Neue Prüfungsverordnung Bern

Diskussionen über alte Motorräder, Infos und Tipps . . .

Moderator: Argus2

Antworten
Sw1ssdude
Beiträge: 263
Registriert: 15.09.2016 17:21
Wohnort: Zürich

Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von Sw1ssdude »

Salut Zusammen,

Seit heute gelten anscheinend neue Prüfungsregeln im Kanton Bern: alle Fahrzeuge müssen neu mit Verkehrsschilder geprüft werden, seien es die eigenen Schilder bei einer wiederholten Prüfung, oder Garagenschilder mit 'U', oder Wechselschilder.

Man kann den Töff noch so sorgfältig auf dem Anhänger vorbeibringen, ohne Nummer läuft nix.

Ich sehs kommen, dass ich alle meine wiederbelebten Kellerfunde neu an den Schermenweg schleppe, nebenan für 5 Minuten ein Tagesschild löse, den Töff prüfe und das Schild sogleich zurückgebe, ohne jemals mit dem Nummero auf der Strasse gefahren zu sein, dafür jedoch den Gegenwert von 5 Kisten Bier geblecht habe. Pro Töff. Denn ein Tagesschild ist kein Wechselschild... ist ja auch wichtig, dass auf dem Prüfplatz Recht und Ordnung vorherrschen...

Das nervt mich schon jetzt extrem. Im Moment mit Corona kann nicht mal ein Tagesschild gelöst werden, weil die Schalter zu haben, und ich möchte mich auf eine Aufahrtsausfahrt vorbereiten und 2 Töffs einlösen.

Deshalb, liebe berner FAMler: wohin bringt ihr euere Töffs ins nähere Ausland? Solothurn? Aargau? Waadt? Ich hab die Nase voll mit der berner Strassenverkehrsamtgängelei.... Warum können wir es nicht so einfach haben wie die Zürcher????

Ch.Meier
Beiträge: 122
Registriert: 31.05.2011 10:27
Wohnort: Aargau

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von Ch.Meier »

Ins "Ausland" gehen zB. in den Aargau ist keine gute Idee,
da geht das schon längere Zeit so.Hat rechtliche Gründe.

Siegfried-Moto Guzzi
Beiträge: 311
Registriert: 23.10.2005 17:05
Wohnort: Dättwil

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von Siegfried-Moto Guzzi »

Hallo Swissdude
Nun erklähr doch mal, wie es denn die Zürcher haben.
Würde mich Interessieren,habe auch eine Falcone zum Vorführen.
Danke im Voraus.
Siegfried Moto Guzzi

Sw1ssdude
Beiträge: 263
Registriert: 15.09.2016 17:21
Wohnort: Zürich

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von Sw1ssdude »

Salut Siegfried,
In Zürich kannst du ein Fahrzeug anmelden, und kriegst eine Nummer, wenn du den Versicherungsnachweis hast. Dann fährst du mit dem Teil umher, bis dich der Gevatter Kanton Zürich mit sonorer Stimme daran erinnert, dass du deinen Töff mal noch vorführen solltest.

Je nach Ausgangslage vergehen zwischen Einlösung und Prüfung Wochen. Auf jeden Fall genug, damit die Hochtemperaturfarbe auf dem Krümmer komplett eingebrannt ist, die Kettenspannung und der Vergaser nach der ersten Überlandfahrt schön neu eingestellt wurden und das eventuell lahme Blinkrelais durch ein besseres ersetzt werden konnte.

In Bern fährst du jetzt zum Amt, holst das Schild, fährst zu deinem Gefährt, fährst mit diesem oder mit dem Anhänger (und dem damit völlig nutzlosen Tagesschild) zur Prüfung, und wenn du bestehst und einlöst, fährst du auf eigener Achse zurück. wenn nicht, fährst du trotzdem nach Hause, bringst aber gleichentags das Tagesnummero zurück, machst also die Strecke nochmals 2 Mal.
Oder du bezahlst einer Garage ein Heidengeld, damit die den Ärger für dich ausbaden.

und dann kannst du den ersten Shake-down-ritt auf der Strasse machen...

(Soweit meine Erfahrungen. ich lasse mich gerne von einem Zürcher eines besseren belehren..:)

Benutzeravatar
Irish
Beiträge: 364
Registriert: 20.10.2015 18:01
Wohnort: Aadorf

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von Irish »

Kein Nummernschild ergibt keine Vesicherung, wenn etwas passiert zahlt keiner, sehe ich das falsch ?

Sw1ssdude
Beiträge: 263
Registriert: 15.09.2016 17:21
Wohnort: Zürich

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von Sw1ssdude »

Das siehst du richtig.

Ich will die Töffs aber prüfen, nicht fahren. Die Prüfer fahren die Fahrzeuge ja nicht im Strassenverkehr, sondern auf dem Prüfplatz. wie die Fahrzeuge dorthin kommen, ist doch für die Prüfung egal.

Ch.Meier
Beiträge: 122
Registriert: 31.05.2011 10:27
Wohnort: Aargau

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von Ch.Meier »

Achtung das Prüfgelände ist öffentliches Gelände kein Privatgrundstück!!

Siegfried-Moto Guzzi
Beiträge: 311
Registriert: 23.10.2005 17:05
Wohnort: Dättwil

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von Siegfried-Moto Guzzi »

Hallo Swissdude
Danke für Deine Ausführung, nun ist doch alles klar.
Der Kanton Bern hat nun doch dieselben Weisungen wie die Ausländer.
Der kanton Zürich wird wohl eine Ausnahme sein.
Aber so wie es der Christian geschrieben hat, so ist es auch, und ohne Versichrungsschutz wird man Straffällig.
In der MFK Aargau in Schafisheim, ist die Kapo gleich neben an.
Gruss Siegfried Moto Guzzi

Andi
Beiträge: 740
Registriert: 13.10.2005 10:45
Wohnort: Baden

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von Andi »

Motorradfahrer besitzen im allgemeinen ihr pers Nummernschild seit Jahren. Sie sind im FAM seit Jahren mit Veteranen unterwegs und haben über all diese Jahre div Fahrzeuge eingelöst. Kommt nun nach Jahren der zufriedenen Erlebnisse ein weiteres Fahrzeug dazu löse ich einen Versicherungsnachweis für dieses vorhandene Schild und fahre mit diesem Schild zur MFK, wie immer.
Händler dürften/sollten dann vermutlich ihr Gagagenschild besitzen inkl entsprechendem Kantönligeist.

Ich denke es gibt aber ein Delta zwischen Leuten die gar nicht ununterbrochen Motorräder einlösen oder eben jenen die mehrere tausend Kilometer fahren pro Jahr wirklich auch Töffahren. Ersteres wird heute weder von der Verrsicherung noch von der Mfk gern gesehen, gerade weil auch heute Versicherungen nur noch marginal kosten. Es generiert nur Arbeit. Heutige Komplizierung ist also auch eine Art Abstrafung für Leerläufe.
forget the grascutting and ride your bike

Sw1ssdude
Beiträge: 263
Registriert: 15.09.2016 17:21
Wohnort: Zürich

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von Sw1ssdude »

Salut Andi,

Genau so habe ich es auch gemacht, und das war bis anhin auch kein problem. Die neue Regelung lässt aber wirklich nur eingelöste Fahrzeuge zu. Also ein Nummernschild und ein Ausweis muss vorhanden sein.

Vielleicht Abschliessend der zweite Teil von dieser Räuber-Story:

Ich wollte 2 Töffs einlösen, was ja schon ein ein logistisches Problem ist, da man ja meistens nur ein Töff gleichzeitig fährt... deshalb wollte ich mit dem Anhänger gehen und wollte nicht einsehen, warum zum Henker dann trotzdem Tagesschilder notwendig sind, wenn ja die Töffs nicht auf eigener Achse anrollen.

Item, Termin war vereinbart auf 12 Mai, am 11. Mai gingen die Schalter am Strassenverkehrsamt Schermenweg wieder auf für alle Services AUSSER die Ausgabe von Tagesschildern.... Warum auch immer, ich wills gar nicht hören.... Verschieben war nicht mehr möglich (5 Tage Frist) und auf das Wohlwollen und entgegenkommen der Prüfer wollte ich mich nicht verlassen müssen, sollte ich ohne Tagesschilder dort aufkreuzen.
Also habe ich am Morgen des 12. kurzerhand in Zürich Tagesschilder gelöst, die sind auch da speditiver. Mit diesen zürcher Schilder habe ich die Töffs an zwei (!) Terminen am Nachmittag vorgeführt. Sowohl der Prüfer in Bern als auch die Schalterdame in Zürich haben ein bisschen gestutzt, was ich als berner mit Zürcher Nummernschilder anfangen will... Die Nummernschilder kann man gäbigerweise auch bei der Kantonspolizei oder Post abgeben, man muss die nicht mal ins Albisgüetli zurückbringen.

Ich habe einen Ferientag und 200 Stutz vergeudet für ein Manöver, welches ein oder zwei Stunden dauern sollte. Aber die Töffs sind nun beide geprüft und eingelöst.

Falls jemand vom SVSA mitliest --> Kanton Bern: Null Punkte.

Ich wünsche euch allen weiterhin gute Fahrt!

Reto Burkhalter
Beiträge: 327
Registriert: 16.10.2005 13:56
Wohnort: 8049 Zuerich

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von Reto Burkhalter »

Ihr da in Bern und Zürich habt es mühsam zum Prüfen. Ich machte gerade das genau Gleiche in Solothurn. Hier wie es bei uns läuft:
Zu Prüfen hatte ich einen Oldie der etwa 15 Jahre nicht eingelöst war. Ich musste einen Versicherungsnachweis bei meiner Versicherung besorgen, dieser wurde elektronisch an die MFK geschickt. Im Versicherungsnachweis ist schon geschrieben, auf welches Nummernschild der Töff NACH der Prüfung eingelöst wird. Anschliessend konnte ich dann einen Prüftermin per Email bestellen. Weil ich das Nummernschild schon besitze und an einem anderen Töff fahre, musste ich am Prüfungstag das Nummernschild daheim an den Töff schrauben, und durfte damit auf direktem Weg in die MFK fahren. Wohlverstanden, der Töff ist noch nicht eingelöst, hat aber schon sein Numero hinten dran. Hätte ich das Nummernschild noch nicht in meinem Besitz gehabt, hätte ich einen roten Zettel hinten befestigen müssen, einen Zettel der am Prüftag als provisorisches Numero dient. Den Zettel erhält man mit dem Aufgebot von der MFK.
Gleich nach der positiven Prüfung muss der Töff in der MFK eingelöst werden.

Alles einfach, perfekt und unbürokratisch? Was die Prüfung angeht, ist es wirklich einfach. Keine Tagesnummern besorgen, kein Anhänger nötig. Aber die Sache hat einen grossen Hacken: Es ist unmöglich eine Probefahrt zu machen. Mein Töff war vor 15 Jahren zuletzt eingelöst. Die Solothurner MFK in Bellach gibt KEINE Tagesnummern, wenn der Töff nicht geprüft ist. Und einlösen VOR der Prüfung ist auch nicht möglich. Die einzige Probefahrt ist die Fahrt auf die MFK. Was, wenn man jetzt schon merkt, dass es noch klappert und die Bremse nicht zieht? Falls die Zeit reicht, nochmals heim fahren und nachbessern, ansonsten den Termin absagen, daheim reparieren, und einen neuen Prüftermin besorgen. Oder man hat einen befreundeten Töffmech der einem sein Garagennummernschild ausleiht. Hat bei mir nicht geklappt. Die beiden Töffmechs die ich fragte, wollten mir ihr U-Numero nicht für eine Stunde geben. Somit bleibt nur die illegale Probefahrt. Irgend ein Nummernschild hinten dran, und hoffen dass man in 10 Minuten nicht erwischt wird ---- Schwer verboten.
Ich als Solothurner hätte wohl mit einem anderen Töff nach Zürich fahren müssen, dort ein Tagesnummero ausfassen, und dann in Solothurn Probefahrten mit dem ZH-Numero machen? Oder hat jemand einen anderen Vorschlag, wie ich legal im Kanton Solothurn eine Probefahrt machen kann?
Reto

Benutzeravatar
RuediKehl
Beiträge: 1823
Registriert: 06.08.2008 16:10
Wohnort: 4123 Allschwil
Kontaktdaten:

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von RuediKehl »

Reto Burkhalter hat geschrieben:I... Oder hat jemand einen anderen Vorschlag, wie ich legal im Kanton Solothurn eine Probefahrt machen kann?
Reto
Privatgelände, Privat-Parkplatz, Industriegelände, Bauernhof ...?

pendor
Beiträge: 247
Registriert: 19.08.2013 22:41
Wohnort: 8620 Wetzikon

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von pendor »

Hey sw1ssdude,
schöner Beitrag zum Thema: Wie verarscht der Staat möglichst nachhaltig seine Bürger. Für alle, die mir jetzt erklären wollen, weshalb die Berner MFK schon ihre Gründe hat:
Der Staat hat dem Bürger zu dienen und nicht umgekehrt!!
Und noch was: Wär die Berner MFK ein privates Unternehmen mit Konkurrenzdruck, würde das niemals so laufen.
Und schliesslich: Das Zürcher Verfahren hast du richtig beschrieben, es zeigt, dass es auch anders geht.
Pendor

Benutzeravatar
RuediKehl
Beiträge: 1823
Registriert: 06.08.2008 16:10
Wohnort: 4123 Allschwil
Kontaktdaten:

Re: Neue Prüfungsverordnung Bern

Beitrag von RuediKehl »

pendor hat geschrieben:.. Der Staat hat dem Bürger zu dienen und nicht umgekehrt!! ..
Frag mal einen Experten, ob ihm klar ist, wer seinen Lohn bezahlt.
Darauf erhältst Du selbst bei einem Neufahrzeug eine Mängelliste, die auf einem A4 keinen Platz hat (doppelseitig bedruckt).

Antworten