird die FAM-Versicherung kaum einspringen, wie Thomas Kohler meint.
Ich hatte vor drei Jahren so ein Fall und die Versicherung taxierte die Geschichte als Totalschaden. Als ich aber die Kosten für einen gleichwertigen Ersatz nannte, wollte man mir das Fahrzeug wieder instand stellen. Dies akzeptierte ich aber nicht und forderte mit Nachdruck den Ersatz. Nach einigen Diskussionen und checken des Marktes (Nachfrage bei einigen Halterern und Händlern) für dieses Fahrzeug lenkte die Versicherung (GENERALI) ein und kaufte mir meinen Ersatz. Ich denke, der Markt macht den Wert bzw. Preis. Dümmer hingegen, wenn kein gleichwertiger Ersatz aufzutreiben ist.
Im übrigen: Wenn schon die schönsten Replicas hergestellt werden, wird wohl auch jederzeit eine Reparatur bzw. Wiederinstandstellung möglich sein.
Forsch an die Sache rangehen, dann lenkt die Versicherung ein!

Heit e schöne Summer.

Kaspar der Berner

Verfasst: 29.06.2009 17:06
von Rolf A. Henseler
Als Versicherungsmann möchte ich meinen Senf auch noch dazu geben.
Die Haftpflichtversicherung des schuldigen Unfallverursachers wird den Zeitwert oder Realersatz vergüten. Zeitwertvergütung bedeutet, dass auf Grund von Erfahrungszahlen oder eben bei seltenen Fahrzeugen eine Entschädigung berechnet wird, welche ausreicht, ein gleichwertiges Fahrzeug bezüglich Alter, Kilometerleistung und Zustand in der Schweiz zu erstehen. Wichtig bei der Lösungsfindung sind auch Restaurationsbelege, Kaufbelege, Marktinformationen zum entsprechenden Modell etc. Dass unter diesen Umständen eine Lösung nicht immer einfach zu finden ist und Diskussionen notwendig sind, versteht sich von selbst.

Rolf Henseler, FAM-Veteranenversicherung