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Einspuranhänger

Verfasst: 28.06.2013 21:35
von Sandmann
Ich habe mit dem Gedanken gespielt die beiden Einspuranhänger http://www.ricardo.ch/kaufen/antiquitae ... 714999550/ zu ersteigern. Dachte mir aber, frag mal den MFK was er dazu meint.

Die Antwort ganz klar: Nicht möglich. Nicht als Sachentransportanhänger und schon garnicht als Personenanhänger. Ich sprach die Einspuranhänger die des öfteren an Rollern im grossen Kanton hängen (z.B. Berlinroller, Cezetta usw.) an. Ich bekam die klare Absage "nicht möglich"

Nein, ich wollte keines meiner Kinder in so einem Teil unterbringen, aber als Gepäckmuli ... warum nicht.

Das Argument "Personenbeförderung im Anhänger nicht möglich" kann in Grunde nicht sein. Es laufen einige Postcars mit Anhänger und Bestuhlung zur Personenbeförderung. Das Argument "nicht ausreichend verbunden" ... denke nicht das da ein grosser Unterschied ist im Verhältnis. Aber wie gesagt, würde ich auch nie machen.

Was einen Anhänger betrifft wollten sie eine Freigabe vom Hersteller des Zugfahrzeugs ...
Naja, bei früheren namhaften Motorradherstellern aus Deutschland wenn diese Pleite sind, wie soll das gehen. Im übrigen hab ich auch des öfteren Einspuranhänger an z.B. alten Fiat 500 gesehen. Befestigt werden sie mit schraubzwingenähnlichem Gestell an der Stossstange .... aber im grossen Kanton. Man sagte mir, erlaubt ist es in D, eine Zulassung und TÜV nicht erforderlich da der Anhänger fest mit dem Zugfahrzeug verbunden ist. Papiere dafür braucht man auch keine.

Im übrigen habe ich kürzlich in Solothurn einen weissen Berlinroller mit Einspuranhänger und Schweizer Kennzeichen (SO) gesehen. Wie die Zulassung da möglich war, darauf konnte mir die technische Auskunft auch nichts sagen ... leider ...

Wisst ihr genaueres?

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Re: Einspuranhänger

Verfasst: 29.06.2013 12:36
von Walter Bachmann
Hallo Sandmann.

Wenn das Fahrzeug beim Typenprüfen in der Schweiz nicht für Anhänger zugelassen wurde, dann wird es schwierig.
http://www.fam-amv.ch/phpBB3/viewtopic. ... Puch#p4173

Aber man kann auch ohne Anhänger grössere Sachen auf dem Motorrad transportieren.

Walter

Re: Einspuranhänger

Verfasst: 21.08.2013 08:34
von bittela
Im Kanton SO fahren sogar 2 IWL SR59 Berlin mit einem einspurigen Campi-Anhänger rum. Einmal in Weiss und einmal in Weiss/Grün. Das Einlösen des weiss/grünen war nicht wirklich einfach. Hier zur Geschichte:

Der Roller wird inkl. Campi von Ostdeutschland nach St. Gallen importiert. Schon auf dem deutschen Fz-Brief stand der Vermerk, dass der Roller inkl. Anhänger zugelassen ist.
Beim Einlösen in St. Gallen musste das 13.20 abgegeben werden und da es ein einspuriges Fahrzeug ist, brauchte es auch nur 1 Nummer und 1 Fz-Ausweis. Im Fz-Ausweis war vermerkt, dass genau dieser Roller mit genau diesem Anhänger zugelassen ist. Also kein anderer Campi darf an den Roller!
Verkauft nach Solothurn und dann ging's los. Hier will man einen zweiten Fz-Ausweis und man will auch 2 Nummer auf dem Gespann haben. Aber für einen Fz-Ausweis für den Campi braucht man die Importfomulare, die St. Gallen eingezogen hat.
Also ab auf die Zollverwaltung.
Irgendwann hatte ich ein neues 13.20 und der Roller konnte inkl Campi eingelöst werden. Mit 2 Ausweisen und 2 Nummern:-(

Ich habe noch im Wallis angefragt und die hätten keine zweite Nummer verlangt.

Was würde ich nächstes Mal anders machen?
Ich würde den Anhänger ins Auto schmeissen, über den deutschen Zoll und in Weil am Rhein wenden und den Anhänger nochmals importieren. Das erspart 4 Stunden Telefon und 2x 1 Stunde Zoll.

Viel Spass!

Re: Einspuranhänger

Verfasst: 17.09.2013 03:16
von Andi
In der Tat heikles Gebiet und häufig ohne Focus auf den wichtigsten Punkt:

Rettung: Schon auf dem deutschen Fz-Brief stand der Vermerk, dass der Roller inkl. Anhänger zugelassen ist! Dies ist und wird in Zukunft auch bei vielen Gespannen von Motorrad X mit Seitenwagen Y wichtiger.
Eintraege in den ursprünglichen Papieren sind fast unabdingbar in Zukunft. Wer ein Gespann mit unkompletten papieren kauft speziell einen Klassiker der 70er dürfte zukünftig unlösbare Probleme haben, es sei denn wir erleben als Veteranen eine massive Befreiung der 'Control technic'.

Die Abschlussbemerkung mit erneutem Import zeigt grob in eine bereits gelebte Richtung, Thema Reimport Gespann!

Gruss Andi

Re: Einspuranhänger

Verfasst: 23.09.2013 14:05
von Karl
Hallo "bittela"

Ich habe auch ein IWL Gespann importiert.
Davor habe ich mich auf dem MFK erkundigt und mir wurde gesagt das ich für den Roller und den Hänger ein 13.20 benötige da später zwei Nummern notwendig wären. Auf meinen Einwand hin ob man das nicht als "Gespann" mit nur einer Nummer ansehen könnte haben Sie mir auch den "Artikel" gezeigt wo klar steht das auch Motorradanhänger zwingend extra eingelöst werden müssen, so wie beim Auto auch.
Habe das dann so importiert und hatte nicht wirklich Probleme alles einzulösen. Wenn man erst mit den Herren Beamten alles bespricht wird's danach deutlich einfacher.

Ich denke das diese Regelung schweizweit gilt und Dein Pech war dass die in St. Gallen nichts davon wussten. Eigentlich bedenklich das nicht alle MFK's auf dem gleichen Wissensstand sind und einfach Bauchentscheide fällen. Gut manchmals durchaus auch zu unserem Vorteil!?

Gruss , Karl.

Re: Einspuranhänger

Verfasst: 03.10.2013 04:20
von Andi
Super Karl, eine Ausweiskopie kann Sandmann ideal helfen als Reference, Nachtgruss Andi

Re: Einspuranhänger

Verfasst: 25.10.2014 17:16
von AlexN
Hallo zusammen
Seit ein paar Jahren habe ich von einem Einspuranhänger geträumt. Gemäss zürcher STVA bräuchte ich dafür eine Bestätigung des Motorradherstellers. BMW und Moto Guzzi habe ich angefragt, aber die stellen kein solches Papier aus, aus Harley-Foren kamen auch nur negative Informationen.
Nun bin ich letztes Jahr zufällig über eine Moto Guzzi T3 California mit Freebird-Anhänger gestolpert, die zusammen 1984 in Zürich zugelassen wurden (je ein Ausweis und eine Nummer). Da konnte ich nicht wiederstehen. Nun mag ich die California nicht so sehr, hätte den Anhänger aber gerne an meiner anderen T3 und dann die California verkauft. Auf Anfrage beim STVA erhielt ich per mail Antwort dass ich den Anhänger auch an meine T3 hängen dürfe. Hurra! Um den Eintrag im Feld Anhängerlast in deren Ausweis zu bekommen, bin ich vorführen gegangen. Dort wurde mir gesagt, ich dürfe den Anhänger nicht an die T3 hängen, da sie eine andere Stammnummer als die T3 California habe. Die einzige Möglichkeit wäre, bei der Firma FAKT eine Materialprüfung vorzunehmen. Die Kosten dafür liegen laut FAKT im oberen einstelligen Tausenderbereich.
Daraus schliesse ich nun, dass andere Besitzer einer T3 California leicht einen Anhänger an ihr Fahrzeug hängen könnten. Und ebenso Besitzer einer Maschine, für die es bereits einen Vorgänger mit Anhänger gibt. Die gleiche Stammnummer scheint das Entscheidende zu sein.
Liebe Grüsse
AlexN