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Beleuchtung für MFK

Verfasst: 30.10.2011 16:23
von adi
Ich suche Rat betr. Beleuchtung für die MfK.

Ich habe kürzlich eine Condor Jg. 1932 gekauft mit Beleuchtung vorne und hinten mit einer Zigarre von Bosch.

Meine Frage, ist die Zigarre erlaubt? Wenn ja, dient sie lediglich als Rücklicht, oder muss noch ein Bremslicht vorhanden sein?

Danke Adi

Re: Beleuchtung für MFK

Verfasst: 30.10.2011 20:59
von PUCH-Role
Hallo Adi

Also nach meiner Meinung müsste das Licht (Zigarre) eigentlich genügen.
Ist ja original.
Bremslichter hatte man damals nicht vorgeschrieben.
Zur Sicherheit vorher auf MFK fragen.


lg
PUCH-Role, der "langsamste" Berner

Re: Beleuchtung für MFK

Verfasst: 31.10.2011 03:38
von Reto Burkhalter
Hoi Adi,
Zigarre genügt als Rücklicht, Bremslicht war noch lange nicht vorgeschrieben. Vergiss allerdings nicht, einen Rückstrahler dranzuschrauben. So ein rotes Katzenauge ist Vorschrift, egal welcher Jahrgang.
Viel Glück,
Reto Burkhalter

Re: Beleuchtung für MFK

Verfasst: 31.10.2011 08:11
von Alex Meyer
Sali Adi
Dein Bosch-Scheinwerfer genügt, du musst allerdings so verkabeln, dass das Standlicht auch bei den Positionen "Abblendung" und "Scheinwerfer" mitleuchtet. (Kontakt des Schlusslichts verwenden!)
Beim Rücklicht war damals noch keine Mindest-Leuchtfläche vorgeschrieben, daher ist die JN3-Rückleuchte genügend.
Bremslicht war in der Schweiz erst ab 1952 vorgeschrieben, also bei dir freiwillig.
Rückstrahler (rot, mit gesetzlicher Mindest-Leuchtfläche!) nicht vergessen.
Betreffend Licht ist meiner Meinung nach nur die Tacho-Beleuchtung unklar geregelt. Der Tacho ist zwar vorgeschrieben, aber beleuchtet musste er beim Vorführen meiner Fahrzeuge bisher nicht sein. Er muss also angebaut und funktionstüchtig sein, aber ablesen muss man ihn nur bei Tageslicht können...
Gruss, Alex Meyer

Re: Beleuchtung für MFK

Verfasst: 31.10.2011 08:57
von adi
Danke allen zusammen für die Hilfe.
Möchte hier noch eine Bemerkung eines Kollegen weiter geben, die vielleicht nicht ganz ohne ist.

"Mit einer "Zigarre" musst Du vielleicht einmal damit rechnen das Dir jemand hinten auffährt weil er oder sie gerade beim telefonieren ist oder sonst was rumträumt."

Ich wünsche allen eine unfallfreies Töffvergnügen!

Adi

Re: Beleuchtung für MFK

Verfasst: 31.10.2011 10:15
von Reto Burkhalter
Hallo,
auch noch was zum Tacho. Ich habe kürzlich eine 1952 BMW geprüft, die ohne Bremslicht importiert war. Der Tacho im Scheinwerfer ist von innen beleuchtet und hat auch gut funktioniert. Ich habe jedoch aus Jux und Dollerei schon länger einen modernen Velo Digitaltacho zusätzlich am Lenker. Als ich nun auf der MFK war, meinte der Prüfer doch tatsächlich, dass ich diesen Velotacho
- beleuchten muss
- oder abbauen weil ja ein anderer beleuchter Tacho vorhanden ist
- oder den Digitaltacho durch einen anderen Digitaltacho ersetzen der selber eine Beleuchtung hat. Solche beleuchteten Digitacho könne man mittlerweile auch kaufen.
Immerhin habe ich bestanden, musste aber in Eigenverantwortung versprechen, dass ich den Digitacho MFK Konform modifizieren werde.
Vielen Gruss,
REto Burkhalter

Re: Beleuchtung für MFK

Verfasst: 01.11.2011 01:04
von s.c.roadrunners
Bis 1933 brauchst Du theoretisch gar keine Beleuchtung

Re: Beleuchtung für MFK

Verfasst: 01.11.2011 08:14
von Alex Meyer
Hoi Simon
Erst das eidg. Strassenverkehrsgesetz von 1932 schreibt das Vorhandensein einer elektrischen Beleuchtungsanlage auch bei Tageslicht vor. Mit den Übergangsfristen konnte es tatsächlich sein, dass jemand tagsüber bei guter Sicht noch 1933 ohne Lichtanlage unterwegs war. Bis zu diesem Datum war Licht nur bei Dunkelheit vorgeschrieben, die Lampen (so überhaupt vorhanden) durfte man tagsüber daheim lassen. Allerdings dürftest du Probleme haben, dem Experten nachzuweisen, dass eine 1932er Condor ohne Beleuchtung ausgeliefert wurde. Eine 1930er Motosacoche habe ich vor Jahren ohne Licht vorführen können, da hatte ich Prospektbilder aus (ungefähr) jener Zeit mit Motosacochen ohne Beleuchtung vorweisen können...
Ein Töff mit Licht ist zum Gebrauch jedenfalls ein Vorteil: Du wirst auf einer Tour kaum mehr eine längere Route ganz ohne Tunnels finden. Auch wenn's mal neblig wird, oder du dich am Abend etwas verspätest, darfst du ja gemäss Fz-Ausweis-Eintrag nicht ohne Licht fahren!
Alex Meyer

Re: Beleuchtung für MFK

Verfasst: 03.11.2011 22:58
von PUCH-Role
adi hat geschrieben:Danke allen zusammen für die Hilfe.
Möchte hier noch eine Bemerkung eines Kollegen weiter geben, die vielleicht nicht ganz ohne ist.

"Mit einer "Zigarre" musst Du vielleicht einmal damit rechnen das Dir jemand hinten auffährt weil er oder sie gerade beim telefonieren ist oder sonst was rumträumt."

Ich wünsche allen eine unfallfreies Töffvergnügen!

Adi
Wenn Dir einer hinten drauf fährt, hat das sicher nichts mit der Zigarre zu tun.Dann hat er bestimmt nicht aufgepasst, und Du bist sicher mit so einem Fahrzeug nicht bei Dunkelheit unterwegs.....

Es hat leider viel zu viel unaufmerksame Zeitgenossen im Strassenverkehr unterwegs ! ! !
Aber damit müssen wir leben, in der Fahrschule lernt man nichts über das Thema Aufmerksamkeit und
vorausschauendes Fahren.
Im Moment wird nur sehr viel Wert auf sog. Treibstoff sparendes Verhalten gelegt.



Ich wünsche allen trotzdem eine schöne Winterzeit und Unfallfreies Fahren.


PUCH-Role, der "langsamste" Berner

Re: Beleuchtung für MFK

Verfasst: 04.11.2011 09:25
von RuediKehl
 
.. wunderschöner Töff vom Andreas!
Weshalb wohl ist dieses Bild nicht auch in den http://famfotos.funracer.ch eingestellt?

Ruedi

Re: Beleuchtung für MFK

Verfasst: 05.11.2011 08:35
von s.c.roadrunners
Hallo Alex

Bei meiner letzten MFK habe ich die Richtlinien für Experten selber eingesehen und weiss daher, dass bis 1933 keine Scheinwerfer erforderlich sind, Rückstrahler jedoch schon.
Egal welche Marke, egal ob original verbaut oder nicht.
Der entsprechende Eintrag im Ausweis limitiert die Ausfahrtsmöglichkeiten auf schönes Wetter und tunnelfreie Strecken – Übrigens eines der wenigen Schweizer Gesetze, die noch Eigenverantwortung und gesunden Menschenverstand einbeziehen.
Für erhaltenswerte Motorräder, die nur aus Unterhaltsgründen gefahren werden, macht dies durchaus Sinn.
Ansonsten gilt: Originale Beleuchtung oder eine, die nachweislich eine Verbesserung gegenüber der originalen bringt.

Gute Fahrt für alle Famler und nicht Famler