Oldtimer aus NOS Ersatzteilen

Diskussionen über alte Motorräder, Infos und Tipps . . .

Moderator: Argus

Antworten
Neuland1
Beiträge: 99
Registriert: 27.01.2012 13:39
Wohnort: Steinhausen

Re: Oldtimer aus NOS Ersatzteilen

Beitrag von Neuland1 »

Hallo Massimo

Du lässt offen wie alt das Fahrzeug ist. Ich gehe aber davon aus, dass es sich um ein Fahrzeug aus den 60-er Jahren oder älter handelt. Da du offensichtlich keine Fahrzeugpapiere hast, wirst du das Motorrad verzollen müssen und die MWST darauf abführen, so wie wenn du die Kiste aus dem Ausland importieren würdest. Das kannst du auch bei einem Zollamt im Inland machen. Als Berechnungsbasis für die MWST wird ein plausibler Kaufbeleg herangezogen. Einen solchen muss du haben oder herstellen. Der Zoll geht nach Gewicht. Du erhältst nach Bezahlung das Formular 13.20A, welches dir ein Vorführen beim kantonalen Strassenverkehrsamt erlaubt.

Bei uns im Kanton brauchst du dazu nicht unbedingt Fahrzeugpapiere, musst dich aber mit einschlägiger Literatur/Bildern und/oder Kopien eines identischen Fahrzeugausweises legitimieren. So muss du beispielsweise die Leistung, Nenndrehzahl, die Ersteinlösung auf Grund des Modelljahrgangs, etc. nachweisen können. Ich stelle jeweils ein Dossier zusammen und bespreche dieses vorgängig mit dem Chefprüfer. Er wird dir dann sagen, ob ihm die Unterlagen genügen oder ob er noch etwas benötigt.

Das Strassenverkehrsamt wird nicht prüfen können, ob die Maschine aus NOS-Teilen zusammengesetzt ist, ebenso wenig, wer die Rahmennummer eingeschlagen hat. Ich musste kürzlich sogar selber eine Rahmennummer einschlagen, weil eine solche gefehlt hat. Dies allerdings bei einem Fahrzeug aus den 30-er Jahren. Der Prüfer wollte das so.

Geprüft werden dann nur die allgemeinen Ausrüstungsvorschriften (Tacho, Licht, Bremsen, etc.) ohne Typenschein (Eintrag Typenschein X im Fahrzeugausweis). Der Lärm darf maximal 82 Dezibel mit 2db Toleranz betragen, gemessen mit einer 7-Meter Standmessung bei 3/4 Nenndrehzahl. Bei neueren Fahrzeugen aus den 80-er Jahren und später kann es aber sein, dass das obgenannte Prozedere nicht genügt und zusätzliche Unterlagen benötigt werden, da habe ich zu wenig Erfahrung. Ich glaube die Vorschriften wurden nach 1972 verschärft. Kläre vorher bei der technischen Auskunft deines STVA ab, was sie genau von dir verlangen.

Ein Schweizer Typenschein ist nicht Voraussetzung für eine Einlösung. Ich besitze Fahrzeuge, welche in der Schweiz nie typengeprüft und nie im Handel waren. Typenschein X und Einlösung ist trotzdem möglich.

Der Veteraneneintrag kann auch erteilt werden, wenn die Ersteinlösung des Fahrzeugs zwar noch keine 30 Jahre zurückliegt, es aber nachweislich vor 30 Jahren und mehr produziert worden ist. Also beispielsweise bei seinerzeitigen "Ladenhütern", welche erst viel später, oder Fahrzeugen aus Sammlungen, welche gar nie eingelöst wurden.

Mit diesen Informationen solltest du zum Ziel kommen. Viel Glück.

Gruss
Andy

Antworten