Hallo
ich habe ein Fahrzeug (Veteran, code 180) nach Deutschland verkauft. Nun kennt der deutsche Zoll zwei Mwst-Sätze 19% oder 7% für historische Fahrzeuge. Hat da jemand Export-Erfahrungen, reicht der Fahrzeugausweis mit Veteranencode bereits als Gutachten oder gibt es da Experten die spezifische Gutachten erstellen ? Extra einen Fiva pass ausstellen lassen scheint mich doch etwas gar aufwendig und teuer.
Danke
Oliver
Fahrzeugverkauf nach DE - Gutachten für Zoll
Moderator: Argus2
- KalleWirsch
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Re: Fahrzeugverkauf nach DE - Gutachten für Zoll
Der, der die Ware ausführt braucht beim Kauf von einer Privatperson lediglich eine glaubhafte Quittung oder Kaufvertrag und den Fahrzeugausweis. Ist es von einem Händler, muss die Mwst. ausgewiesen sein. Unter Umständen ruft der Zoll beim Verkäufer an und fragt ob der Preis auch tatsächlich so vereinbart und gezahlt wurde.
Wenn es ein Fahrzeug aus Deutscher Produktion ist, sollte auf der Quittung/Kaufvertrag der Präferenznachweis stehen. Der Wortlaut muss 100% übereinstimmen sonst wird er nicht anerkannt! Wegen des Präferenznachweises entfällt für den Käufer der Einfuhrzoll. Ist das Fahrzeug aus einem anderen Land, dann kein Präferenznachweis drauf!! Das ist dann ein Zollvergehen!
Kommt das Fahrzeug auf eigener Achse (Kurzzeitkennzeichen) über die Grenze, ist der volle KFZ-Steuersatz sofort an der Grenze zu zahlen. Kommt das Fahrzeug auf einem Anhänger, kann man es an der Grenze verzollen oder an jedem anderen Zollamt in der Nähe des Wohnortes des Deutschen Käufers.
Alles andere ist für den Verkäufer erst einmal sekundär. Steht im Fahrzeugausweis "Veteranenfahrzeug" sollte es dem Zoll reichen als Nachweis für ein Historiches Fahrzeug. Die eigendliche Anerkennung das es um historisches Kulturgut handelt, macht dann der TÜV ggfl. mit zur Hilfenahme eines Gutachters. Geht den Verkäufer also auch nichts an!
Nachtrag: Geht man mit einem Datenblatt vom Deutschen Staatlichen TÜV zum MKF wegen der Technischen Daten bekommt man gesagt (ist mir zumindest so ergangen) "Interessieren mich nicht, das müssen wir selber feststellen" oder sie belegen es z.B. mit einem Buch. Anders herum ist es in Deutschland auch so wobei sich dort die Herren freuen wenn sie alles schon glaubhaft (von einer Schweizer Behörde ausgestellt) bekommen und übernehmen die Daten meisst gerne, Müssen sie aber nicht!! Hättest du also einen glaubhaftes Schreiben das es ein anerkanntes Veteranenfahrzeug ist, bedeutet es noch lange nicht das es in Deutschland anerkannt wird.
Wenn es ein Fahrzeug aus Deutscher Produktion ist, sollte auf der Quittung/Kaufvertrag der Präferenznachweis stehen. Der Wortlaut muss 100% übereinstimmen sonst wird er nicht anerkannt! Wegen des Präferenznachweises entfällt für den Käufer der Einfuhrzoll. Ist das Fahrzeug aus einem anderen Land, dann kein Präferenznachweis drauf!! Das ist dann ein Zollvergehen!
Kommt das Fahrzeug auf eigener Achse (Kurzzeitkennzeichen) über die Grenze, ist der volle KFZ-Steuersatz sofort an der Grenze zu zahlen. Kommt das Fahrzeug auf einem Anhänger, kann man es an der Grenze verzollen oder an jedem anderen Zollamt in der Nähe des Wohnortes des Deutschen Käufers.
Alles andere ist für den Verkäufer erst einmal sekundär. Steht im Fahrzeugausweis "Veteranenfahrzeug" sollte es dem Zoll reichen als Nachweis für ein Historiches Fahrzeug. Die eigendliche Anerkennung das es um historisches Kulturgut handelt, macht dann der TÜV ggfl. mit zur Hilfenahme eines Gutachters. Geht den Verkäufer also auch nichts an!
Nachtrag: Geht man mit einem Datenblatt vom Deutschen Staatlichen TÜV zum MKF wegen der Technischen Daten bekommt man gesagt (ist mir zumindest so ergangen) "Interessieren mich nicht, das müssen wir selber feststellen" oder sie belegen es z.B. mit einem Buch. Anders herum ist es in Deutschland auch so wobei sich dort die Herren freuen wenn sie alles schon glaubhaft (von einer Schweizer Behörde ausgestellt) bekommen und übernehmen die Daten meisst gerne, Müssen sie aber nicht!! Hättest du also einen glaubhaftes Schreiben das es ein anerkanntes Veteranenfahrzeug ist, bedeutet es noch lange nicht das es in Deutschland anerkannt wird.
Bruder, erzähle mir nicht was ein anderer über mich gesagt hat, erkläre mir lieber warum er das sagen konnte obwohl du da warst.
You can't wear out an original old Indian, or its young sister the Indian Drifter.
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