Änderung Code 180 – «endlich!»
Moderator: Argus2
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Mikado1965
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Änderung Code 180 – «endlich!»
Hoi zäme
Unsere Oldtimer müssen ab dem 1.8.2026 nicht mehr «neuer als neu» sein, eine gewisse Patina wird zugelassen. ENDLICH!
Dass der technische Stand (Verkehrssicherheit usw.) einwandfrei sein muss, ist ja selbstverständlich. Dient ja auch zu unserer Sicherheit. Aber optisches Original darf nun optisches Original bleiben. Also keine Hochglanz-Zwangslackierungen mehr für den Code 180 … man darf, wenn man will, man muss aber nicht mehr.
Freue mich, meine MZ darf nun die blauen elektrischen Kabel behalten und sie wird auch nicht mehr zurück gewiesen, wenn die Kabelbinder etwas moderner sind, als die über 40-jährigen ex. DDR-Kabelbinder, die irgendwie schneller zerbröseln als sie montiert sind. (Story im sMoto Nr. 3 von 2019)
Herzlicher Gruss
Bea
Unsere Oldtimer müssen ab dem 1.8.2026 nicht mehr «neuer als neu» sein, eine gewisse Patina wird zugelassen. ENDLICH!
Dass der technische Stand (Verkehrssicherheit usw.) einwandfrei sein muss, ist ja selbstverständlich. Dient ja auch zu unserer Sicherheit. Aber optisches Original darf nun optisches Original bleiben. Also keine Hochglanz-Zwangslackierungen mehr für den Code 180 … man darf, wenn man will, man muss aber nicht mehr.
Freue mich, meine MZ darf nun die blauen elektrischen Kabel behalten und sie wird auch nicht mehr zurück gewiesen, wenn die Kabelbinder etwas moderner sind, als die über 40-jährigen ex. DDR-Kabelbinder, die irgendwie schneller zerbröseln als sie montiert sind. (Story im sMoto Nr. 3 von 2019)
Herzlicher Gruss
Bea
- Dateianhänge
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- Schreiben vom ASTRA an die StVA vom 10.7.26
- Weisungen für Veteranenfahrzeuge_Seite_2.jpg (722.28 KiB) 1009 mal betrachtet
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- Weisung für Veteranenfahrzeuge Seite 1
- Weisungen für Veteranenfahrzeuge_Seite_3.jpg (1.13 MiB) 1009 mal betrachtet
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- Weisung für Veteranenfahrzeuge Seite 2
- Weisungen für Veteranenfahrzeuge_Seite_4.jpg (781.38 KiB) 1009 mal betrachtet
Re: Änderung Code 180 – «endlich!»
Hallo
Vielen Dank für die Info
Das wird manchen etwas erleichtern die oldi / vet.2 Räder
Bei der MFK vorzuführen - und die unnötigen Diskussionen über optische Alterung Patin usw. sind passe!
Schönen Sommer
Vielen Dank für die Info
Das wird manchen etwas erleichtern die oldi / vet.2 Räder
Bei der MFK vorzuführen - und die unnötigen Diskussionen über optische Alterung Patin usw. sind passe!
Schönen Sommer
Re: Änderung Code 180 – «endlich!»
Bis die sogenannten Experten das verinnerlicht haben, werden Jahre vergehen. Beamte bleiben Beamte. Sich jetzt zu freuen, ist naiv.
LG Paul
LG Paul
Re: Änderung Code 180 – «endlich!»
Bin nicht ganz deiner Ansicht denn mein letzter Termin mit meiner vet Maschine wurde anstandslos gemacht ( vom prüf Beamte- und nicht Experte das ist so nicht korrekt )
Daher denke ich es geht etwas sicher nicht so schnell wie manche es lieber hätten
Gruss aus den Schwarzbubenland Laufental
Daher denke ich es geht etwas sicher nicht so schnell wie manche es lieber hätten
Gruss aus den Schwarzbubenland Laufental
Re: Änderung Code 180 – «endlich!»
Und was hat nun konkret geändert ???
Hier ein Auszug von 2008.
Insbesondere:
"Sie müssen optisch und in einwandfreiem Zustand sein, wobei Gebrauchsspuren,
die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert werden."
Der "nette Experte" vom TCS in Birr hat das so interpretiert, dass der Lack poliert sein muss.
Weisungen für Veteranenfahrzeuge
für
UVEK
fur ASTRA
Bern, 3. November 2008 1 Bon
(Mikel 220 Absatz 1 VTS3, Artikel 76a V•VV4 sowie Artikel 24 ARV 15)
1. Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erf011en:
a.
b.
C.
d.
die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren;
die Fahrzeuge dOrfen nur for rein private Zwecke verwendet werden_ Namentlich ausge-
schlossen Sind Fahrten gegen Entgelt, die Offentlich angeboten werden und solche, mit wel-
chen ein wirtschafficher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn for
die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagen-
ersatz des Fahrzeugführers Obersteigt. Die Zulassungsbehårde kann zusätzliche Verwen-
dungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen (z B. die zulässige Anzahl Mitfahrer
beschränken);
die Fahrzeuge dorfen nicht regelmässig in Betrieb stehen; die jährliche Fahrleistung ist auf
durchschnittlich ca. 2000 - 3000 km (bzw. ca. 50 bis 60 Betriebsstunden) beschränkt;
Sie mossen der ursprünglichen AusfOhrung entsprechen;
Sie mossen optisch und in einwandfreiem Zustand sein, wobei Gebrauchsspuren,
die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert werden.
Hier ein Auszug von 2008.
Insbesondere:
"Sie müssen optisch und in einwandfreiem Zustand sein, wobei Gebrauchsspuren,
die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert werden."
Der "nette Experte" vom TCS in Birr hat das so interpretiert, dass der Lack poliert sein muss.
Weisungen für Veteranenfahrzeuge
für
UVEK
fur ASTRA
Bern, 3. November 2008 1 Bon
(Mikel 220 Absatz 1 VTS3, Artikel 76a V•VV4 sowie Artikel 24 ARV 15)
1. Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erf011en:
a.
b.
C.
d.
die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren;
die Fahrzeuge dOrfen nur for rein private Zwecke verwendet werden_ Namentlich ausge-
schlossen Sind Fahrten gegen Entgelt, die Offentlich angeboten werden und solche, mit wel-
chen ein wirtschafficher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn for
die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagen-
ersatz des Fahrzeugführers Obersteigt. Die Zulassungsbehårde kann zusätzliche Verwen-
dungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen (z B. die zulässige Anzahl Mitfahrer
beschränken);
die Fahrzeuge dorfen nicht regelmässig in Betrieb stehen; die jährliche Fahrleistung ist auf
durchschnittlich ca. 2000 - 3000 km (bzw. ca. 50 bis 60 Betriebsstunden) beschränkt;
Sie mossen der ursprünglichen AusfOhrung entsprechen;
Sie mossen optisch und in einwandfreiem Zustand sein, wobei Gebrauchsspuren,
die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert werden.
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Thomas Kohler
- Beiträge: 158
- Registriert: 01.04.2007 10:26
- Wohnort: Uhwiesen
Re: Änderung Code 180 – «endlich!»
Guten Tag verehrte Freunde Alter Motorräder,
Ganz so aufatmen, wie es einige von Euch tun, werde ich nicht. Ich werde mir nun gut überlegen müssen, wie ich die vordere Scheibenbremse in meine Condor Grand Sport von 1930 einbaue. Das ist eine gute Sache, denn Passfahrten machen dann mehr Spass. Nur dass die Gabel mitmacht, hoffe ich, aber mit Hilfe geschickter Kollegen geht,s sicher. Erlaubt sei es ja laut dem neuen Reglement.
Wer findet, dass ein Umbau auf Scheibenbremse optisch nicht passt, dem behaupte ich, dass es um 1930 schon solche Bremsen gab. Überhaupt scheint es kalter Kaffee zu sein, dass wir einmal beschlossen haben, "Original" sei original, also eine "Condor Grand Sport" sei so vorzuführen und zu betreiben, wie sie damals von Louis Sudan in Courfaivre gezeichnet und dann im Werk gebaut wurde. Die Pläne existieren ja noch. Doch mit Abändern können wir einfach mehr Kreativität zeigen.
Wenn ich schon am bauen bin, werde ich die elektrische Anlage durchgehend modernisieren, eine Tour über die Alpen ist mit einem Halogenscheinwerfer sicher besser beleuchtet als mit der alten 6 - Volt-Funzel. Den alten, mässig bequemen Ledersattel werde ich durch eine Sitzbank ersetzen, dazu ein paar bequeme Kunststoffkoffer, die das Bild abrunden. Und der Motor, soll ich den alten MAG 1C9 lassen?
Das oben geschriebene Szenario ist tatsächlich ab 1.8.2026 völlig legal. Die Engländer (in UK) müssen Töff, die vor 1960 gebaut wurden, gar nicht mehr vorführen. Vielleicht kommt's bei uns auch, und dann, eines fernen Tages, wird eine geschickte Partei im Parlament einen Vorstoss machen und bemerken, dass wir nicht über geschütztes und geachtetes Technisches Kulturgut reden, sondern über Show- und Amusementsfahrzeuge, und die gehören - zeitgeistmässig gesehen - nicht mehr auf die Strasse. Das war's dann.
Beste Grüsse
Thomas Kohler
ex Präsi der FAM
Ganz so aufatmen, wie es einige von Euch tun, werde ich nicht. Ich werde mir nun gut überlegen müssen, wie ich die vordere Scheibenbremse in meine Condor Grand Sport von 1930 einbaue. Das ist eine gute Sache, denn Passfahrten machen dann mehr Spass. Nur dass die Gabel mitmacht, hoffe ich, aber mit Hilfe geschickter Kollegen geht,s sicher. Erlaubt sei es ja laut dem neuen Reglement.
Wer findet, dass ein Umbau auf Scheibenbremse optisch nicht passt, dem behaupte ich, dass es um 1930 schon solche Bremsen gab. Überhaupt scheint es kalter Kaffee zu sein, dass wir einmal beschlossen haben, "Original" sei original, also eine "Condor Grand Sport" sei so vorzuführen und zu betreiben, wie sie damals von Louis Sudan in Courfaivre gezeichnet und dann im Werk gebaut wurde. Die Pläne existieren ja noch. Doch mit Abändern können wir einfach mehr Kreativität zeigen.
Wenn ich schon am bauen bin, werde ich die elektrische Anlage durchgehend modernisieren, eine Tour über die Alpen ist mit einem Halogenscheinwerfer sicher besser beleuchtet als mit der alten 6 - Volt-Funzel. Den alten, mässig bequemen Ledersattel werde ich durch eine Sitzbank ersetzen, dazu ein paar bequeme Kunststoffkoffer, die das Bild abrunden. Und der Motor, soll ich den alten MAG 1C9 lassen?
Das oben geschriebene Szenario ist tatsächlich ab 1.8.2026 völlig legal. Die Engländer (in UK) müssen Töff, die vor 1960 gebaut wurden, gar nicht mehr vorführen. Vielleicht kommt's bei uns auch, und dann, eines fernen Tages, wird eine geschickte Partei im Parlament einen Vorstoss machen und bemerken, dass wir nicht über geschütztes und geachtetes Technisches Kulturgut reden, sondern über Show- und Amusementsfahrzeuge, und die gehören - zeitgeistmässig gesehen - nicht mehr auf die Strasse. Das war's dann.
Beste Grüsse
Thomas Kohler
ex Präsi der FAM
With a machine that is steering correctly it should be possible to ride "hands off" at any speed over 15 miles per hour. Do not, however, demonstrate these qualities to a policeman, he may not appreciate them.
Motor Cycle Repair And Upkeep, 1932
Motor Cycle Repair And Upkeep, 1932
Re: Änderung Code 180 – «endlich!»
Irgendwie interpretieren die Leute hier alles mögliche. Kann hier jemand Daten Fakten Zahlen liefern. Insbesondere, was ist der Unterschied zwischen den Regeln von 2008 und 2026.
Ich glaube das mit der Scheibenbremse an der Universal wird nichts, ausser man hat gute Beziehungen zum Prüfer, bzw. er hat keinen schlechten Tag.
"Denn nach wie vor wird der Prüfer beurteilen, ob alle Komponenten dem entsprechen, was beispielsweise im Typenschein genannt wird.."
Hier noch ein Zitat aus Zwischengas:
https://www.zwischengas.com/de/news/Neu ... ntrag.html
"
Damit fällt der Hinweis zu Originalität und optischem Zustand weg und impliziert, dass der technisch einwandfreie Zustand, der nach wie vor geprüft wird, diese beiden Elemente mit einschliesst. Denn nach wie vor wird der Prüfer beurteilen, ob alle Komponenten dem entsprechen, was beispielsweise im Typenschein genannt wird. Andere Motoren oder Bremsanlagen und dergleichen werden künftig nicht einfach durch die Prüfung "rutschen".
Neu dürfen Veteranenfahrzeuge auch eine Anhängekupplung haben, selbst wenn sie keinen historischen Anhänger ziehen. Damit darf ein Wohnwagen mit dem alten Auto an ein Treffen gefahren werden, oder die Motorräder können auf einem sicheren, weil modernen Anhänger am alten Zugwagen mitgeführt werden.
"
Ich glaube das mit der Scheibenbremse an der Universal wird nichts, ausser man hat gute Beziehungen zum Prüfer, bzw. er hat keinen schlechten Tag.
"Denn nach wie vor wird der Prüfer beurteilen, ob alle Komponenten dem entsprechen, was beispielsweise im Typenschein genannt wird.."
Hier noch ein Zitat aus Zwischengas:
https://www.zwischengas.com/de/news/Neu ... ntrag.html
"
Damit fällt der Hinweis zu Originalität und optischem Zustand weg und impliziert, dass der technisch einwandfreie Zustand, der nach wie vor geprüft wird, diese beiden Elemente mit einschliesst. Denn nach wie vor wird der Prüfer beurteilen, ob alle Komponenten dem entsprechen, was beispielsweise im Typenschein genannt wird. Andere Motoren oder Bremsanlagen und dergleichen werden künftig nicht einfach durch die Prüfung "rutschen".
Neu dürfen Veteranenfahrzeuge auch eine Anhängekupplung haben, selbst wenn sie keinen historischen Anhänger ziehen. Damit darf ein Wohnwagen mit dem alten Auto an ein Treffen gefahren werden, oder die Motorräder können auf einem sicheren, weil modernen Anhänger am alten Zugwagen mitgeführt werden.
"
-
Alex Meyer
- Beiträge: 503
- Registriert: 13.10.2005 09:35
- Wohnort: 8135 Langnau a. A.
Re: Änderung Code 180 – «endlich!»
Lieber Thomas!
Ich sehe das Ganze nicht so schwarz. Natürlich wird es auch nach dem 01.08.2026 Diskussionen mit den Experten/Beamten geben! Diese entscheiden ja nach wie vor über die Zulassung zum Strassenverkehr und werden dabei -nach wie vor- ihren persönlichen Spielraum ausnützen. Da aber neu der optische Zustand/der Pflegezustand von Lack, Chrom und Sitzgelegenheiten kein Veteranenstatus-Kriterium mehr ist, könnte es höchstens im technischen Bereich schwieriger werden.
Welche Bauteile in welcher Ausführung an einem Fahrzeug dran sein müssen, ist in der Nachkriegszeit durch den "Typenschein" des Herstellers/Importeurs geregelt. Dies betrifft die allermeisten unserer "Veteranen". Weil bei Vorkriegsfahrzeugen keine Typenscheine vorhanden sind, müssen sie den gültigen Vorschriften zur Zeit ihrer 1. Inverkehrsetzung entsprechen. Die originale Technik muss nach wie vor mit Angaben des Herstellers (Handbuch, Ersatzteilliste, Prospekt etc.) belegt werden. Da werden die Beamten sicher ganz genau hinschauen...
Keine Angst, Thomas: Eine Fünfzigerjahre-Vespa mit 2-Zylinder-ohc-Motor wird kaum akzeptiert werden, nur weil diese Technik an Motorrädern schon seit 1913 verbaut worden ist!
Und wenn jemand nachträglich ein voluminöses, ach so praktisches Plastik-Topcase an seine Stängeli-Vespa montiert, dokumentiert er/sie damit deutlich einen schlechten Geschmack. Und diesen gönne ich allen von Herzen...
Alex Meyer
Ich sehe das Ganze nicht so schwarz. Natürlich wird es auch nach dem 01.08.2026 Diskussionen mit den Experten/Beamten geben! Diese entscheiden ja nach wie vor über die Zulassung zum Strassenverkehr und werden dabei -nach wie vor- ihren persönlichen Spielraum ausnützen. Da aber neu der optische Zustand/der Pflegezustand von Lack, Chrom und Sitzgelegenheiten kein Veteranenstatus-Kriterium mehr ist, könnte es höchstens im technischen Bereich schwieriger werden.
Welche Bauteile in welcher Ausführung an einem Fahrzeug dran sein müssen, ist in der Nachkriegszeit durch den "Typenschein" des Herstellers/Importeurs geregelt. Dies betrifft die allermeisten unserer "Veteranen". Weil bei Vorkriegsfahrzeugen keine Typenscheine vorhanden sind, müssen sie den gültigen Vorschriften zur Zeit ihrer 1. Inverkehrsetzung entsprechen. Die originale Technik muss nach wie vor mit Angaben des Herstellers (Handbuch, Ersatzteilliste, Prospekt etc.) belegt werden. Da werden die Beamten sicher ganz genau hinschauen...
Keine Angst, Thomas: Eine Fünfzigerjahre-Vespa mit 2-Zylinder-ohc-Motor wird kaum akzeptiert werden, nur weil diese Technik an Motorrädern schon seit 1913 verbaut worden ist!
Und wenn jemand nachträglich ein voluminöses, ach so praktisches Plastik-Topcase an seine Stängeli-Vespa montiert, dokumentiert er/sie damit deutlich einen schlechten Geschmack. Und diesen gönne ich allen von Herzen...
Alex Meyer
-
Thomas Kohler
- Beiträge: 158
- Registriert: 01.04.2007 10:26
- Wohnort: Uhwiesen
Re: Änderung Code 180 – «endlich!»
Guten Tag,
Mein post war klar polemisch. Ich bleibe im Folgenden sachlich. Zu den Fakten:
Verlangt wird vom BA für Strassen:
a. die erste lnverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren. Bei fehlenden Angaben zur ersten
lnverkehrsetzung kann auf das Herstellungsjahr abgestützt werden. In Abweichung zu den
Weisungen über das Ausfüllen der Prüfungsberichte 13.20 A und 13.20 B (WPB) kann in
Feld 36 des Fahrzeugausweises der 31. Dezember des Herstellungsjahres eingetragen
werden;
b. die Fahrzeuge dürfen nur für rein private Zwecke verwendet werden. Namentlich
ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden und solche, mit
weichen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn
für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den
Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt;
c. die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich 3000 km (bzw. 60 Betriebsstunden)
beschränkt;
d. sie müssen technisch in einwandfreiem Zustand sein.
Das wär's.
Der technische Zustand wird als variables Kriterium genommen. Alles andere ist unsere Arbeit in der Werkstatt und im Archiv. Z.B. die Arbeit Reto Burkhalters zu Condor und MAG. Das genügt sicher zur Prüfung.
Die Diskussionen über Patina entfallen, das gefällt mir sehr, ich bin ein Freund des Originalzustandes. Deshalb haben wir seinerzeit die Kurse im Verkehrshaus organisiert.
Unser Job ist nun die Pflege und das Dokumentieren der Eingriffe und der Auswechslungen an der Originalsubstanz. Damit unsere Nachfahren nachvollziehen können, was wir taten. Siehe Charta von Turin.
Im Übrigen muss ich den Experten einen Kranz winden. In meiner Prüfstelle Winterthur habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht, die Prüfer freuen sich über eine schöne alte Maschine. Das war nicht immer so.
Mein post war klar polemisch. Ich bleibe im Folgenden sachlich. Zu den Fakten:
Verlangt wird vom BA für Strassen:
a. die erste lnverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren. Bei fehlenden Angaben zur ersten
lnverkehrsetzung kann auf das Herstellungsjahr abgestützt werden. In Abweichung zu den
Weisungen über das Ausfüllen der Prüfungsberichte 13.20 A und 13.20 B (WPB) kann in
Feld 36 des Fahrzeugausweises der 31. Dezember des Herstellungsjahres eingetragen
werden;
b. die Fahrzeuge dürfen nur für rein private Zwecke verwendet werden. Namentlich
ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden und solche, mit
weichen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn
für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den
Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt;
c. die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich 3000 km (bzw. 60 Betriebsstunden)
beschränkt;
d. sie müssen technisch in einwandfreiem Zustand sein.
Das wär's.
Der technische Zustand wird als variables Kriterium genommen. Alles andere ist unsere Arbeit in der Werkstatt und im Archiv. Z.B. die Arbeit Reto Burkhalters zu Condor und MAG. Das genügt sicher zur Prüfung.
Die Diskussionen über Patina entfallen, das gefällt mir sehr, ich bin ein Freund des Originalzustandes. Deshalb haben wir seinerzeit die Kurse im Verkehrshaus organisiert.
Unser Job ist nun die Pflege und das Dokumentieren der Eingriffe und der Auswechslungen an der Originalsubstanz. Damit unsere Nachfahren nachvollziehen können, was wir taten. Siehe Charta von Turin.
Im Übrigen muss ich den Experten einen Kranz winden. In meiner Prüfstelle Winterthur habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht, die Prüfer freuen sich über eine schöne alte Maschine. Das war nicht immer so.
With a machine that is steering correctly it should be possible to ride "hands off" at any speed over 15 miles per hour. Do not, however, demonstrate these qualities to a policeman, he may not appreciate them.
Motor Cycle Repair And Upkeep, 1932
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