Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

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Moderator: Argus

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Tom128
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Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von Tom128 »

Liebe Freunde alter Motorräder,

lieber würde ich mich mit Euch über irgendwelche technischen Spezialitäten unterhalten, aber aus aktuellem Anlass gelange ich mit einem politischen Anliegen an Euch. Diese Sache betrifft uns allesamt und beeinträchtigt unser Hobby nachhaltig. Aus diem Grund leite ich die anschliessende Nachricht weiter, mit der Bitte in die Tasten zu greifen.

Liebe Grüss

Tom

PS: An den Administrator, falls diese Mitteilung gegen die Regeln des Forums verstösst, möchte ich mich hiermit entschuldigen.

Anhang:

Liebe Oldtimer Enthusiasten – ihr müsst unbedingt alles liegen lassen und
euch heute Zeit nehmen, um diese Email weiterzuleiten und wichtig,
einen Brief ans UVEK – siehe unten – zu verfassen und abzusenden!
Das UVEK ist zurzeit dabei die Eidg. Rechtsgrundlagen zu erlassen, welche
die Einführung von Umweltzonen in den Städten bezwecken.

Dies bedeutet, dass sämtliche Städte in der Schweiz grossräumige Umweltzonen einführen können/werden, welche nur noch mit besonders schadstoffarmen Fahrzeugen befahren werden dürfen. Dies würde wohl auch Autobahnen betreffen, welche durch die Städte hindurchführen.
Aus dem bereits im Internet stehenden Verordnungstext ist zu entnehmen,
dass ausnahmslos keine Automobile, die vor dem 01.10.1987 (bei Dieselfahrzeugen sogar nicht älter als 01.01.2001) und keine Motorräder, welche vor dem 01.07.2004 in Verkehr gesetzt worden sind, diese Umeltzonen
in den Städten befahren dürfen!

Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Umweltzonen in Europa
sind für Veteranenfahrzeuge, sei es Auto oder Motorrad absichtlich
keine Ausnahmen vorgesehen !!. Dies bedeutet, dass nach Einführung
dieser Umweltzonen ausnahmslos kein vierrädiges Motorfahrzeug, welches
vor dem 01.10.1987 zugelassen wurde und kein Motorrad, welches
vor dem 01.07.2004 zugelassen wurde, die jeweiligen Städte samt
Agglomerationen mehr befahren darf.

Bundesrat Leuenberger hat diese Angelegenheit wenige Tage vor
seinem Amtsrücktritt auf Verordnungsstufe (damit kein
Gesetzesreferendum dagegen ergriffen werden kann) aufgegleist.

Die Eidg. Verordnungsgrundlagen werden voraussichtlich im
Frühling 2011 in Kraft gesetzt werden, so dass die ersten Umwelt-
zonen bereits im Herbst 2011 eingeführt werden können !!

Im Moment haben wir noch eine Chance, dass vielleicht für
Veteranenfahrzeuge doch noch eine Ausnahme gemacht
wird. Dazu müssen wir uns aber unbedingt rasch wehren.
Im Moment läuft noch eine Vernehmlassungsfrist in welcher sich alle
von diesen Vorschriften betroffene Parteien und Personen
zu Wort melden können und ihre Meinung und Argumente
vorlegen können.

In der Folge ersuche ich Sie/Dich nun dringend einen Brief/Mail zu schreiben
und möglichst viele Oldtimerfreunde, Geschäftspartner, Freunde, Kollegen,
Berufskontakte usw. dringend aufzuforderen, ebenfalls eine solche Stellungnahme abzugeben.

Darin muss stehen, dass wir verlangen, dass Fahrzeuge, welche
den Vermerk "Veteranenfahrzeug" im Fahrzeugausweis
eingetragen haben, ebenfalls eine Vignette zum Befahren von
Umweltzonen bekommen.

Wichtig ist, dass wir dies mit möglichst vielen Argumenten
begründen: Kulturgut, Wirtschaftsfaktor, Sympathiebonus, Kategorie mit den
wenigsten Unfällen, Kategorie mit den wenigsten Geschwindigkeitsüberschreitungen,
Vernachlässigbar kleiner Beitrag an die Gesamtbelastung, auf dreitausend
Jahreskilometer beschränkte maximal Fahrstrecke, Fahrzeugkategorie mit den
niedrigsten Versicherungsprämien, nur einwandfreie und
originale Fahrzeuge erhalten den Eintrag, "Veteranefahrzeug", alle anderen
Städte in Europa haben selbstverständlich Ausnahmen für Veteranfahrzeuge

usw. usw. usw.

Es müssen möglichst viele verschiedene Eingaben sein, mit möglichst vielen verschiedenen Argumenten.
Jetzt das Unangenehme: Die Frist endet bereits am nächsten

Freitag, dem 26. November 2010!!

Brief- und Mailvorlagen hier:
http://www.o-io.ch/de/index.asp?w=4|24|0 (siehe Abschnitt 2)

· 01) + 02) Beispiele für Schreiben von Oldtimerclubs mit Bitte um Ausnahmeregelung für Code 180 (Veteran)

· 16) + 18) Schreiben von Markenclubs, mit vielen Mitgliedern ohne Code 180
Bei Schreiben von Einzelpersonen bspw. beginnen mit: „ Ich bin Mitglied bei … oder bspw.

ich fahre bereits seit Jahren meinen vom Vater vererbten Alvis Graber von 1952 notabene ein
Kunstwerk aus dem Hause des Schweizer Karosseriebauers Hermann Graber, Wichtrach/BE“

Von Seiten der Behörden wurde schlicht darauf verzichtet, die
Veteranenzene über die laufende Vernehmlassungsfrist
zu informieren, während andere Verbände (Pro Velo Schweiz,
Lungenliga Schweiz, Schweizerische Liga gegen den Lärm usw. usw.)
selbstverständlich explizt zu Ihrer Stellungnahme eingeladen wurden.

Die Stellungnahmen sind zu richten per Post an:

Bundesamt für Strassen
"Vernehmlassung Umweltzonen"
Postfach
3003 Bern

oder per E-Mail an: svg@astra.admin.ch

und müssen per E-Mail bis Freitag, den 26. November 2010
(bei Postzustellung dürfte es der Poststempel sein)
abgeschickt sein.

Genauere Informationen findet Ihr noch einmal unter
http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html#UVEK und dort herunterscrollen
bis zu der Überschrift "Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung
von Umweltzonen". Dort sind bereits die gesamten Verordnungstexte inkl.
Bussenkatalog (!) ersichtlich.

ES IST ÄUSSERST WICHTIG, DASS SICH MÖGLICHST VIELE PERSONEN,
FIRMEN, VERBÄNDE UND VEREINE ÄUSSERN, NUR SO KÖNNEN WIR
VIELLEICHT WENIGSTENS FÜR DIE VETERANEN EINE AUSNAHME
ERWIRKEN !!!

Mit freundlichen Grüssen

Reinhard Schmidlin, Oldtimer Galerie Toffen

zulli
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von zulli »

Hey, Tom!

Ganz herzlichen Dank für Deine Mithilfe!
Es ist an jedem einzelnen von uns, sich diese 15min Zeit zu nehmen und ein Schreiben zu verfassen,
in unser aller Interesse! Das Oldtimerfahren muss attraktiv bleiben, ich spreche hier ganz besonders auch für alle jüngeren Generationen, die gerne noch viele Jahre unbeschwert ihrem Hobby nachgehen möchten.
Lassen wir uns nicht von einer grünen Welle überrollen und erklären unsere Argumente und fordern eine Ausnahmeregelung.

mit den besten Grüssen,

zulli
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rolf hadorn
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von rolf hadorn »

Hallo zusammen
Genau, wehrt euch dagegen und schreibt wie ich ein Mail an das UVEK. Schön, das sich auch die Presse mit diesem Unfug befasst, siehe zun Beispiel in der heutigen 20 Min.
http://www.20min.ch/auto/fahrberichte/story/27997458
Gruss sendet Rolf

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osi
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von osi »

Hallo zusammen,
Ich bin erstaunt, wie wenig Reaktionen es hier im Forum auf die Nachricht von den Umweltzonen in den Schweizer Städten gibt. Mich persönlich hat diese Nachricht sehr betroffen gemacht. Habe auch gleich einen Mail an ASTRA geschickt. Das ist doch etwas, dass uns alle direckt betrifft.
Was ist zum Beispiel mit den Leuten die einen Oldtimmer haben und in einer Stadt wohnen? Die können ihr Hobby glatt vergessen. Oder ihren Oldi nur noch in der guten Stube besichtigen.
Ich bin eher ein ruhiger und zurückhaltender Typ. Aber ich wäre sofort mit meinem Motorrad dabei, um vor dem Bundeshaus zu demonstrieren!!!
Stellt auch mal das vor, alle Oldtimmer Motorräder, Autos, Traktoren etc. aus der ganzen Schweiz in Bern. Ein wundervolles Bild!!!
Gruss Osi

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RuediKehl
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von RuediKehl »

osi hat geschrieben:... Aber ich wäre sofort mit meinem Motorrad dabei, um vor dem Bundeshaus zu demonstrieren!!!
Stellt auch mal das vor, alle Oldtimmer Motorräder, Autos, Traktoren etc. aus der ganzen Schweiz in Bern. Ein wundervolles Bild!!!
Gruss Osi
Das hatten wir doch schon mal. Ich erinnere mich an 35'000 Töffs, die gegen Moritz's Verkehrsberuhigungs-Aktion demonstrierten.
Ich war damals dabei und bin bei jeder weiteren Aktion wieder zu haben! Dem ASTRA hatte ich bereits vor der Veröffentlichung in diesem Forum geschrieben.

Ruedi

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RuediKehl
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von RuediKehl »

BW38 hat geschrieben:Wow, ein Insider. ...
Wow, der Andreas ...
.. aber Recht hat er. Wo bleibt die massive Intervention der FIVA?
Aufwachen ... !
Ruedi

Walter Bachmann
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von Walter Bachmann »

Hallo Osi.
Ich nehme an dass ein Brief an Astra mehr bringt, als bei der Diskussion mitmachen. Aber wenn wir schon dabei sind bleibt die Frage: Falls es diese Umweltzonen mal gibt, werden dann dort die Laubläser, Baumaschinen etc. die viel mehr Stunden in Betrieb sind auch verboten?

Walter
Ärgere dich nicht über die Taube die dir auf den Helm geschissen hat. Sei froh dass Kühe nicht fliegen können :-)

Dr.Wander
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von Dr.Wander »

Hej hej

Also mich hat die Nachricht schockiert!Ich weiss schon gar nicht wieso man so einen Bockmist bestimmen kann!!! Der Leuenberger hat wohl zuviel am Abgasrohr gerochen!Bitte unternehmt was dagegen!!!!! Ich weiss nicht was ich hier von Schweden aus machen kann aber nächstes Jahr wenn ich wieder in der Schweiz lebe will ich mit meinem Universal auch die Städte unsicher machen!!!!!!!

Gruss aus Schweden
Dr.Wander

zulli
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von zulli »

Hallo zusammen,

eine Grossdemonstration vor dem Bundeshaus finde ich eine gute Idee, jedoch darf man nicht vergessen,
dass sowas kontraproduktiv sein kann. Falls derart viele Oldies dort stehen, wird in den Medien geschildert, dass eben doch sehr viele solcher Fahrzeuge in der Schweiz noch auf der Strasse sind und dementsprechend viel Luft verschmutzen...
Schon 2003 sagte der damalige ASTRA-Direktor:
"Diese Demo könnte für Motorradfahrer kontraproduktiv sein"
Daher finde ich ein Massenauflauf vor dem Bundeshaus sehr schwierig...
Wir könne nur hoffen, dass Leuthard dies etwas anders sieht und auch die Gegenargumente ernst nimmt.
Es ist ja schon krass, dass sämtliche Motorräder, Trikes und Quads mit Baujahr vor Juli 2004 nicht mehr in die Städte dürften!

Hab die heutige Seitenwagen-Ausfahrt jedenfalls noch mehr genossen...

mit freundlichem Gruss,
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von s.c.roadrunners »

Das ist der Vorteil von langen Auslandaufenthalten: Jedesmal wenn man zurückkommt fällt einem auf wie doof die Schweizer geworden sind.
Sie fressen tagtäglich Fleisch, Früchte und Müesli, das aus Fernen Ländern eingeflogen wird, tragen Textilien aus China, die auch nicht per Esel kamen, verbieten aber anderseits harmlose Oldtimerausfahrten!
Oldtimerfreunde sind wohl die kleinsten Umweltverschmutzer wenn man die Stunden rechnet, die sie klimaneutral in den Garagen verbringen während andere auf kanonenbeschneiten Pisten Ski fahren (nichts gegen Skifahrer, es soll nur zeigen dass alle gleichviel Dreck am Stecken haben)
Schaut mal aus dem Fenster und seht wie unser Land zubetoniert wird. IMPLENIA mit Leuenberger in der Reihe ist aktiv dabei.... Oder googelt mal eine Luftaufnahme und vergleicht sie mit 1950 - zum kotzen!
Dazu sagt keiner was - weil es vorläufig noch die Grundlage für unseren verlogenen Wirtschaftsmotor ist - der Kollaps kommt bestimmt! Seit es die Personenfreizügigkeit gibt ist auf dem Zürcher Westring 3 mal täglich Stau! Jetz soll ich also mit meinem Mofa weichen, damit der Deutsche Manager, der in Wollerau den Hang verbaut, frische Schweizerluft schnuppern kann??? (wiederum nichts gegen Deutsche Manger, aber umweltschonender als ich sind die bestimmt nicht)
Ich will meine Freiheit zurück, oder wenigsten Gleichberechtigung für alle!!!

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RuediKehl
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von RuediKehl »

Gutes Votum von unserem Frauenheld aus der Domrep, die Argumentation gefällt mir.
Der Ruedi aus von Schweizer Golf versautem Ulm ....

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Fjuri
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von Fjuri »

Da dieses Thema nebst uns Oldtimerfans noch viele andere Verkehrsteilnehmer betrifft (Roller, Kleinmotorräder, Autos, etc.) , habe ich bei den Parteien nachgefragt, wie sie zu diesem Abschiedsgeschenk von Hr. Leuenberger stehen. 2011 ist bekanntlich ein Wahljahr und da kann man eine kleinere Sondierung vornehmen.....

Die untenstehende Anfrage habe ich den folgenden Parteien zukommen lassen: SP, CVP, FDP, SVP, BDP, GLP, Grüne. Bis auf BDP und FDP haben alle Parteien geantwortet und diese

Antworten möchte ich euch nicht vorenthalten. Die Stellungnahme der SVP hat einen Anhang, den ihr unten in diesem Beitrag findet.

"Sehr geehrte Damen und Herren

Das Thema "Umweltzonen" in den Städten wird gemäss verschiedener Printmedien demnächst vom UVEK umgesetzt und in der Bevölkerung rege diskutiert. Ich gehe davon aus, dass Sie als Partei sehr wohl über dieses Thema informiert sind und ich verzichte deshalb auf eine Erklärung, was dieses Thema beinhaltet. Als parteiloser Wähler interessiert es mich sehr, wie Sie zu diesem Thema stehen. Was sind die Gründe für eine solche Einführung, was sind Gründe gegen eine solche Einführung.

Was werden Sie machen, damit eine Einführung realisiert werden kann?
Was werden Sie machen, um eine solche Einführung zu verhindern?

Ich danke Ihnen für eine kurze Stellungnahme."



Antwort CVP:

Sehr geehrter Herr Petersen

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr aktives Mitdenken.

Die CVP verfolgt als einzige bürgerliche Partei ein aktive Umweltpolitik.
Wir stehen der Einrichtung von Umweltzonen in der vorgeschlagenen Form jedoch ablehnend gegenüber. Dies hauptsächlich aus Gründen wie enormer administrativer Aufwand, uneinheitliche Praxis aufgrund der kantonalen Zuständigkeiten, Behinderung für Gewerbe, KMUs und Tourismus.

Anstelle einer Umweltzonenvignette fordert die CVP Schweiz schon lange verbrauchsabhängige Steuern bei Motorfahrzeugen. Eine Besteuerung an der Quelle der Emissionen ist sinnvoller als den Zugang zu Städten zu beschränken.

Um die Einführung der Umweltzogen zu verhindern, haben wir eine Vernehmlassungsantwort mit oben aufgeführten Gründen dem Bundesamt für Strassen zukommen lassen. Auch die Antworten anderer Parteien gehen in die gleiche Richtung. Falls das Bundesamt die Stellungnahmen nicht berücksichtigt, gibt es unsererseits noch die Möglichkeit, die Einführung im Parlament zu bekämpfen.

Freundliche Grüsse
Sibyl Eigenmann

CVP Schweiz / PDC suisse / PPD svizzero

Sibyl Eigenmann
Mitarbeiterin Stabsstelle
Klaraweg 6
Postfach 5835
CH-3001 Bern

Tel. +41 (0)31 357 33 33, Fax +41 (0)31 352 24 30 Tel. direkt: +41 (0)31 357 33 44 eigenmann@cvp.ch http://www.cvp.ch



Antwort GLP:

Geehrter Herr Petersen,

Hiermit nehme ich Stellung zu Ihrer Anfrage betreffend Umweltzonen in Schweizer Städten.

Die Grünliberalen haben Verständnis für das Anliegen einiger Kantone, spezielle Umweltzonen in Städten einrichten, um die Schadstoffbelastung der Luft zu vermindern. Trotzdem stehen sie dem Konzept "Umweltzonen" eher skeptisch gegenüber. Sie sind der Ansicht, dass der Schadstoffausstoss der Fahrzeugflotte der Schweiz grundsätzlich verringert werden sollte. Dies sollte durch generell geltende Anreizmechanismen wie der erhöhten Besteuerung des Verbrauchs von umweltschädlichen Treibstoffen erreicht werden, so dass der Anreiz besteht, auf effiziente Fahrzeuge umzusteigen. Dies hätte den wünschenswerten Effekt, dass nicht nur die Städte, sondern die Schweiz generell von tiefern Emissionswerten profitieren würde.

Die Einrichtung und Überwachen von speziellen Umweltzonen in Städten erachten die Grünliberalen als kompliziert und mit hohem Aufwand verbunden. Da die Schweizer Städte deutlich kleiner sind als z.B. London stellt sich die Frage, ob der Aufwand zur Einrichtung der zur Überwachung notwendigen Systeme in einem angemessenen Verhältnis zum daraus resultierenden Nutzen steht.

Die Grünliberalen lehnen also Umweltzonen nicht per se von vornherein ab, sind aber sehr skeptisch, ob sie der richtige Weg zu einer Reduktion des Schadstoffausstosses sind.

In der Hoffnung Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und mit freundlichen Grüssen,
Dennis Breichle

--
grünliberale - Jetzt. Aber auch morgen.
Dennis Briechle
Mitarbeiter Generalsekretariat

Grünliberale Partei Schweiz
Postfach 367
3000 Bern 7
PC-Konto: 85-136086-0

Telefon +41 31 322 60 57

http://www.grunliberale.ch
schweiz@grunliberale.ch




Antwort Grüne:

Sehr geehrter Herr Petersen,

Besten Dank für Ihre Anfrage. Die Grüne Partei freut sich über die Absicht des Bundesrats, die Schaffung von Umweltzonen in der Schweiz rechtlich zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen dazu einheitlich zu regeln. Folgende Gründe sprechen für die Ermöglichung von Umweltzonen:

- Nach wie vor werden die Grenzwerte für Luftschadstoffe regelmässig überschritten. Besonders betroffen sind dicht besiedelten Gebiete und Gebiete entlang der Verkehrsachsen. Die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftschadstoffe sind wissenschaftlich belegt und gravierend. Wir begrüssen deshalb ausdrücklich alle Massnahmen, die eine Reduktion der Luftschadstoffe, insbesondere des Feinstaubs zur Folge haben. Die Einführung von Umweltzonen ist eine solche Massnahme

- Ausserdem begrenzen Umweltzonen auch die Lärmbelastung.

- In verschiedenen Städten Europas gibt es Umweltzonen bereits (z.B. Berlin), eine merkliche Verbesserung der Luftqualität und der Lärmbelastung ist dort festzustellen.


Obschon die Einführung von Umweltzonen eine nützliche und notwendige Massnahme zur Verbesserung der Luftqualität in stark belasteten Gebieten darstellt, müssen einige Kriterien berücksichtigt werden, damit sie auch wirkungsvoll sind. So müssen Umweltzonen genügend gross sein, weil bei kleinen Zonen eher Umfahrungsverkehr entsteht, was wiederum zu einer Verschlechterung der Luftqualität ausserhalb der Zone führt. Zudem müssen bei der Einrichtung einer Umweltzone alternative Streckenführungen berücksichtigt und das öV-Angebot angepasst werden, damit das Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel begünstigt wird.

Nun zu Ihrer zweiten Frage, was machen die Grünen, damit die Einführung realisiert werden kann? Wie Sie wissen, regeln die Verordnungen des Bundes nur den Rahmen zur Umsetzung (Vignetten, Signalisation, Bussen etc.). Das Einführen von Umweltzonen ist hingegen Kantonen überlassen. In den Kantonen Genf und Tessin werden vermutlich jetzt dann Versuche durchgeführt. Bewähren sich diese, werden sich die Grünen in den kantonalen Parlamenten für den vermehrten Einsatz von Umweltzonen starkmachen.

Bis Ende nächster Woche sollte auch unsere komplette Vernehmlassungsantwort online zu finden sein, und zwar hier.



Mit freundlichen Grüssen,

Laura Rutishauser

Praktikantin


Grüne Partei Schweiz

Parti écologiste suisse

Waisenhausplatz 21

3011 Bern

Tel: +41 (0)31 312 66 60

Fax: +41 (0)31 312 66 62

http://www.gruene.chhttp://www.verts.ch



Antwort SVP:
Sehr geehrter Herr Petersen

Die SVP hat zur Verordnung Stellung genommen. Sie finden unsere Antwort in der Beilage.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Freundliche Grüsse
Generalsekretariat der SVP Schweiz

Kaspar Voellmy
lic. phil. hist./wissenschaftlicher Mitarbeiter


Antwort SP:
Sehr geehrter Herr Petersen

Besten Dank für Ihr Mail und Ihr Interesse an unserer Position. In der Beilage schicke ich Ihnen unsere Stellungnahme in der Hoffnung, dass diese Ihre Fragen beantwortet.

Mit freundlichen Grüssen
SP Schweiz
Chantal Gahlinger

Sozialdemokratische Partei der Schweiz / Parti Socialiste Suisse
Zentralsekretariat / Secrétariat central
Spitalgasse 34, 3011 Bern
Postfach / Case postale, 3001 Bern
Tel. 031 329 69 69 / http://www.spschweiz.ch / http://www.pssuisse.ch
Bundesamt für Strassen
3003 Bern
svg@astra.admin.ch
26. November 2010

Rechtliche Grundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen: Anhörungsantwort SP Schweiz

Sehr geehrte Damen und Herren
Besten Dank für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Vorlage „Einrichtung von Umweltzonen“. Die SP Schweiz äussert sich gerne wie folgt dazu:

1. Grundsätzliche Bemerkungen

Umweltzonen sind gemäss Vernehmlassungsbericht Gebiete, wo Fahrzeuge grundsätzlich dann verkehren können, wenn sie gewisse Grenzwerte nicht überschreiten. Ziel der Vorlage ist, dass die Belastung der Umwelt durch Emissionen aus dem Strassenverkehr reduziert wird. Die Luftqualität wird somit primär lokal verbessert, was aus Sicht der betroffenen Bevölkerung zu begrüssen ist.
Die SP Schweiz bewertet diese Vorgaben und somit die Möglichkeit zur Schaffung von Um-weltzonen selbstverständlich positiv und unterstützt deren Einführung.
Es sei aber auch angemerkt, dass das Thema Umweltbelastung durch motorisierten Individu-alverkehr breit angegangen werden muss. Umweltzonen können (lokal) zu einer Entlastung beitragen. Als isolierte Massnahme aber bewegen sie zu wenig. Es braucht darüber hinaus bzw. ergänzend Diskussionen und Massnahmen, die das Gesamtsystem Verkehr im Sinne des Schutzes von Mensch und Klima nachhaltig, langfristig und positiv beeinflussen. Erwähnt seien die Förderung des Langsamverkehrs, die rasche Umsetzung der Agglomerationsprojek-te, die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, die Anpassung des CO2-Austosses an das europäische Niveau, die Kostenwahrheit im Verkehr bzw. die Internalisierung der exter-nen Kosten etc..
Ergänzend braucht es weitere begleitende Massnahmen. Umweltzonen müssen eine gewisse Grösse aufweisen, weil bei zu kleinen Zonen Umfahrungsverkehr entsteht, was zu einer Verschlech-terung der Luftqualität ausserhalb der Zone führen würde. Zudem müssen bei der Einrichtung einer Umweltzone alternative Streckenführungen berücksichtigt und das ÖV-Angebot muss angepasst werden, damit das Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel attraktiv wird. Ebenfalls müssen, wo nötig, Massnahmen (Sicherheit und Attraktivität) für die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs getroffen werden. Ein Ziel der Einrichtung von Umweltzonen soll auch der Ersatz von besonders umweltschädigenden Fahrzeugen sein. Dies würde die Erneuerung der Fahrzeugflotte begünsti-gen.
Die Einführung von Umweltzonen soll kommunikativ gut begleitet werden, dafür sind Massnahmen und Mittel vorzusehen. Es soll dargelegt werden, dass die Einführung die Lebensqualität steigert (weniger Gesundheitsschäden), die Kosten verringert und somit den Menschen, die in den ent-sprechenden Zonen leben, arbeiten oder Ferien machen, einen Nutzen bringt.
Die Umweltzone soll nicht als Verbot oder Strafe konzipiert bzw. verstanden werden, sondern als Massnahme für eine wohnlichere Stadt oder ein wohnlicheres Quartier.

2. Einige Bemerkungen zur konkreten Ausgestaltung der Umweltzonen

Konkrete Umsetzung durch Kantone

• Für die Umsetzung des Umweltschutz- sowie des Strassenverkehrsgesetzes sind die Kan-tone zuständig. Das USG verpflichtet diese, Massnahmenpläne zur Luftreinhaltung aufzu-stellen, wenn die Schadstoffbelastung die Grenzwerte überschreitet. Diese Erfüllung der bundesrechtlichen Vorgaben ist selbstverständlich einzuhalten.
•Im Zentrum steht die Frage, wie viele Fahrzeuge von der Massnahme betroffen sind und damit direkt verbunden die Frage, welche Emissionskategorien und Umweltzonenvignetten in der Umweltzone verkehren dürfen, wobei die konkrete Ausgestaltung durch die jeweils zuständigen kantonalen Behörden entscheidend sein wird. Um möglichst gute Lösungen zu finden, sind die in den vergangenen Jahren in verschiedenen europäischen Städten ge-machten Erfahrungen mit Umweltzonen auszuwerten und in geeigneter Form auf die Schweiz zu übertragen.
•Der Kanton Genf hat 2008 bereits einen entsprechenden Massnahmenplan verabschiedet, der die Einrichtung einer Umweltzone in der Genfer Innenstadt beinhaltet. Im Kanton Tessin wird diese Idee ebenfalls diskutiert. Auch diese bereits gemachten Erfahrungen bzw. Dis-kussionen sollen evaluiert werden.

Eindeutige Signalisation

• Selbstverständlich sollen die Kantone die Möglichkeit haben, die Ausgestaltung einer Um-weltzone nach den konkreten Bedürfnissen anzupassen. Es kann aber nicht sein, dass die Signalisation in jedem Kanton anders aussieht. Das würde zu Missverständnissen führen und der Akzeptanz der Massnahme schaden.
•Die Einrichtung einer Umweltzone ist eindeutig zu signalisieren. Die Signalisation, die ein Teilfahrverbot darstellt, muss unmissverständlich und schweizweit einheitlich sein. Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Umweltzone müssen so gestaltet werden, dass sie deutlich erkennbar sind.

Bemerkungen zum Vignettensystem

•Mit der Einführung eines Vignettensystems sind wir einverstanden. Dieses soll einfach, transparent und nachvollziehbar sein. Jede Verwechslungsgefahr z.B. mit ausländischen Vignetten muss ausgeschlossen sein.
•Die Fortschritte in der Motorenentwicklung bzw. der Antriebssysteme sollen bei der Anpas-sung der Kategorien in sinnvollen Intervallen berücksichtigt werden, um Anreize zu schaf-fen, damit AutokäuferInnen auf emissionsarme Fahrzeuge umsteigen.
•Gemäss Vernehmlassungsbericht soll die beste Kategorie Fahrzeuge mit elektrischem Hauptantrieb betreffen. Diese Regelung ist grundsätzlich vernünftig. Es ist aber festzuhal-ten, dass Elektrizität nicht per se „sauber“ ist, je nachdem, ob ein Fahrzeug Ökostrom oder Strom aus Kohle oder AKW „tankt“. Bei zu erwartender zunehmender Elektrifizierung der Fahrzeuge muss der Stromherkunft bei der Zuteilung der Vignette deshalb Beachtung ge-schenkt werden.
•Die Einteilung der Fahrzeuge in die verschiedenen Emissionskategorien ist einheitlich und transparent zu handhaben und soll die effektive Umweltbelastung beinhalten. Die SP hat sich damals kritisch zur so genannten „Umweltetikette“ geäussert, da damit auch (schwe-re) Fahrzeuge in eine gute Kategorie eingeteilt worden wären, für die diese Zuteilung auf-grund der effektiven Belastung aus unserer Sicht nicht angebracht gewesen wäre.

Abgabe der Vignette als hoheitlicher Akt

•Wir sind einverstanden damit, dass bezüglich der Umweltbelastung keine Selbstdeklaration erfolgen soll, sondern dass die Vignetten auf Gesuch von den zuständigen Behörden aus-gegeben werden. Die Abgabe der Vignette wird somit als hoheitlicher Akt verstanden. Das hat zur Folge, dass eine vorgängige Prüfung durch eine Stelle mit amtlichen Funktionen si-
cherstellt, dass nur jene Vignette abgegeben wird, auf die tatsächlich Anspruch besteht. Damit ist die Zuordnung der richtigen Emissionskategorie sichergestellt, ansonsten müsste bei Polizeikontrollen abgeklärt werden, ob die Zuordnung korrekt ist. Damit wäre ein un-verhältnismässiger Aufwand verbunden, der die Polizei von für sie wesentlicheren Aufga-ben abhalten würde.
•Ein weiterer Vorteil besteht aus unserer Sicht darin, dass die Kontrolle auch beim parkier-ten Verkehr erfolgen kann, wenn die Abgabe der Vignette als hoheitlichen Akt gestaltet wird.
•Zudem werden die FahrzeughalterInnen davon entlastet, diese Angaben erheben und ge-gebenenfalls beweisen zu müssen.

Geltungsbereich der Vignette

•Es ist aus unserer Sicht richtig, dass vom Signal „Umweltzone“ grundsätzlich alle Motor-fahrzeuge betroffen sind und dass darunter auch Gewerbetreibende innerhalb der Zone sowie AnwohnerInnen fallen.
•Für die beiden genannten Gruppen sind aber entsprechende Übergangsfristen vorzusehen, um Härtefälle zu vermeiden.
•Mit den bundesrechtlich vorgesehenen Ausnahmen sind wir im Prinzip einverstanden, wo-bei nicht einzusehen ist, wieso Fahrzeuge mit diplomatischen oder konsularischen Vorrech-ten und Immunitäten nicht unter die Bestimmung fallen sollen.
•Einverstanden sind wir mit dem Verbot für die im Verhältnis zu ihrer Leistung emissions-stärksten Motorfahrzeuge (2-Takt-Motorräder vor Stufe B, Dreiradmotorfahrzeuge und Kleinmotorfahrzeuge).
•Im Betracht der massiv gesundheitsschädigenden Auswirkungen der Feinstaubemissionen befürworten wir den Ausschluss von Dieselfahrzeugen ohne Partikelfilter aus den Umwelt-zonen. Den Ausführungen im Vernehmlassungsbericht, wonach ab 2015 „nur“ noch ca. 45 % aller Lieferwagen und 50 % der Lastwagen ohne Filter verkehren und sie demnach Zu-gang zu den Umweltzonen erhalten sollen, können wir uns aber nicht anschliessen. Wir schlagen eine differenzierte Zuteilung vor: Graue Vignette für Diesel Euro 4 ohne geregel-ten Partikelfilter, weisse Vignette für Diesel Euro 4 mit geregeltem Partikelfilter sowie Diesel Euro 5 und jünger.

Wir danken für die freundliche Berücksichtigung unserer Anliegen.

Mit freundlichen Grüssen
SP Schweiz
Christian Levrat Chantal Gahlinger
Parteipräsident Politische Fachsekretärin SP Schweiz
Dateianhänge
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RuediKehl
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von RuediKehl »

Chapeau!
Gute Idee, guter Beitrag, interessant, merci villmool.

Ruedi

Walter Bachmann
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von Walter Bachmann »

Hallo Fjuri.

Vielen Dank. Interessanter Beitrag. Gute Arbeit.

Walter
Ärgere dich nicht über die Taube die dir auf den Helm geschissen hat. Sei froh dass Kühe nicht fliegen können :-)

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Thomas Kohler
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Registriert: 01.04.2007 10:26
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Re: Oldtimerverbot in Städten, neue Verordnung ab 2011 !

Beitrag von Thomas Kohler »

Guten Abend,

Ich möchte nur kurz darstellen - oder richtigstellen - dass die FSVA ohne gross herumzudiskutieren a) an alle Mitgliedeclubs sofort die Information zur Vernehmlassung weitergab, also auch dem FAM, dort habe ich sofort mit Marcel Blöchlinger gesprochen b) wurde ein Musterbrief verteilt, den man anpassen konnte, je nach Club c) war ich am 30.September im Bundeshaus, traf Ständerat Hans Altherr FDP und sprach über unser Anliegen, nachher informierte ich Nationalrat Walter Wobmann SVP, dem Präsidenten von SwissMoto und versicherte mich, dass er uns unterstützt. d) verfassten wir eine Stellungnahme als Vertreter der Veteranenclubs an das ASTRA. Wir unterhalten dorthin gute Beziehungen. Auch zur Presse sind wir gelangt mit unseren Anliegen....

@ Ruedi Kehl: Das einfach, damit in diesem Forum auch gesagt wird, dass die FSVA ihre Aufgabe gemacht hat, einfach ohne viel Lärm Unsere Politik ist eine Politik des Aufbaus von Vertrauen und einer konstruktiven Kritik. Von Demonstrationen haben wir zum jetzigen Zeitpunkt abgeraten, das ist das Mittel der vorletzten Stunde. Zuerst sollten wir abwarten, was der Bundesrat entscheidet.

Am Apéro der FSVA anlässlich des OTM Friburg werden wir unsere nächsten Aktionen bekanntgeben. Meine Informationen sind so, dass die Ablehnung der Verordnung fast sicher ist, die Reaktionen waren in grosser Mehrheit sehr negativ. Ich glaube nicht einmal, dass das ASTRA grosses Interesse daran hätte, sich damit herumzuärgern, und schon gar nicht Frau Bundesrätin Leuthard.

Gruess
Thomas Kohler, Präsi FSVA
http://www.fsva.ch
With a machine that is steering correctly it should be possible to ride "hands off" at any speed over 15 miles per hour. Do not, however, demonstrate these qualities to a policeman, he may not appreciate them.

Motor Cycle Repair And Upkeep, 1932

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