Biete eine Kawasaki W1 aus dem Jahre 1967. Das Motorrad kam aus den Staaten und ich habe dies Bike nachhaltig restauriert.
Die Restauration ist jedoch noch nicht ganz abgeschlossen und es sind paar Dinge zu machen. Da mir einfach definitiv keine Zeit mehr bleibt, würde ich dieses einzigartige Bike schweren Herzen abgeben einem versierten Schrauber und Classic Bike Liebhaber abgeben.
Noch zu realisieren:
-Sitzbank polstern (Sitz vorhanden)
-Vergaser montieren, Tank montieren
-alle Oelschläuche korrekt montieren (vorhanden), Oele einfüllen
-Elektro Verkabelung fertigstellen, Einstellung der Zündung
-Finetuning und diverses ('im Detail liegt bekanntlich der Teufel')
-Generelle Kontrolle und starten..... und fahren
Die W1 war eine Kopie der BSA A7 (nur wohl besser), wurde von 1966 bis ca. 1974 produziert und war praktisch in Europa nicht existent. In Japan ist dies jedoch ein Kultbike und hat absoluten Sammlerwert. Sehr solide Restauration und Werterhalt. Siehe die Bilder, weitere auf Anfrage. Tiefe Rahmen Nummer: W1F-00475.
Für ernsthafte Interessenten stehe ich gerne unter Tel. 079 441 37 90 für Fragen und zu einer Besichtigung zur Verfügung.
Kawasaki W1
Moderator: Argus
Kawasaki W1
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Re: Kawasaki W1
Schreib doch mal was zum thema Papiere / Vorführbarkeit in der Schweiz - das dürfte hier die wichtigste Frage sein.
gruss
Walter
gruss
Walter
Re: Kawasaki W1
Hallo Walter
Die Papiere 13.20 sind verfügbar.
In dem Falle steht einer Zulassung in der Schweiz nichts im Wege.
Gruss
Die Papiere 13.20 sind verfügbar.
In dem Falle steht einer Zulassung in der Schweiz nichts im Wege.
Gruss
Re: Kawasaki W1
reicht ein 13.20A Formular zum vorführen ?
Meines Wissens seit 2 Jahren , wurde alles verschärft, dh. alte Papiere vom Vorgänger sind zwingend oder liege ich da falsch ?
Meines Wissens seit 2 Jahren , wurde alles verschärft, dh. alte Papiere vom Vorgänger sind zwingend oder liege ich da falsch ?
Re: Kawasaki W1
Hallo
ja, dies zeigt, dass das Fahrzeug verzollt ist. Grundsätzlich kann jedes Fahrzeug in der Schweiz eingelöst werden. Es muss den damaligen generellen
Vorschriften entsprechen.
Z.B Wenn der Töff keine Bremsen hätte, müssten Bremsen nachgerüstet werden. Abgasvorschriften und Lärmvorschriften gab es Mitte 60 im heutigen Masse noch nicht, also ich denke dies ist kein Problem die W1 einzulösen.
Gruss
ja, dies zeigt, dass das Fahrzeug verzollt ist. Grundsätzlich kann jedes Fahrzeug in der Schweiz eingelöst werden. Es muss den damaligen generellen
Vorschriften entsprechen.
Z.B Wenn der Töff keine Bremsen hätte, müssten Bremsen nachgerüstet werden. Abgasvorschriften und Lärmvorschriften gab es Mitte 60 im heutigen Masse noch nicht, also ich denke dies ist kein Problem die W1 einzulösen.
Gruss
Re: Kawasaki W1
und alte Papiere aus den USA sind ebenfalls vorhanden.