"Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

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KalleWirsch
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"Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von KalleWirsch »

Vorwort. Ich möchte keinen Zorres machen. Mein Ziel ist es den FAM Vorstand, die Schweizer Veteranenverbände auf eine Misere hinzuweisen um dort etwas zu tun damit das mal ein Ende hat. Jeder der in der Schweiz sein Fahrzeug vorführen muss, muss kompetent und gleich gehandelt werden. Dort ist Schweizweit Sachkompetenz gefragt und kein Kantönligeist. Die Anforderung und der Wissensstand der (zukünftigen) Experten ist zu gering und die Anforderungen fast schon grotesk erst recht wenn man Aussagen dieser Experten ins Ohr geflötet bekommt.


Das unten sind wahllos heraus gegriffene Zitate aus diesem Forum.
Ich möchte mal Verständnis schaffen für Schweizer Verkehrsexperten die den Anforderungen entsprechen und nur ihre Arbeit machen. Um dies zu untermauern habe ich mal einen Vergleich zwischen den Schweizer- und Deutschen Prüfern angestellt zumal ich auch immer mal den Spruch gehört habe „was interessieren mich deutsche ABE`s, Angaben, Eintragungen, ….
Die hiesigen Experten können doch nicht anders, dazu fehlt ihnen die Ausbildung


Hierzu auch gleich mein erstes Problem:
Es sind Koni Federbeine verbaut zu denen ich kein Beiblatt und auch keine Eintragung habe. Wie ich herausgefunden habe produziert Koni seit 2002 auch gar keine Motorraddämpfer mehr. Besteht da noch ne chance ein Beiblatt dafür zu bekommen? Hat jemand einen Tipp wer diese damals in die Schweiz importiert hat? Habe es schon bei Derendinger, Moto Mader und Hostettler versucht, jedoch ohne Erfolg.

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Der eine Freund hatte heute als erster seinen MFK-Termin und ist durchgeflogen.
Einziger Grund: Die neuen Weisswandreifen haben eine zu niedrige Traglast von je 145kg. Gefordert sind laut einem Beiblatt 200kg pro Rad.
Das Beiblatt musste er zwingend mitführen, da darauf die neue Dimension erklärt wird. Früher wurden die Reifen als 21" x 2.75 verkauft, die neue Dimension lautet 17" x 2.75.

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Nun haben wir das Problem, dass wir nirgends Reifen in der Dimension 17" x 2.75 finden mit einer Traglast von 200kg und dass wir alle drei 6x CHF75 pro Weisswandreifen uns wohl an den Allerwertesten schmieren dürfen!!!!
Das Vorführen als Veteran gestaltete sich schwierig da das Motorrad Anfang 80er Jahre durch eine schweizerische Manufaktur (heute Tuner ) umgebaut wurde und zwar Hussauf Styling:

- Stummellenker
- Tank Sitzbankkombination aus GFK 
- Andere Scheinwerfer und Blinker ( von einem VW-Käfer) usw.

Ich habe alles was von der längst erloschenen Firma gesammelt, unter anderem alte Kataloge und bin zusammen mit dem Motorrad damit zum STVA gefahren.
Du kannst dir sicherlich vorstellen wie ich behandelt wurde....
Das ist erstaunlich. Ich habe einen Typenschein von 1953 für eine 125er. Da steht am Ende. Lärm muss an die neuen Vorschriften angepasst werden. (max 85 Phon)
Hoffen wir, dass beim Vorführen nicht plötzlich einer eine solche Vorschrift findet.
Wir hatten aber ein Papier dabei, das wir netterweise mal von einem sehr netten Chef-Experten erhalten haben, wo genau drauf steht, 
was ab wann nachgerüstet werden muss. Tachobeleuchtung und Bremslicht war, nach dem Papier, nicht nachzurüsten bei einem "Kleinmotorrad" diesen Jahrgangs.
Die Antwort war: "auf unserer Kopie sei da wohl was verrutscht" (die Kopie war tadellos!!!)

Als mein Mech, fast schon verzweifelt, zurück kam (er blitzte übrigens auch beim Chef-Experten ab), 
versuchte ich die entsprechenden Paragraphen und Weisungen zu finden. 
Doch das ist gar nicht so einfach, denn ich musste feststellen, dass, nach meiner Nicht-Juristisch gebildeten Meinung, 
sich da einiges wiederspricht. (Sind hier vielleicht Juristen, die Licht in's Dunkel bringen könnten?)-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
[/i]

Das sind nur ein Bruchteil dessen, mit was wir alle uns herum schlagen. Weitere Beispiele kann sich jeder mit der Suchfunktion selber suchen

Anm. Die Schreibfehler im Text sind nicht von mir sondern 1/1 kopiert von der asaSTVA-Seite und nicht von mir bewusst abgeändert.
Voraussetzungen für zukünftige Schweizer Verkehrsexperten und ­expertinnen sowohl im bereich Führer­ als auch im bereich Fahrzeugprüfungen sind:
Mindestalter 24 Jahre
mindestens 3 Jahre im Besitz des Schweizer Führerausweises der Kategorie B oder c (ohne verkehrsgefährdende Verletzung der Verkehrsvorschriften)
Erfüllen medizinischer Anforderungen (nach Verkehrszulassungsverordnung Anhang 1) n Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil
Bei der beruflichen Grundbildung, die gefordert wird, unterscheiden sich die Bereiche Führerprüfungen und Fahrzeugprüfungen.
Für den bereich Fahrzeugprüfungen gilt: n Abschluss als Automobil-Mechatroniker/in, Automobil- Diagnostiker/in oder in einem gleichwertigen technischen Beruf n 1 Jahr Berufspraxis seit der Grundbildung

Weiterhin zu lesen ist folgendes:
Mindestanforderungen an die Verkehrsexpertin/ den Verkehrsexperten
Alter: 25 bis 35 Jahre
Körperliche Voraussetzungen: Sehr gute körperliche Verfassung, Körpergrösse: 1,60 m bis 1,95 m, Gewicht: BMI = 19 - 26 / Formel: BMI = Körpergewicht in kg : (Körperlänge in m)2
Diplom/Berufslehre: Eidg. dipl. Fähigkeitsausweis als Auto-/Lastwagenmechatroniker - Auto-/Lastwagenmechaniker (vergleichbar mit einem Gesellenbrief der die unterste Stufe in einem Handwerksberuf ist. Danach kommt der Meisterbrief, darüber sind die Ingenieure)
Berufserfahrung: Mehrjährige Berufspraxis in der Automobilbranche und ev. Kundendiensterfahrung
Erwünschte Zusatzausbildung: Diagnostiker, Kaufmännische Zusatzausbildung
Fähigkeiten: Gute Allgemeinbildung, Kompetente und fundierte Fachkenntnisse, Klare und gewandte Ausdrucksweise in Wort und Schrift, Kommunikatives und gutes Verhandlungsgeschick, wenn möglich Fremdsprachenkenntnisse Persönlichkeit: Gute Umgangsformen. Sicheres, freundliches Auftreten, Ausgeglichener und zuverlässiger Charakter, Sehr gute Auffassungsgabe und rasche Entschlussfähigkeit, hohe Belastbarkeit, Anpassungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen, Guter Teamgeist Auftreten: Unsere Kunden und wir erwarten ein angemessenes und vorbildliches Auftreten. Hierzu zählt unter anderem auch saubere & gepflegte Kleidung, Schuhe, Modeschmuck usw.
Leumund: Guter allgemeiner und automobilistischer Leumund (Auszug aus Strafregister wird vor dem Bewerbungsgespräch von uns eingeholt)
Führerausweis: Mindestens Kategorie B
Quelle: asaSTVA-BerufVerkehrsexperte als pdf
Link : http://www.google.ch/url?sa=t&rct=j&q=& ... JzlP8geGnw

Zusammenfassen könnte man sagen, ein einfacher Eidgenössischer Mech mit anständigen Verhalten gegenüber seinen Mitmenschen mit einem Bodymassindex (BMI = https://www.google.ch/?gws_rd=ssl#q=bmi) zwischen 19 und 26 (frei nach dem Motto "wollt ihr einen Killer oder einen Dressman), adrett gekleidet der noch eine kleine Zusatzausbildung erhält in Sachen Umgang mit nervigen Bittstellern die ihr Fahrzeug gerne 2 Jahre länger fahren wollen. Ein bisschen Kenntnisse von Französisch und/oder Italienisch wäre natürlich noch gut.

Dem gegenüber stehen im grossen Kanton (ja ich weiss das jetzt einigen der Hut hoch geht)
Dipl.-Ing. oder Dipl.-Ing. (FH/BA) Fachrichtung Maschinenbau oder Fahrzeugtechnik
eine 9-monatige Ausbildung nebst amtlicher Prüfung beim Regierungspräsidium
ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis und Führerscheine aller Klassen.
Die Ausbildung und Prüfung ist sehr breit gefächert. Neben Fahrzeugtechnik musst der angehende Prüfer sich verschiedenen Rechtsbereichen auskennen
und z.B. einen Gliederzug rückwärts um die Ecke fahren können.

Aus früheren Zeiten gibt´s beim TÜV noch Meister, die unter bestimmten Voraussetzungen Hauptuntersuchungen (keine Änderungsabnahmen o.ä.) machen dürfen, aber nur an den Prüfstationen. Heute geht das nicht mehr.

Zur Erklärung Handwerksmeister
Grundvoraussetzung sind mindestens 5 Jahre Berufspraxis als diplomierter Mechaniker
Die Prüfung des Handwerksmeisters (siehe auch Großer Befähigungsnachweis) ist ein durch eine am Sitz der zuständigen Handwerkskammer errichtete staatliche Prüfungsbehörde (Meisterprüfungsausschuss) abgenommener Nachweis über die Fähigkeiten der notwendigen theoretischen und fachlichen Kenntnisse und die Befähigung, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen und Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden, sowie für das Vorhandensein betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer, rechtlicher und berufserzieherischer Kenntnisse. Beurkundet wird die bestandene Meisterprüfung mit dem Meisterbrief nach § 51 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO).
Ausbildung und Prüfungen
Die Aufstiegsweiterbildung zum Handwerksmeister und die Prüfung ist in vier Teile gegliedert:
1. fachpraktische Prüfung,
2. fachtheoretische Prüfung,
3. wirtschaftliche und rechtliche Prüfung,
4. arbeitspädagogische Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung (auch „AdA-Schein“ genannt).
Die Teile 3 und 4 sind für alle Handwerksberufe gleich. Dauer und Inhalt der Ausbildung der Teile 1 und 2 sind vom jeweiligen Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, abhängig. Voraussetzung zur Zulassung zur Meisterprüfung ist in der Regel eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll. Die früher geforderte mindestens dreijährige Berufspraxis ist nach der Novellierung der Handwerksordnung entfallen. So kann man nun direkt nach der Gesellenprüfung die Aufstiegsweiterbildung anstreben.

Und jetzt steht ein Schweizer Experte/Prüfer, also gelernter Mechaniker vor einem und sagt „die deutsche Eintragung eines Maschinenbauingenieurs einer EU-ABE interessiert mich nicht“.

Wie kommt das?
In der Schweiz muss alles homologiert sein. Bedeutet nichts anderes das ein Hersteller, General-Importeur oder Garagist für ein Fahrzeug oder auch nur ein Bauteil das er offiziell in der Schweiz einer oder mehreren Eidgenössischen Anstalten zur Prüfung geben muss. Emissionsgutachten, Lärmgutachten, etc. werden gemacht. Die Rechnung bekommt er Auftraggeber aber auch nach offizieller technischer Begutachtung/Gesamtprüfung eine Prüfbescheinigung mit entsprechender Prüfnummer. Der Besitzer dieser Urkunde kann dann sein Fahrzeug/Bauteil dann offiziell anbieten und die Prüfer akzeptieren diese Änderung. Nur hat dieses alles ja auch einen Haufen Geld gekostet was der Besitzer der Urkunde zurück haben will. Aber nicht nur das, er sich noch eine goldene Nase daran verdienen.
Ein gutes Beispiel sind Drosselsätze. Sie kosten im grossen Kanton meisst unter 50,00 €. In der Schweiz kostet der gleiche Drosselsatz dann weit über 120,00 sfr Plus 25.- sfr. für den Computerausdruck des Gutachtens. (Erfahrungswert Drosselsatz Yamaha Virago 535 der aus zwei Aluminium-Unterlegscheiben besteht mit einem Materialwert von nicht mal 10 Rappen).

In dem Grossen Kanton ist es üblich um dem Prüfer die Arbeit zu erleichtern, ABE´s, Kopien vom gleichen Fahrzeug mit der Eintragung des Umbaus etc. auszuhändigen. Bedeutet, ist etwas je in einem Fahrzeugausweis eingetragen worden, gilt dies für alle Fahrzeuge des gleichen Typ´s und man bekommt es auch eingetragen. Hinterlegt ist alles in einem Zentralregister das jeder Prüfer einsehen kann.

In der Schweiz wird dies nicht anerkannt. Misstraut man sich selbst unter den Prüfern?
Selbst komplette Fahrzeuge werden nicht zugelassen obwohl nachgewiesen werden kann das solch ein Fahrzeug bereits eine Zulassung hat. Nicht mal die eingetragenen technischen Daten werden übernommen, alles wird wieder und wieder neu vermessen und eingetragen.
Mir wurde gesagt, die Schweiz hat Verträge unterzeichnet das diese Dinge wie ABE´s aus EU-Ländern anerkannt werden. Nur halten sich die Prüfer nicht an diese Regelung!

Warum wird das so in der Schweiz gehandhabt?
Das ist eine gute Frage! Als Aussenstehender kommt man fast unweigerlich auf den Gedanken es geht nur um finanzielles Abschöpfen.

Auf den gleichen Gedanken kommt man wenn man liest das man zu einem Garagisten vor der Fahrzeugprüfung fahren soll. Man zahlt doch für die Dienstleistung „technische Kontrolle“. Und wie kann es denn sein das eine Untersuchung einfach abgebrochen wird? Das ist eine klare Nichterfüllung einer berechneten Dienstleistung. Fragt man nach warum nicht fertig geprüft wurde bekommt man die Antworten „fahren sie zu einem Garagisten der das komplette Fahrzeug durchsieht, wir haben nicht die Zeit dazu“.
In dem Moment frage ich mich „wer ist denn nun die prüfendende Instanz“ und „wozu brauchen wir den MFK wenn die Kontrolle der Garagist macht und sich der Prüfer darauf verlässt das er es gewissenhaft macht.
Ein Schelm der jetzt denkt, der eine schiebt dem anderen die Arbeit zu damit er auch abschöpfen kann …

@ an die Verkehrsexperten hier im Forum. Ich möchte euch nicht diffamieren. Ihr leistet eure Arbeit nach dem wie es gefordert wird und euch sind sicher die Hände gebunden. Nur bringt es der Allgemeinheit nichts. Eine klare Linie muss her (Kantönligeist muss weg). Umbauten müssen ohne grossartige Homologation möglich sein. Dazu braucht es ein Wissen (das auch meines übersteigt) und keinen BMI . Ein Experte braucht Eigenverantwortung um Umbauten beurteilen, im Zweifelsfalle berechnen zu können. Das ist durch die Mindestanforderungen nicht gegeben. Und das so, dass es auch Durchschnittsverdiener möglich ist seine Um- Anbauten eingetragen zu bekommen, also ohne Eidg. Gutachten, damit einher gehenden massiv ausartenden Kosten mit dem Hinweis "ist nicht unbedingt gegeben das es auch eingetragen wird". Dies betrifft nicht nur Umbauten sondern auch banale Reifengrössen oder Umbauten die unsere Väter damals vorgenommen haben und damit an öffentlichen Verkehr teilnehmen durften.
Bruder, erzähle mir nicht was ein anderer über mich gesagt hat, erkläre mir lieber warum er das sagen konnte obwohl du da warst.

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Irish
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von Irish »

Ich habe mir im laufe meiner vielen Lebensjahre zu diesem Thema eine eigene Meinung gebildet; zum Kantönligeist - es ist das beste was der Schweiz passieren konnte denn er verhindert eine totale Gleichschaltung der Bürger durch die Politiker und die führenden Staatsangestellten. Grosser Kanton- dort ist nichts aber auch gar nichts besser, ich rede aus Erfahrung ich nahm Ende der sechziger Jahre in West und Ostdeutschland(Bitterfeld) grosse Chemieanlagen in Betrieb das waren damals ob Ost oder West Beamtenstaaten und sind es heute noch nur jetzt vereint, zur Ausbildung der sogenannten Dipl.-Ing. ist nachzutragen das in der Schweiz die meisten Handwerker mit Meisterprüfung in nichts aber auch gar nichts einem deutschen Dipl.-Ing. nachsteht und ein Schweizer Ing. mit seiner um einiges besseren Ausbildung bestimmt nicht als Prüfer unter ein Auto gehört, ist ja direkt lachhaft.
Ich fuhr schon unzählige mal mit Auto oder Motorrad ob normal oder Oldtimer zur Prüfstelle und fast immer fuhr ich zufrieden zurück . Die Prüfer sind wenn man sie nicht zu hintergehen versucht meistens sehr freundlich und hilfsbereit, hat man mal eine kleine Meinungsverschiedenheit dann setzt sich oft die besser fundierte Fachmeinung und nicht der Prüfer durch auch eine von einem Forumsschreiberling erfundene Tatsache wird und darf sich auf einer Prüfstelle nicht durchsetzen . Wir haben geschriebene Gesetze welche der Prüfer einzuhalten hat es ist egal ob die Sinnvoll sind er hat diese einzuhalten, kontrolliert der Prüfer nach eigenen oder abweichenden Gesetzen so kann das ohne grosse Probleme und Kosten per schriftlicher Eingabe korrigiert werden. Selbstverständlich hat der Prüfer bei seinen Entscheidungen eine gewisse Spannbreiten Freiheit aber auch dies nur im Rahmen unserer Gesetze.
Es ist eine Tatsache das die Prüfer von immer den gleichen Typen mit getürkten Reparaturen und falschen Gutachten beschiessen werden diese scheiss Typen brüsten sich anschliessen in Foren, bei Kollegen und beim Feierabendbier, dieses saudumme Verhalten führt leider oft zu schlechten Verhältnissen zwischen Kunden und Prüfer.
Über die sehr seltenen unfähigen Pöbel Prüfer müssen wir nicht reden denn die sind wirklich extrem selten und nicht der Rede wert.
Gruss Irish

Alexander Mischler
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von Alexander Mischler »

Hallo zusammen
ich prüfe pro Jahr paar alte Maschinen. Es ist so, dass fehlende Papiere Probleme geben vor allem mit Schweizer Motorräder für die der Zoll kein 13.20 ausstellen kann. Das heisst es gibt kein Stammnummer. Probleme sind aber zum lösen da. Wenn man belegen kann dass die Maschine aus der Schweiz ist wird das auch gehen.
Beim prüfen selber hatte ich noch nie Probleme ( ausser die Maschine machte Probleme) Die Herren mit den grauen Kittel sind eigentlich immer hilfsbereit und haben Geduld. Das war bis jetzt meine Erfahrung in Bern und Fribourg. Mann muss aber auch sagen da kommen manchmal Motorradfahrer die jetzt wirklich keine Ahnung haben und ich denke das braucht auch Nerven.

Gruss
Alex

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BW38
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von BW38 »

gelöscht und dazugelernt!
Zuletzt geändert von BW38 am 06.06.2016 17:45, insgesamt 1-mal geändert.

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BW38
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von BW38 »

Massimo hat geschrieben: "Hallo, bei einem Zweitakt Mofa ?"

Ja lieber Massimo, das hat es gegeben oder gibt es immer noch, bei einem Puch Maxi ist der Kat. Auspuff um die 350.- Fr.
Was noch zu sagen ist, auch in Zürich muss ein Kat. Mofa einen solchen haben (Typenkonform), ansonsten kriegt man Lämpen.

Es geht hier nicht um eine Beule im Tank und um einen möglichen Veteranenstatus.

Bester Gruss
Andreas

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KalleWirsch
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von KalleWirsch »

BW38 hat geschrieben:Auf die Frage des Experten, was er den nun für die erste Invekehrsetzung schreiben soll, sagte ich in dem Fall heute.
Also habe ich nun eine Motosacoche von 1928 mit 1. Inverkehrsetzung 2004.

Nun den, in 18. Jahren habe ich einen Oldtimer und kann dan Veteranenstatus beantragen.
Selbst das ist im Deutschen ganz einfach geregelt ... Das Jahr lässt sich anhand der Fahrgestellnummer (hinterfragt bei einem Markenclub) zuordnen und ist der Monat nicht bekannt, ist es die Mitte des Jahres, also 01.07. ..

und was Töffli angeht, in Solothurn gibts für Töffli kein MFK

@Herrn Michler
Sie sollten mal das Chaos in den anderen Kantonen mitbekommen ...

Junak (Jahrgang 1964) = meine wurde zu meinem Erstaunen Problemlos abgenommen und bekam MFK, zwei andere, jeweils in einem anderen Kanton wurden mehrmals geprüft und es wurde jedes mal was anderes bemängelt obwohl sie besser restauriert sind. Selbst eine Kopie meines Fahrzeugausweises halft nicht weil selbst der nicht anerkannt wird (ist aus einem anderen Kanton). Auch ist bekannt das in den 70ern zwei Junak M10 bereist auf Schweizer Strassen, meine in Erinnerung zu haben im Raum Zürich, fuhren.

IZH (Jahrgang 1956)= was haben sie denn da für ein Mist gekauft, vergessen sie es. Mit dem Russischen Kram bekommen sie keinen MFK

Ist es kein Englisches, Deutsches, Schweizer oder Italienisches Geraffel welches Kindheitserinnerungen wach ruft wird es eng und die Besitzer haben Mühe oder weigern sich diese Fahrzeuge abzunehmen. Kein Mensch interessiert technische Finessen und Eigenentwicklungen. Es geht einzig um Prestige und Tradition. Das Ostblockgeraffel ist prinzipiell minderwertiger Schrott dabei waren wie vor dem 2.WK führend (Siehe dazu z.b. [*]Hans Ledwinka) und danach wurde weiter entwickelt.

Ein weiteres gutes Beispiel sind Einspuranhänger. Bei Jawa vollkommen normal. In der Schweiz ist es kaum möglich so etwas abgenommen zu bekommen und wenn doch, dann IMMER nur insgesamt mit Anhänger fest nontiert. Diese sind übrigens des Öfteren in ganz Europa auch an Fiat 500 oder Messerschmidt angehängt zu sehen ... und das Zulassungsfrei. Wurde dazumal auch in der Schweiz so gemacht. Warum ist das dazumal erlaubt war, nicht mehr erlaubt?

... und ja Andreas ... die Eidgenössischen Mech sind die besten, die lernen in den 4 Jahren mehr als Europäische Ingenieure und können auch Zeichen... ein bischen Nationalstolz muss man ja haben.
Bitteb bleib doch mal auf dem Boden denn wenn es so wäre, würden Fiat, Peugeot, Mercedes, ... von Schweizer Mechs in den diversen Ländern entwickelt und nicht von verblödeten Ingenieuren aus aller Herren Länder

Bild Bild

[*]https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Ledwinka
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Ernst Wirth
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von Ernst Wirth »

Selbst das ist im Deutschen ganz einfach geregelt ...

Hallo KalleWirsch
Wenn doch hier in der Schweiz alles so schlecht und mies ist, wieso kehrst du nicht in deine ganz einfach geregelte Heimat zurück?

Weiter möchte ich mich zu diesem Thema nicht mehr äussern!
Ernst Wirth

Niki Sadkowski
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von Niki Sadkowski »

Hääää??

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BW38
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von BW38 »

Ernst hat es mit wenigen Worten auf den Punkt gebracht.

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KalleWirsch
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von KalleWirsch »

BW38 hat geschrieben:Auf die Frage des Experten, was er den nun für die erste Invekehrsetzung schreiben soll, sagte ich in dem Fall heute.
Also habe ich nun eine Motosacoche von 1928 mit 1. Inverkehrsetzung 2004.

Nun den, in 18. Jahren habe ich einen Oldtimer und kann dan Veteranenstatus beantragen.
MFG Andreas
Da kann man dich mal sehen wohin das gut gemeinte Gemauschel führt. Für Kenner, also Museen und Sammler, wurde das Fahrzeug damit von "historisch Wertvoll" auf "Bastelbude" degradiert (bitte, ich meine rein historisch, nicht tatsächlich). Wenn es jetzt einer darauf anlegt, rappelt es richtig im Karton dem gem. der Gesetzeslage erfüllt die Sacoche niemals die gesetzlichen Grundlagen für eine 2004er Neufahrzeugzulassung in der Schweiz. Statt mit diesem Fauxpas hausieren zu gehen, sollten sie besser bei jeder Verkehrskontrolle beten das der kontrollierende Gesetzeshüter nicht über diese Tatsache stolpert und eine Lawine los tritt.

@geehrter Herr Wirth,
bekomme ich ihre Zustimmung nach England zu gehen. Dort werden dem Hörensagen nach alle Fahrzeuge ab einer bestimmten Altergrenze automatisch als Veteran eingestuft und von der Steuer befreit ... Ja, da gibt es eine denkende und etwas bewegen wollende Oldtimer-Lobby.
Im Übrigen finde ich es schade das sie nicht diskussionsfähig sind.
Ernst Wirth hat geschrieben: Hallo KalleWirsch
Wenn doch hier in der Schweiz alles so schlecht und mies ist, wieso kehrst du nicht in deine ganz einfach geregelte Heimat zurück?
Weiter möchte ich mich zu diesem Thema nicht mehr äussern!
Und das oben spricht leider Bände für den Ostschweizer Stamm dessen Avatar neben ihrem Namen prangt.

Noch mal, ich kritisiere nicht die Schweiz und auch nicht wirklich die Experten des MFK (bis auf so manche Aussage) denen rein Rechtlich grösstenteils die Hände gebunden sind. Ich rege an, das ein offensichtliches Problem, das jeden Oldtimerliebhaber ohne guten Draht zu einem Experten in seinem Kanton, zur Verzweiflung bringen lässt, über kurze oder lange Sicht aus dem Weg geräumt wird. Den Kopf in den Sand zu stecken, egoistisch zu sein und auf Nationalstolz zu machen bringt nichts. Man kann einiges bewegen, auch Politisch (das weiss ich aus eigener Erfahrung) wenn man sich nur selbst bewegt. Und das fängt bereits damit an das sich unter annähernd 3000 beitragzahlenden Mitglieder keine tatkräftige Unterstützung für den Präsident in Form eines 2. Vorsitzenden findet.
Bruder, erzähle mir nicht was ein anderer über mich gesagt hat, erkläre mir lieber warum er das sagen konnte obwohl du da warst.

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Irish
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von Irish »

Kalle Wirsch hat als Eröffnung einen teilweise sehr guten Beitrag in dieses Forum gestellt, dass er als Deutscher eher die seinigen in Front bringt ist zu akzeptieren, da er mit offenem Visier schreibt darf man das auch mit offenen Worten parieren. Für die ausserordentlich rüde Antwort eines altbekannten FAM Mitglied möchte ich mich als Schweizer entschuldigen , da die Beiträge von Kalle meistens mit fundiertem Wissen unterlegt sind hoffe ich das er diesem Forum durch solch abwertende Attacken nicht verloren geht.

mopetta
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von mopetta »

Meine Erfahrung zeigt, dass eine gute Vorbereitung was die Dokumentation betrifft matchentscheidend ist. Über die letzten Jahre habe ich eine Brütsch Mopetta, einen Valmobile Roller, ein russische Vjatka, seinen Solyto Kabinenroller, sowie einige Vorkrieger zugelassen. In allen Fällen gabs keine Typenscheine und teilweise auch keine Papiere ausser dem 13:20. Da ist etwas Recherche gefragt um soviele Daten wie irgendwie möglich zu organisieren, egal ob aus Büchern, Internet, Prospekten oder sei es ein schriftlicher Verkehr mit dem Clubpräsidenten der fraglichen Marke.
Einfach mal vorfahren und erklären dass man keine Infos hat und das "Problem" dem Experten zuzuweisen bringt wenig, da muss man sich nur mal in dessen Rolle versetzen...
Bei vielen Geschichten die man hört oder liest glaube ich mit etwas mehr Vorbereitung und ordentlich vorbereiteter Dokumentation wäre viel Ärger erspart geblieben.

Grüsse, Oliver

...diese Woche muss mein Belcar Kabinenroller erstmals seit 1961 zur MFK, vielleicht muss ich dann meine Meinung nochmals revidieren :-)

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Irish
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von Irish »

Ein etwas anderes Beispiel von Bürokratismus: ich wurde vor 74 Jahren auf den Namen Karl-Peter getauft meine älteren Schwestern wollten keinen Karl somit wurde mein zweiter Name Peter als erster gewählt, Karl wurde seither in allen Dokumenten weggelassen. immer in all den Jahren war mein Name Peter, auf all den Pässen war ich Peter jede Versicherung, Hauskäufe, Fahrzeugausweise usw. und so fort wurden unter dem Namen Peter abgewickelt zu keinem Zeitpunkt wurde das hinterfragt. War früher einige Jahre in vielen Ländern auch einige Oststaaten waren darunter auf Auslandeinsätzen kein einziges mal hatte ich Anstände. Letztes Jahr brauchte ich wegen einer Amerika Reise kurzfristig einen neuen Pass jetzt stand plötzlich Karl-Peter als mein Name im Felde des Vornamens nach Intervention beim Passamt erhielt ich die Auskunft das sei mein Taufname jeder neue Pass müsse mit der Heimatgemeinde abgeglichen werden, die Amerikaner wünschten das so. Da ich nach Florida wollte verlangten die Amerikaner einen Fahrausweis mit dem Namen Karl-Peter ok neuer Ausweis kein Problem jetzt stimmten aber alle anderen Dokumente nicht mehr mit diesem Namen überein somit mussten alle Versicherungsverträge und alle Fahrzeugausweise abgeändert werden. Der Flug nach Florida stand kurz bevor die Flugscheine der Mietwagen all die Hotels waren unter Peter gebucht ich musste alle Dokumente innert 2 Tagen ändern oder ändern lassen. Jetzt kommt das Strassenverkehrsamt Kt. Thg. ins Spiel die von vielen immer wieder abwertend behandelten Beamten schafften es den Fahrausweis und alle 8 Fahrzeugausweise innert 24 Stunden neu auszustellen und mir per Post zuzustellen auch alle anderen Amtsstellen halfen mir so schnell sie konnten. Ich bin überzeugt das in keinem anderen Land der Welt diese Topleistung von Beamten in diversen Ämtern so ohne weiteres möglich gewesen wäre. Selbstverständlich stimmten auch die Kreditkarten nicht mehr mit meinem Namen überein somit mussten auch diese geändert werden, was ich noch alles dank diesen Amerikaner noch ändern muss das wissen die Götter ich hoffe nur das ich nach vielen Jahrzehnten mit dem Namen Peter dann irgendwann in ferner Zukunft auch als Peter sterben darf :-))
Die Amerikaner haben bewiesen das sie trotz ihrem modernen Anstrich ein von Bürokratie überwucherten Staat haben. Dieselben Amerikaner liessen mich vor 45 Jahren durch Geheimpolizisten 24 Stunden lang verhören und dies nur weil ich einige Pass-Stempel von europäischen Oststaaten in meinem Pass hatte. An obigen Bericht kann man unschwer erkennen das es für den Einzelnen sehr schwer wird wenn einige Bürokraten ihren Sermon über ihn ausschütten man kann aber auch erkennen das es Beamte egal ob einfacher Prüfer oder Dipl.Jng. gibt die einem völlig unbürokratisch aus der Patsche helfen. Ich meine dies gilt für alle Länder dieser Erde.

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KalleWirsch
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von KalleWirsch »

Dann sei Froh das du als Schweizer geboren wurdest. In D wäre das eine riesen Plage über Wochen. Ob dein Jahresurlaub deshalb flöten geht interessiert niemanden. Es hilft dir keiner und gibt Gas. Eher das Gegenteil ist der Fall. Man schickt dich von Pontius zu Pilatus und du bis nicht schlauer als vorher. Manches ist in D gut geregelt, manches ein Wahnsinns Berg der Bürokratie.

Was den Deutschen TÜV betrifft, muss ich Stück ausholen damit man mich vielleicht ein bischen versteht.
TÜV war die Abkürzung für Technischer Überwachungs Verein. Zumindest dort wo ich meine Kindheit und Jungend verbrachte. Der damalige TÜ-Verein wurde von den ansässigen Garagisten unterhalten und gesponsert. Irgendwann, Mitte der 80er Jahre, unterhielt ich mich mit einem mir gut bekannten älteren Kollegen der bei einem ansässigen Ford-Händler als PW-Mech und Occassionsfahrzeugbewerter fungierte über sein früheres Arbeitsleben. Er erzählte mir glaubhaft, hatte ein Marken-Garagist damals wenig zu tun, rief er beim TÜV an und der TÜV bemängelte z.B. Bremsleitungen dieser Fahrzeugmarke. Irgendwann ist das wohl aufgeflogen. Ich selbst hatte das nie so wahr genommen ... das einzige an was ich mich noch gut erinnere ist, das es plötzlich nicht mehr TÜV hiess sondern TÜH (Staatliche Technische Überwachung Hessen). Gem. Wikipedia muss das wohl 1977 gewesen sein (https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%9CV_Hessen). 1989 wurde nach einer Zusammenlegung wurde wieder TÜV daraus

Was ich in meinem Umfeld wahr genommen habe ist, das sich die Prüfer wie Götter in weiss benahmen. Ab 1977 wurde es um Längen besser und angenehmer sein Fahrzeug vorzuführen. Den Herren vom TÜV wurde im Laufe der Jahre klar gemacht das sie Angestellte zum Wohl und der Sicherheit der Allgemeinheit sind. Auch das ihre Gehälter nicht von Bittstellern sondern von den Kunden und Steuerzahlern gezahlt werden. Wehrte sich ein Prüfer, wurde er entweder "weggelobt" oder wenn es möglich war, in Rente geschickt. Konkurrenz in Form vom ADAC-Prüfstellen (zu vergleichen mit TCS-Prüfstellen) und weitere wie KÜS und Dekra taten ihr Übriges. Fakt ist bis heute, man will dort den Kunden zufrieden stellen (im Gegensatz zu den meissten anderen Ämter der Städte und Gemeinden in D) und gibt sich Mühe was aber nicht gleichbedeutend ist, das Vorschriften übergangen werden. Alle bewegen sich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen, aber sie schöpfen sie auch für ihren Kunden aus. Im Übrigen muss jeder Deutsche selbst dafür sorgen das sein Fahrzeug alle 2 Jahre geprüft wird. Ab dem ersten Tag des Folgemonats der Überschreitung der Zwei-Jahresfrist schickt die Polizei bei Sichtung einen Einzahlungsschein in dem steht "Ihnen wird zu Last gelegt .....".
Üblich ist es auch (zumindest bis ich dem Land den Rücken zudrehte), das man selbst zum TÜV fährt und eine Mängelliste vom Prüfer erstellt wird. Danach geht man zum Garagisten und lässt die Mängelliste abarbeiten. Danach führt man noch einmal vor und bekommt seinen Stempel.

!!! Was in meinem Heimatort damals passierte, unterstelle ich keines Falls den hiesigen MFK-Prüfstellen !!! Aber ich sehe Parallelen zu den damaligen Prüfer die einen z.T. wie nervige Bittsteller behandeln. Mir ist bewusst das es ein anderes Kontrollsystem ist. Auch das die Experten kaum mit den Fahrzeugkontrollen nachkommen. Deshalb unter massiven Zeitdruck stehen. Aber egal wie ich es drehe, es ist unangenehmer als der Besuch eines Zahnarztes.

@Oliver
ich wollte von dem Experten nur wissen ob ich die Beleuchtung oder was auch immer anpassen muss damit ich mit dem Fahrzeug nur einmal vor fahren muss und ich wollte bereits einen Kontakt zu dem Experten aufnehmen um es ihm recht zu machen.
Bruder, erzähle mir nicht was ein anderer über mich gesagt hat, erkläre mir lieber warum er das sagen konnte obwohl du da warst.

You can't wear out an original old Indian, or its young sister the Indian Drifter.

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RuediKehl
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Re: "Das grosse Gribbeln" oder "ich muss zum MFK

Beitrag von RuediKehl »

 
@Irish
Ich war drei Mal in den Vereinigten Staaten.
Das erste Mal, das letzte Mal und ein Mal zu viel ..

Ruedi

PS Ja, ich weiss, das hat mit dem Thema nichts zu tun. Musste aber raus.

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