1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

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Moderator: Argus

Motte
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1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von Motte »

Geschätzte Forumsmitglieder

Ich bin seit einiger Zeit (stolzer) besitzer einer wundervollen Ducati Scrambler 350. Der Vorbesitzer hatte diese (wohl aus Italien) importiert. Ich wiederum habe sie einem bekannten Ducati Scrambler Mechaniker zum Vorführen gegeben. Inzwischen habe ich den Ausweis und fahre mit der Duc durch die Strassen von Zürich. Gestern habe ich mir meinen Ausweis aber etwas genauer angeschaut.

Folgendes macht mich sehr stutzig. Im Feld 1. Inverkehrssetzung (Feld 36) steht: 13.04.1994. Bei den Verfügungen hingegen, steht mit Verfügung Nr. 500: Herstellungsjahr 1970, 1. Iverkerhssetzung im Ausland 01.1970 (I).

Zudem stehen noch die Verfügung Nr. 151: Geräuschmessung nach der 7-Meter-Messmethode 82 db (A) bei 4230/min-1 und weiter Verfügung 180: Veteranenfahrzeug Km-Stand 4060.

Meiner Meinung nach ist es falsch, dass die 1. Inverkehrssetzung der 13.4.94 ist, hat jemand eine Ahnung, warum das gemacht wird? Höchstwahrscheinlich ist dies das Importdatum vom Vorbesitzer. Aber das ist doch ein Witz, die 82 db (A) sind mit einem originalen Scrambler Auspuff niemals einzuhalten und einen anderen kann ich ja schlecht montieren, wenn ich den Veteranenstatus haben möchte. Der Typenschein ist hingegen ein schönes grosses X. Immerhin.

Ist jemand damit "kundig". Ich habe schon den halben Server auf admin.ch durchgelesen aber erstens habe ich zuweilen Mühe mit der Juristensprache aber vor allem habe ich dazu nichts gefunden.

Herzlichen Dank für Meinungen und Erfahrungen diesbezüglich. Ziel wäre es natürlich, das richtige Datum ins Feld 36 zu kriegen. Mein Mech meint aber, das wäre ein hoffnungsloser Wunsch.

Motte

Walter Meury
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von Walter Meury »

Da hast du dir ein klassisches Problem eingefangen, welches seit Anfang 90er Jahre zunhemend aufgetaucht ist.
Für ein älteres 1. Innverkehrssetzungsdatum müsstest du entsprechende Papiere haben.
Deshalb aufgepasst bei Importen - nur kaufen wenn entsprechende Papiere dabei sind.

Trotzdem mal versuchen zu diskutieren und sowviel Material (Bücher, Prospekte, Vergleichsausweise etc.) wie möglich mit bringen um vom Originalzustand und dem Herstellungsjahr zu überzeugen.

Gruss

Walter

Motte
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von Motte »

Danke Walter

Ich habe sowas schon mal gehört, jetzt wo ich Deine Antwort lese, erinnere ich mich daran, dass einer im Töffumfeld mal davon erzählte. Hm, lästig. Aber da muss ich wohl durch. Darf ich noch fragen, wo ich denn damit hingehen soll? Auf das Strassi Zürich? Oder grad auf Bern irgendwo? Dort soll ja schlussendlich das "Hauptregister" der Motorfahrzeuge (Stammnummern) geführt werden.

LG, Motte

Walter Meury
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von Walter Meury »

Hallo Motte

am besten vereinbarst du einen termin mit dem Chef der MFK und redest mal mit ihm drüber. Bern kann dir da kaum helfen.
Du musst vor ort überzeugungsarbeit leisten.
Gruss und viel erfolg

walter

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KalleWirsch
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von KalleWirsch »

Das mit den 82db ... Naja, meine Junak bellt ganz sicher noch etwas lauter als die Scrampler ... (nein, ich weiss es, ein ehemaliger Nachbar hat hat eine Scrambler). Ab Werk wird bei der Junak bis 105db angegeben. Ich sag jetzt einfach mal, 82db ist das lauteste was der MFK eintragen kann, ansonsten gibt es keine Zulassung. Lass es auf sich beruhen.
Bruder, erzähle mir nicht was ein anderer über mich gesagt hat, erkläre mir lieber warum er das sagen konnte obwohl du da warst.

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Motte
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von Motte »

@ Walter; ok, danke. Ich hatte schon vor, Astra einen Brief zu schreiben (inzwischen hab ich den Namen/Ort rausgefunden)
@ Kalle; ja genau, dieser Gedanke ist mir gestern Spät noch gekommen.. "was, wenn ich mir schlussendlich damit ins eigene Bein schiesse, wenn die 82db's durch meinen Auwand gar nicht erhöht werden?

Trotzdem blick ich nicht durch, wie es denn ein normaler Scrambler oder eben eine Junak (die ich verflixt gerne mal sehen und hören würde :) überhaupt auf die CH-Strassen schaffen.

Meins Sorge ist eigentlich nur die folgende - was im Ausweis steht, ist mir eigentlich völlig egel. Aber, was passiert wenn mich ein Frischling oder sonst ein übereifriger Polizist in Zürich mal rauswinkt und behauptet, mein original Auspuff wäre zu laut. Was mache ich da, rsp. was soll ich da sagen? Er wird dann auf meinen Ausweis zeigen und sagen "..da stehen 82db und ihr Motorrad ist lauter als 82db's". Da kann ich ja nicht viel entgegnen und es ist mitlerweilen bei mir so, dass ich ungern schummle. Am liebsten hätte ich ein schlagendes Gegenargument.

Werde es wohl erfahren, wenn's soweit ist :)

Danke für Euren Input, hat schon geholfen.

LG, Motte

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KalleWirsch
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von KalleWirsch »

Hörprobe ...

https://www.youtube.com/watch?v=XiCwvPQ1hYI

musst nur richtig laut drehen ;)


Bilder findest du hier http://motorraeder.funracer.ch/?src=diverse/PL_Junak
Meine Junak Ist die ohne Seitenwagen. Er ist leider im Laufe der Jahre abhanden gekommen, die Anschlüsse sind noch am Rahmen. Jene auf dem erstem Bild hat nicht den originalen Junak-Beiwagen. Der sieht nach MZ aus ... wurde aber oft so geändert. So sieht der originale aus


Bild
Bildquelle http://forum.jawafreunde.de/index.php/T ... en-an-353/
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Motte
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von Motte »

Oh ja, sehr schön. Obwohl mich das "Bellen" recht an meine eigene SCR erinnert, die bellt bei jedem mm Gashanschieben laut auf und untertourig dröhnt ein möchtiger Bass. Life klingt Deine aber sicher nochmals annderst, habe hier leider keinen so guten Bass angehängt.

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guzzilm1
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von guzzilm1 »

versuche es mal unter www.registrostoricodugati.it

dasselbe gibt es für Moto Guzzi und Gilera. Bei Beiden habe ich schon eine Anfrage mit Angabe der Motor und Rahmennummer gemach und die nötigen Unterlagen gegen eine Gebühr von ca. 100 EUR erhalten, mit den technischen Details, Produktionsdatum und Auslieferungsdatum mit Auslieferungsadresse.
Mit diesem Dokument wurden bei beiden Fahrzeugen die Erste Inverkehrssetzung jeweils der 1. 7. mit Herstellungsjahr eingetragen.
Bezahlen musst Du zum Voraus, bei Moto Guzzi musste ich mit einem Erinnerungsmail etwas nachhelfen, die Antwort kam prompt mit einer sehr freundlichen und vielmaliger bitte um Entschuldigung. Das Dokument erhielt ich dann innert 2 Tagen.
In Winterthur hat es diverse Experten, welche sich mit Oldtimer sehr gut auskennen und Dich auch gut beraten können.

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guzzilm1
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von guzzilm1 »

habe gesehen, Ducati ist etwas teurer. stolze 250 EUR wollen die für sämtliche Dokumente.

Motte
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von Motte »

Hui wow! Danke guzzilm1!!! Sehe Deine Antwort erst jetzt, aber das klingt bombastisch, jetzt sehe ich Licht am Horizont (wenn auch mit Ärger für den stolzen Ducati-Preis). Leider geht aber der Link nicht, stimmt der ??

Werde das dann vermutlich machen, ich muss aber folgendes noch wissen, was mir unklar ist: Die korrekte Erstzulassung in meinem Ausweis nutzt mir nur dann was, wenn die Verfügungen dadurch nicht mehr im Ausweis stehen bleiben. Und mir ist nicht ganz klar, ob das dann auch so ist. Was meint ihr?

Und guzzilm1, hast Du einen Namen eines Winterthurer Oldi-Experten? Der wüsste das vielleicht mit den Einträgen. Im Strassenverkehrsamt Zürich habe ich deswegen auch schon angerufen und mit 2 verschiedenen Leuten geredet. Leider hat aber jeder etwas anderes behauptet, was bei mir den Eindruck hinterlassen hat, dass die auch nicht wirklich Bescheid wissen und ich mir den Sisyphus mit denen lieber sparen möchte.

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guzzilm1
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von guzzilm1 »

versuche es nochmals mit diesem Link


http://www.registrostoricoducati.it/


den Namen des Experten weiss ich nich mehr aber gehe dort einfach ins Expertenbüro
mit der Airone und der Gilera hats jedenfalls geklappt, absolut reibungslos.
Wichtig sind die Bestätigung des Registrostorico mit den Technischen unterlagen, welche Du dort mitbestellen kannst.

Motte
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von Motte »

Freunde, ich habe dem Strassi eine freundliche Mail geschrieben wegen dem falschen 1. Inverkehrssetzungs-Datum und dem Hinweis, dass ich mit den eingetragenen 82dbB niemals bei einer Polizeikontrolle durchkommen würde, mit dem originalen Auspuff auf dem Motorrad. Ich erhielt die Antwort, das ich meinen Ausweis einsenden darf und das 1. Inverkehrs-Datum angepasst werden würde. Das ist schon mal sehr erfreulich und unkomplizierter, als ich erwartet hätte.

Allerdings wurde mir auch mitgeteilt, dass jegliche Motorräder, die in der Schweiz keine Typengenehmigung hätten den folgenden Eintrag als Verfügung 151 im Ausweis hätten: "Geräuschmessung nach der 7 Meter Messmethode 82 dB(A) bei 4230/min-1". Könnt ihr das bestätigen? Also ich meinte, ich hätte Kollegen gesehen die auch einen Duc. Scrambler haben, aber keinen Eintrag im Ausweis haben??

Danke und LG, Motte

parilla
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Re: 1. Inverkehrssetzung "falsch" im Ausweis

Beitrag von parilla »

Hallo Motte
meine hat zwar 250ccm. der Ausweis sieht so aus:
scr250 001.jpg
scr250 001.jpg (485.23 KiB) 8705 mal betrachtet
liebe Grüsse
parilla

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RuediKehl
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Durch Zürich ballern ..

Beitrag von RuediKehl »

 
Den Eintrag haben vermutlich viele von uns.
Eintrag.jpg
Eintrag.jpg (330.54 KiB) 8704 mal betrachtet
Ist halt so, mein Töff wurde bisher bei keinem Vorführen gemessen.
'5'200 Touren - das tun wir dem Motor nicht an', Originalton MFK-Experte.

In der Stadt bin ich schon in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts mit diesem Töff nur im 4ten Gang
mit 3mm Gas herumgefahren.
Mit so einem Teil durch Zürich ballern ist bestimmt nicht die optimale Idee.
Es gibt viele Leute, die ein schöner Einzylinder-Sound nicht begeistert sondern nur belästigt.
Dies ist deren Recht, deshalb auch die Lärmvorschriften.
Mein Vorschlag : Nie durch Zürich ballern. Im höchsten Gang vorsichtig aus der Stadt schleichen und sich
irgendwo auf dem Land, weg von allem Bewohnten am tollen Sound freuen.

Ruedi

PS Das Elsass beginnt etwa 500 Meter von meinem Zuhause. Da kann ich durch die Pampa ballern, kein Mensch weit und breit.

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