Guten Morgen Massimo ,
Das ist richtig da es leider ein paar Betrugs Fälle gab .
Diese Frage stellte ich der Oberzolldirektion auch schon und die Begründung wahr , das es heute zu gute Kopierer gibt wo das fälschen einfach macht und ein loses 13.20 ohne Quittung Blätter ungültig ist . Darum werden heute zum Beispiel alte Mofas vom Ausland wieder nach altem System mit Schnur und Bleiblombe versehen wie früher !!!!!!
Grüsse Dirk Feller
STVA verlangt Zollquittung !
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Re: STVA verlangt Zollquittung !
Die Info 13.20 könnte kopiert werden haben mir die ehemalige Mitarbeiter vom Oberzolldirektion Bern mitgeteilt darum Zollblombe.
In den letzten 12 Monaten habe ich 2 mal Bern + 2 mal Aarau = 4 Fahrzeuge mit der Zollblombe bekommen statt 13.20 und man konnte noch wählen zwischen Zollblombe klein und gross .
Eigentlich sollte dein 13.20 dank der Stammnummer belegbar sein das es verzollt worden ist . Frag doch mal an der Oberzolldirektion direkt nach , den die Stammnummer ist registriert.
Bei uns in Thun habe ich vor 4 Jahren meine Motom 48 SS nur mit der alten Zollplombe geprüft ( ohne Ausweis oder 13.20 ) da der Prüfung Experte bei der vorabklährung der Meinung wahr das Fahrzeug muss nicht doppelt verzollt werden wo er eigentlich recht hat .
Wünsche dir viel Glück , Grüsse Dirk Feller
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Re: STVA verlangt Zollquittung !
da wäre auch abzuklären:
man führt einen Rost- oder Teilehaufen ein.
Den verzollt man ja vor dem restaurieren. Und nachher ist die Plombe ja zerstört!!!
Gruss Köbi
man führt einen Rost- oder Teilehaufen ein.
Den verzollt man ja vor dem restaurieren. Und nachher ist die Plombe ja zerstört!!!
Gruss Köbi
Re: STVA verlangt Zollquittung !
.. aber die Zollplombe fälschen soll schwieriger sein, als ein 13.20 kopieren?
Witz komm raus, du bist umzingelt!
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Re: STVA verlangt Zollquittung !
Dass das STVA eine Zollquittung zum 13.20a verlangt, habe ich vor ca. 2 Jahren das erste Mal gehört. Dirk hat mit seine Antwort recht. Auf der andern Seite habe ich auch schon ein Motorrad mit Zollplombe ein zweites Mal verzollen müssen. Das ASTRA hat zu diesem Motorrad schlicht nichts mehr gefunden. Dass eine Zollquittung gezeigt werden muss, leuchtet mir auch nicht ganz ein. Schliesslich haben die MFKs die Möglichkeit, die Stammnummer in ihrem System abzufragen - zweite gleiche Stammnummer - da stimmt was nicht. Ich würde beim STVA noch einmal vorsprechen und auf die Tatsache hinweisen, dass früher keine Quittung verlangt wurde. Man kann nicht so einseitig Bestimmungen einführen.
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Re: STVA verlangt Zollquittung !
Guten Tag Massimo
Danke für dein Angebot. Die ganze Sache ist ein leidiges Thema und beschäftigt nicht nur die FAM. Im April 2011 wurde der Schweizerische Verkehrsexpertenverband gegründet, um ein Merkblatt - später heisst es dann Empfehlung betr. Oldtimerstatus zu erarbeiten. Nebst ASA geprüften Vehrkehrsexperten der Strassenverkehrsämter waren auch Automobilclubs und eben auch der FAM dabei. Dabei wurden neben andern auch die technischen Anforderungen für Motorräder erarbeitet. Diese sind als Entwurf vorhanden. Das Problem ist, dass die Schweiz ein föderalistisches Land ist.
Jeder Kanton definiert die Empfehlungen des Bundes anders. Wir können daher kein Merkblatt erarbeiten, welches gesamtschweizerisch gilt. Wenn es so eines gäbte, müssten für jeden Kanton die Abweichungen auch beschrieben werden. So kommt es heute vor, dass in einem Kanton ein Fahrzeug mit Patina den Oldtimer-Status nicht erhält. Ein Kanton verlangt für jedes Oldtimerfahrzeug einen FIVA-Pass usw, usw.
Der Verkehrsexpertenverband wurde im 2014 wieder aufgelöst. Grund: siehe oben!
Danke für dein Angebot. Die ganze Sache ist ein leidiges Thema und beschäftigt nicht nur die FAM. Im April 2011 wurde der Schweizerische Verkehrsexpertenverband gegründet, um ein Merkblatt - später heisst es dann Empfehlung betr. Oldtimerstatus zu erarbeiten. Nebst ASA geprüften Vehrkehrsexperten der Strassenverkehrsämter waren auch Automobilclubs und eben auch der FAM dabei. Dabei wurden neben andern auch die technischen Anforderungen für Motorräder erarbeitet. Diese sind als Entwurf vorhanden. Das Problem ist, dass die Schweiz ein föderalistisches Land ist.
Jeder Kanton definiert die Empfehlungen des Bundes anders. Wir können daher kein Merkblatt erarbeiten, welches gesamtschweizerisch gilt. Wenn es so eines gäbte, müssten für jeden Kanton die Abweichungen auch beschrieben werden. So kommt es heute vor, dass in einem Kanton ein Fahrzeug mit Patina den Oldtimer-Status nicht erhält. Ein Kanton verlangt für jedes Oldtimerfahrzeug einen FIVA-Pass usw, usw.
Der Verkehrsexpertenverband wurde im 2014 wieder aufgelöst. Grund: siehe oben!