Ich habe keine Ahnung woher (Stadt oder Landkreis) das Fahrzeug ist .... auf jeden Fall musst du dich an die Behörde wenden an der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.
Was du unbedingt haben musst ist eine Eidesstadtliche Versicherung das der Verkäufer auch Eigentümer war! plus den Kaufvertrag über das Fahrzeg. Die Örtiche Zulassungsbehörde stellt dir dann einen neuen Fahrzeugbrief (das ist in D die Besitzurkunde) aus auf der auch alle Fahrzegdaten zu finden sein werden. Damit und dem IWL musst du zum CH Zoll um es für eine Zulassung zu verzollen. Du bekommst dann das Formular 1320A und mit dem ist es dir möglich den IWL vorzuführen. Achtung: Ist das Fahrzeug bereits als Teileträger in der CH verzollt, hast also kein 1320A bekommen, musst du es noch mal verzollen.
Ich kopiere das mal von Berlin hier herein, die Abkürzung KBA = Kraftfahrtbundesamt Flensburg
der Link mit Vordruck Eidesstattliche Versicherung Teil II und weitere wichtige Links findest du auch hier:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121584/
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Zulassungsbescheinigung Teil II für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der kennzeichenführenden (zuständigen) Zulassungsbehörde anzuzeigen.
Diese unterrichtet, beim Vorliegen der Voraussetzungen, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA erklärt die in Verlust oder in Diebstahl geratene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief mit einer Vorlagefrist für ungültig (Aufbietungsverfahren). Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere und ein eventueller Halterwechsel sind erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich.
Voraussetzungen
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist nur für zugelassene Fahrzeuge möglich.
Für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge ist die Ersatz-Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Rahmen der Zulassung des Fahrzeuges möglich. Vorab muss das Aufbietungsverfahren beendigt sein.
Vorlage des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I
Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich, da diese eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss.
Versicherung an Eides Statt bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer eine Versicherung an Eides Statt vom letzten Gewahrsamsinhaber abzugeben.
Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden.
Ferner kann sie auch von einem Notar aufgenommen werden. Die Urkunde ist dann im Original vorzulegen.
Schließlich kann der Betroffene die Erklärung auch selbst schriftlich fertigen und der Zulassungsbehörde übergeben.
Diebstahlanzeige bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Diebstahlanzeige vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Pass mit Meldebescheingung
ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen)
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Diebstahlanzeige oder Versicherung an Eides Statt über den Verlust
Formulare
Eidesstattliche Versicherung Teil II
Gebühren
29,20 Euro - 59,90 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV-
Straßenverkehrsgesetz -StVG-
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.
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