Kriegsmaterial!
Verfasst: 27.10.2012 17:18
Hier ein Ausschnitt aus dem Reglement des Schweiz. Armeefahrrad:
" ... Das Ordonanz-Fahrrad ist dem Mann vom Bunde anvertrautes Kriegsmaterial, zu welchem er grösste Sorgfalt zu tragen hat."
" ... Geht ein Rad infolge nachlässiger Behandlung zugrunde oder ist es beim Einrücken in einem Zustand, dass es zuerst in Revision gegeben werden muss, so hat der Fehlbare nicht nur die Reparatur selbst zu bezahlen, sondern es kann gegen ihn noch das Militärgerichtsverfahren wegen Zugrundegehen-lassens und Verschleuderns von Kriegsmaterial eingeleitet werden."
Ein dazu passendes Bild findet man im Bilderalbum von Ruedi:
http://motorraeder.funracer.ch/
Walter
" ... Das Ordonanz-Fahrrad ist dem Mann vom Bunde anvertrautes Kriegsmaterial, zu welchem er grösste Sorgfalt zu tragen hat."
" ... Geht ein Rad infolge nachlässiger Behandlung zugrunde oder ist es beim Einrücken in einem Zustand, dass es zuerst in Revision gegeben werden muss, so hat der Fehlbare nicht nur die Reparatur selbst zu bezahlen, sondern es kann gegen ihn noch das Militärgerichtsverfahren wegen Zugrundegehen-lassens und Verschleuderns von Kriegsmaterial eingeleitet werden."
Ein dazu passendes Bild findet man im Bilderalbum von Ruedi:
http://motorraeder.funracer.ch/
Walter