Helmgesetz und Blinker
Verfasst: 26.08.2011 04:16
Hallo,
die Erlebnisse am Dienstag von Kaspar mit der Rennleitung am Gurnigel brachten eine alte Frage wieder auf: Gibt es in der Schweiz ein offizielles Verfalldatum für Helme?
Kennt sich jemand mit dem schweizer Gesetz aus? Es geht mir hier drum, ab wann ein Helm verboten ist. Klar weiss ich, dass ein Helm alle paar Jahre ersetzt werden sollte wegen Materialalterung, dass man nach Unfall einen neuen Helm kaufen soll. Darum geht es mir hier nicht. Ich möchte einfach wissen, ob das Gesetz einen gewissen Helm irgendwann verbietet. Ich weiss, dass Händler nur Helme verkaufen dürfen, die nach einer gewissen EC-Norm geprüft sind. Aber wie ist es mit meinem Helm? Muss ich meinen Helm jedes Mal entsorgen, nur weil eine neue Norm rausgekommen ist?
Bisher war ich auf folgendem Wissenstand, und möchte hier aufgeklärt werden, ob ich falsch liege:
Es sind auf dem Motorrad nur „Motorradhelme“ zugelassen, also keine Bauhelme, keine Eishockeyhelme, keine militärischen Stahlhelme, keine Velohelme oder ähnliche Spezialhelme für Sonderzwecke.
Verkauft werden dürfen nur Helme von der gerade gültigen Norm, getragen werden dürfen auch ältere Helme, sofern es echte Motorradhelme sind. Falls ich also noch einen Motorradhelm von 1930 besitze, darf ich damit auch fahren. Oder liege ich hier falsch.
Und gleich noch eine ähnliche Frage? Ab wann sind Blinker Vorschrift und darf ich sie abschrauben? Gemäss meinem Wissensstand muss jedes neue Motorrad mit Blinker ausgestattet sein wenn es heute in der Schweiz neu verkauft wird, doch der Benutzer darf sie abschrauben. Wenn er Handzeichen gibt, darf man auch das neueste Motorrad ohne Blinker fahren. Oder liege ich hier falsch, und Blinker müssen tatsächlich ab einem gewissen Jahrgang immer vorhanden sein?
Vielen Dank für die Auskünfte,
Reto Burkhalter
die Erlebnisse am Dienstag von Kaspar mit der Rennleitung am Gurnigel brachten eine alte Frage wieder auf: Gibt es in der Schweiz ein offizielles Verfalldatum für Helme?
Kennt sich jemand mit dem schweizer Gesetz aus? Es geht mir hier drum, ab wann ein Helm verboten ist. Klar weiss ich, dass ein Helm alle paar Jahre ersetzt werden sollte wegen Materialalterung, dass man nach Unfall einen neuen Helm kaufen soll. Darum geht es mir hier nicht. Ich möchte einfach wissen, ob das Gesetz einen gewissen Helm irgendwann verbietet. Ich weiss, dass Händler nur Helme verkaufen dürfen, die nach einer gewissen EC-Norm geprüft sind. Aber wie ist es mit meinem Helm? Muss ich meinen Helm jedes Mal entsorgen, nur weil eine neue Norm rausgekommen ist?
Bisher war ich auf folgendem Wissenstand, und möchte hier aufgeklärt werden, ob ich falsch liege:
Es sind auf dem Motorrad nur „Motorradhelme“ zugelassen, also keine Bauhelme, keine Eishockeyhelme, keine militärischen Stahlhelme, keine Velohelme oder ähnliche Spezialhelme für Sonderzwecke.
Verkauft werden dürfen nur Helme von der gerade gültigen Norm, getragen werden dürfen auch ältere Helme, sofern es echte Motorradhelme sind. Falls ich also noch einen Motorradhelm von 1930 besitze, darf ich damit auch fahren. Oder liege ich hier falsch.
Und gleich noch eine ähnliche Frage? Ab wann sind Blinker Vorschrift und darf ich sie abschrauben? Gemäss meinem Wissensstand muss jedes neue Motorrad mit Blinker ausgestattet sein wenn es heute in der Schweiz neu verkauft wird, doch der Benutzer darf sie abschrauben. Wenn er Handzeichen gibt, darf man auch das neueste Motorrad ohne Blinker fahren. Oder liege ich hier falsch, und Blinker müssen tatsächlich ab einem gewissen Jahrgang immer vorhanden sein?
Vielen Dank für die Auskünfte,
Reto Burkhalter