Tipps? Wie soll ich vorgehen zur Oldi-Zulassung?
Moderator: Argus
Tipps? Wie soll ich vorgehen zur Oldi-Zulassung?
hallo zusammen,
Ich hab letzte Woche eine 1934er Triumph XO in die Schweiz eingeführt. Die einzigen Papiere die ich habe sind Einfuhrpapiere nach Holland von 1983 und natürlich die Zollpapiere. Die Maschiene ist in gutem Zustand und jetzt würde ich sie gerne hier anmelden. Aber der Zettel des Strassenverkehrsamt ZH ist superbürokratisch. Kann mir jemand sagen wie ich jetzt praktisch vorgehen soll + Tipps zur Anmeldung?
viele grüsse XO34
Ich hab letzte Woche eine 1934er Triumph XO in die Schweiz eingeführt. Die einzigen Papiere die ich habe sind Einfuhrpapiere nach Holland von 1983 und natürlich die Zollpapiere. Die Maschiene ist in gutem Zustand und jetzt würde ich sie gerne hier anmelden. Aber der Zettel des Strassenverkehrsamt ZH ist superbürokratisch. Kann mir jemand sagen wie ich jetzt praktisch vorgehen soll + Tipps zur Anmeldung?
viele grüsse XO34
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Vorführen
Lieber Anonymus
Ich habe letzte Woche im Kt. Zürich einen 1928er Töff vorgeführt, als einziges amtliches Dokument hatte ich das Zollpapier 13.20A. Von Bürokratie habe ich nicht viel bemerkt...
Gruss, R57
P.S.: Falls du mehr wissen willst, hier ganz unter uns meine geheimen Koordinaten (ja nicht weiter verbreiten!): Alex Meyer, Traubenweg 3, 8135 Langnau a.A., Tel + Fax : 044 713 48 44, Mail <meyer.oldbike@gmx.ch>
Ich habe letzte Woche im Kt. Zürich einen 1928er Töff vorgeführt, als einziges amtliches Dokument hatte ich das Zollpapier 13.20A. Von Bürokratie habe ich nicht viel bemerkt...
Gruss, R57
P.S.: Falls du mehr wissen willst, hier ganz unter uns meine geheimen Koordinaten (ja nicht weiter verbreiten!): Alex Meyer, Traubenweg 3, 8135 Langnau a.A., Tel + Fax : 044 713 48 44, Mail <meyer.oldbike@gmx.ch>
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gracias
hoi zusammen,
vielen dank für die infos. sorry das ich nicht mit meinem namen unterschrieben hab. ich treibe mich sonst nie auf foren rum und weiss nicht was so ueblich ist. gruss ben <ben@zuhause.ch>
vielen dank für die infos. sorry das ich nicht mit meinem namen unterschrieben hab. ich treibe mich sonst nie auf foren rum und weiss nicht was so ueblich ist. gruss ben <ben@zuhause.ch>
Hatte mal fast nichts in Händen
Hoi Ben,
ich hatte mal eine Bestättigung vom Eidgenösischen Amt für Fahrzeugwesen dass, das Motorrad nie eingelöst war.
Also nicht mal 13.20A. ( Vorteil, die Bestättigung kostete nichts!)
Ok, es war zum Glück ein Schweizer Töff!
Kein nachträglicher Zoll!
Vorführen: erstes mal bestanden, null Problemo! (Mechanik alles super überholt, optisch.......?) Mir gefällts, da authentisch oder so.
Ich nahm lediglich einige Bilder und allerlei Unterlagen (mit Leistungsangaben) mit, die ich auftreiben konnte.
Danke Jürg! (unser FAM Bibliothekar)
Quittung für Motorrad, das es Dir gehört ist noch wichtig.
Das Katzenauge sollte auch nicht fehlen, sehen die Experten sehr gern! Habe mal gehört (MZ Gurus), sollte mindestens 5 cm Durchmesser haben.
Ps.: auf die Frage des Experten, was Er den für die erste Inverkehrsetzung schreiben soll, sagte ich, in dem Fall heute.
Mein Motorrad des Jahrganges 1928 hatte im April 2004 die erste Inverkehrsetzung!
Nebenbei, möchte ich mich mal bei den Strassenverkehrsämtern bedanken, das es auch unkomliziert geht. Merci!
Jo, so wars.
MFG Andreas
ich hatte mal eine Bestättigung vom Eidgenösischen Amt für Fahrzeugwesen dass, das Motorrad nie eingelöst war.
Also nicht mal 13.20A. ( Vorteil, die Bestättigung kostete nichts!)
Ok, es war zum Glück ein Schweizer Töff!
Kein nachträglicher Zoll!
Vorführen: erstes mal bestanden, null Problemo! (Mechanik alles super überholt, optisch.......?) Mir gefällts, da authentisch oder so.
Ich nahm lediglich einige Bilder und allerlei Unterlagen (mit Leistungsangaben) mit, die ich auftreiben konnte.
Danke Jürg! (unser FAM Bibliothekar)
Quittung für Motorrad, das es Dir gehört ist noch wichtig.
Das Katzenauge sollte auch nicht fehlen, sehen die Experten sehr gern! Habe mal gehört (MZ Gurus), sollte mindestens 5 cm Durchmesser haben.
Ps.: auf die Frage des Experten, was Er den für die erste Inverkehrsetzung schreiben soll, sagte ich, in dem Fall heute.
Mein Motorrad des Jahrganges 1928 hatte im April 2004 die erste Inverkehrsetzung!
Nebenbei, möchte ich mich mal bei den Strassenverkehrsämtern bedanken, das es auch unkomliziert geht. Merci!
Jo, so wars.
MFG Andreas
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Fahrzeugpapiere
Bis vor kurzem konnte ein CH-Fabrikat problemlos mit dem von Andreas erwähnten "Nichts-gefunden"-Papier von Bern eingelöst werden. Der Srassenverkehrsamt-Experte entschied einfach, dass ein Schweizertöff logischerweise nicht in die Schweiz importiert und verzollt werden muss. Allerdings ist mir auch aufgefallen, dass in der letzten Zeit immer weniger Einträge bei der eidgenössischen Fahrzeugkontrolle in Bern gefunden werden, auch von Töffs, die viele Jahre in der Schweiz eingelöst waren, auch nach dem 2. Weltkrieg. Sind dort wohl alte Dokumente verloren gegangen?
In einigen Kantonen haben Veteranentöffbesitzer in letzter Zeit vermehrt Probleme, da die Beamten (wohl zur eigenen Absicherung) auch für das Vorführen in der Schweiz produzierter Fahrzeuge das Zollformular 13.20A verlangen. Dies führt dann zu der grotesken Situation, dass ein Motorrad, das in der Schweiz fabriziert wurde und das Schweiz nie verlassen hat, nun plötzlich mit Zoll- und Steuergebühren "importiert" werden muss. Das kann's ja nun wirklich nicht gewesen sein! Ein freundlicher Zollbeamter hat mir mal einfach ein 13.20A ausgestellt, welches statt des Zollstempels den Vermerk "Schweizer Fabrikat" trug. Das hat mich nur die Formularspesen gekostet, nicht aber Zoll und Steuer. Irgendwie war das aber auch nicht der ganz korrekte Weg, jedenfalls geht das heute (Auskunft Juli 2006) auch nicht mehr.
Ich denke, dass eine offizielle schriftliche Anfrage unseres FAM-Sekretariats bei den vereinigten Strassenverkehrsamtchefs Klarheit in diesem Problem bringen könnte. Braucht nicht viel Aufwand und würde vielen Mitgliedern dienen!
Zum Datum der Erstimmatrikulation im Veteranenausweis: Der Beamte muss als 1. Inverhersetzung mindestens 30 Jahre vor dem aktuellen Vorführtermin einsetzen, da sonst der Computer keinen Veteraneneintrag Code 180 machen kann (Auskunft August 2006). Hier könnte also als Datum 08.1976/ gebraucht* stehen und darunter * Modelljahr 1926, wie bei einem meiner Töffs.
Zum Glück ist die technische Abnahme einfacher als das "Fehlende-Fahzeugpapiere-Problem"!
Gruss, Alex
In einigen Kantonen haben Veteranentöffbesitzer in letzter Zeit vermehrt Probleme, da die Beamten (wohl zur eigenen Absicherung) auch für das Vorführen in der Schweiz produzierter Fahrzeuge das Zollformular 13.20A verlangen. Dies führt dann zu der grotesken Situation, dass ein Motorrad, das in der Schweiz fabriziert wurde und das Schweiz nie verlassen hat, nun plötzlich mit Zoll- und Steuergebühren "importiert" werden muss. Das kann's ja nun wirklich nicht gewesen sein! Ein freundlicher Zollbeamter hat mir mal einfach ein 13.20A ausgestellt, welches statt des Zollstempels den Vermerk "Schweizer Fabrikat" trug. Das hat mich nur die Formularspesen gekostet, nicht aber Zoll und Steuer. Irgendwie war das aber auch nicht der ganz korrekte Weg, jedenfalls geht das heute (Auskunft Juli 2006) auch nicht mehr.
Ich denke, dass eine offizielle schriftliche Anfrage unseres FAM-Sekretariats bei den vereinigten Strassenverkehrsamtchefs Klarheit in diesem Problem bringen könnte. Braucht nicht viel Aufwand und würde vielen Mitgliedern dienen!
Zum Datum der Erstimmatrikulation im Veteranenausweis: Der Beamte muss als 1. Inverhersetzung mindestens 30 Jahre vor dem aktuellen Vorführtermin einsetzen, da sonst der Computer keinen Veteraneneintrag Code 180 machen kann (Auskunft August 2006). Hier könnte also als Datum 08.1976/ gebraucht* stehen und darunter * Modelljahr 1926, wie bei einem meiner Töffs.
Zum Glück ist die technische Abnahme einfacher als das "Fehlende-Fahzeugpapiere-Problem"!
Gruss, Alex
Code 180
Hoi Alex,
leuchtet mir jetzt ein, warum man die 1. Inv. mindestens 30 Jahre zurück verbuchen muss.
Aber ich hätte Code 180 auch nicht bekommen für meine Sagosch, zu wenig neue Farbe, sprich immer noch zu viel Original Farbe!?
Wie auch immer, ich lass ihn so wie er ist, eben Original!
Was solls, ist ja neues Fahrzeug am Datum an und die Computer der Strassenverkehrsämter geben so hoffe ich, mindestens auch so 5 Jahre Ruhe.
Gruss aus Werkstatt
Andreas
leuchtet mir jetzt ein, warum man die 1. Inv. mindestens 30 Jahre zurück verbuchen muss.
Aber ich hätte Code 180 auch nicht bekommen für meine Sagosch, zu wenig neue Farbe, sprich immer noch zu viel Original Farbe!?
Wie auch immer, ich lass ihn so wie er ist, eben Original!
Was solls, ist ja neues Fahrzeug am Datum an und die Computer der Strassenverkehrsämter geben so hoffe ich, mindestens auch so 5 Jahre Ruhe.
Gruss aus Werkstatt
Andreas
- Rudolf Schenker
- Beiträge: 173
- Registriert: 27.11.2005 16:43
- Wohnort: Niedergösgen
1. Inverkehrsetzung 2004?
Hoi zäme,
Also das ist ja schon komisch, dass ein Strassenverkehrsamt sowas macht.
Denn es gelten die aktuellen Abgas und Lärmwerte, am Tag der 1. Inverkersetzung. In der Nähe von Brugg gabs mal eine Halle mit neuen
125er Malanca, welche nicht mehr zum Verkehr zugelassen werden konnten, weil eben die 1. Inverkehrsetzung mit dem Gesetz nicht mehr
zusammenpasste.
Beste Grüsse aus dem Niederamt
Ruedi Schenker
Also das ist ja schon komisch, dass ein Strassenverkehrsamt sowas macht.
Denn es gelten die aktuellen Abgas und Lärmwerte, am Tag der 1. Inverkersetzung. In der Nähe von Brugg gabs mal eine Halle mit neuen
125er Malanca, welche nicht mehr zum Verkehr zugelassen werden konnten, weil eben die 1. Inverkehrsetzung mit dem Gesetz nicht mehr
zusammenpasste.
Beste Grüsse aus dem Niederamt
Ruedi Schenker
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- Beiträge: 465
- Registriert: 13.10.2005 09:35
- Wohnort: 8135 Langnau a. A.
Bessere Lösung?
Hast schon recht, meine 1926er Motosacoche entsprach bei der Vorführung in keiner Weise den 70er-Jahre-Vorschriften (z.B. kein Licht!). Aber mit der Bemerkung "gebraucht" und "Modelljahr 1926" liess sich das offensichtlich korrekt machen.
Ich konnte dem Beamten leider keine Erstimmatrikulation vorweisen. Da er aber klar sah, dass es ein echtes Vorkriegsfahrzeug ist, nahm er das gerade noch mögliche Datum für den 180er-Veteraneneintrag in den Ausweis. Das nenne ich Dienst am Kunden: einen einfachen Weg zur Lösung eines Problems zu finden!
Offenbar wurden die Experten in der Vergangenheit von den Fahrzeugbesitzern immer wieder mit unwahren Angaben betr. Alter (und "Originalität") der Fahrzeuge bedient, so ist ein gewisses Misstrauen irgendwie verständlich...
In all den Jahren seit ich mich mit alten Motorrädern befasse, erlebte ich jedenfalls nur selten schikanöse Behandlung beim Strassenverkehrsamt. Im Gegenteil, wenn ich mich etwas bemühte, technische Unterlagen und Kopien von Dokumenten aus der Zeit (Prospektbild, Handbuch-Auszug...) beizubringen und das Fahrzeug in Ordnung präsentierte, wurde mir meist Wohlwollen, Verständnis und manchmal gar Freude an der Sache gezeigt! Noch nie wurde mir der Veteraneneintrag verweigert oder gar der Töff nicht zum Verkehr zugelassen.
Gruss, Alex
Ich konnte dem Beamten leider keine Erstimmatrikulation vorweisen. Da er aber klar sah, dass es ein echtes Vorkriegsfahrzeug ist, nahm er das gerade noch mögliche Datum für den 180er-Veteraneneintrag in den Ausweis. Das nenne ich Dienst am Kunden: einen einfachen Weg zur Lösung eines Problems zu finden!
Offenbar wurden die Experten in der Vergangenheit von den Fahrzeugbesitzern immer wieder mit unwahren Angaben betr. Alter (und "Originalität") der Fahrzeuge bedient, so ist ein gewisses Misstrauen irgendwie verständlich...
In all den Jahren seit ich mich mit alten Motorrädern befasse, erlebte ich jedenfalls nur selten schikanöse Behandlung beim Strassenverkehrsamt. Im Gegenteil, wenn ich mich etwas bemühte, technische Unterlagen und Kopien von Dokumenten aus der Zeit (Prospektbild, Handbuch-Auszug...) beizubringen und das Fahrzeug in Ordnung präsentierte, wurde mir meist Wohlwollen, Verständnis und manchmal gar Freude an der Sache gezeigt! Noch nie wurde mir der Veteraneneintrag verweigert oder gar der Töff nicht zum Verkehr zugelassen.
Gruss, Alex
ich habe in den letzten Jahren 3 Fahrzeuge problemlos zugelassen die etwas speziell waren und wahrscheinlich auch die einzigen Ihrer Art in der Schweiz sind. Ein Kabinenroller von Brütsch, einen englischen Piatti Roller sowie einen zusammenlegbaren Valmobile Roller. Einzig beim Valmobile bestand der Experte darauf, dass nachträglich eine Vorderradbremse montiert wurde (nun bremst eine Mountainbike-Bremse das 5'' Rad). In allen Fällen hatte ich ein 13:20 sowie alte Prospekte der Fahrzeuge. Probleme bezüglich 1. Inverkehrsetzung gab es keine, da durch die teilweise datierten Prospekte oder Beschreibungen der Fahrzeuge in Büchern der Herstellungszeitpunkt gut eingeschränkt werden konnte.
Grundsätzlich gilt, je mehr Dokumente man hat desto einfacher ist es auf dem Strassenverkehrsamt.
Oliver
Grundsätzlich gilt, je mehr Dokumente man hat desto einfacher ist es auf dem Strassenverkehrsamt.
Oliver
- Rudolf Schenker
- Beiträge: 173
- Registriert: 27.11.2005 16:43
- Wohnort: Niedergösgen
JA JA der Kantönligeist
Guete Obe metenand,
habe heute mit einem Hobykollegen diskutiert, über die 1.Inverkehrssetzung und dem 30 Jahrestatus. Bin da beim googeln
auf Seiten vom Strassenvekrhrsamt Bern gestossen, welche klar beschreiben wie die 1. Inverkehrssetzung zu ermitteln ist.
Ich kann nach wie vor nicht verstehen, dass ein 30-60 jähriges Fahrzeug 1.I.V. 2006 bekommt.
Gruss Ruedi
http://www.pom.be.ch/site/index/pom_svs ... import.htm
http://www.pom.be.ch/site/index/pom_svs ... rzeuge.htm
habe heute mit einem Hobykollegen diskutiert, über die 1.Inverkehrssetzung und dem 30 Jahrestatus. Bin da beim googeln
auf Seiten vom Strassenvekrhrsamt Bern gestossen, welche klar beschreiben wie die 1. Inverkehrssetzung zu ermitteln ist.
Ich kann nach wie vor nicht verstehen, dass ein 30-60 jähriges Fahrzeug 1.I.V. 2006 bekommt.
Gruss Ruedi
http://www.pom.be.ch/site/index/pom_svs ... import.htm
http://www.pom.be.ch/site/index/pom_svs ... rzeuge.htm