Hallo und Hilfe:-)
Moderator: Argus
Hallo und Hilfe:-)
Hallo zusammen,
ich habe seit kurzem diese Seite entdeckt und habe mich nun auch im Forum angemeldet. Seit ca. 3 Jahren habe ich das Restaurieren von kleineren Motorrädern entdeckt. Bis jetzt war das eine PUCH DS 50 und zwei Kreidler. Nun hätte ich die Gelegenheit, einen IWL Berlin Roller im nahen deutschen Ausland zu kaufen. Es handelt sich hierbei erneut um ein Restaurationsobjekt. Gemäss dem Verkäufer sind keine Papiere vorhanden. Auf Nachfrage beim Strassenverkehrsamt hat man mir gesagt, dass das Fahrzeug ohne Papiere erst gar nicht eingeführt werden kann.
Ich habe auf diesem Gebiet bis anhin noch keine Erfahrungen. Kann mir jemand weiterhelfen, ob dies wirklich so ist oder gibt es hier irgend eine Möglichkeit, das Fahrzeug zu Importieren und danach dann natürlich auch irgendwann durch die MFK zu bekommen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Freundliche Grüsse
ich habe seit kurzem diese Seite entdeckt und habe mich nun auch im Forum angemeldet. Seit ca. 3 Jahren habe ich das Restaurieren von kleineren Motorrädern entdeckt. Bis jetzt war das eine PUCH DS 50 und zwei Kreidler. Nun hätte ich die Gelegenheit, einen IWL Berlin Roller im nahen deutschen Ausland zu kaufen. Es handelt sich hierbei erneut um ein Restaurationsobjekt. Gemäss dem Verkäufer sind keine Papiere vorhanden. Auf Nachfrage beim Strassenverkehrsamt hat man mir gesagt, dass das Fahrzeug ohne Papiere erst gar nicht eingeführt werden kann.
Ich habe auf diesem Gebiet bis anhin noch keine Erfahrungen. Kann mir jemand weiterhelfen, ob dies wirklich so ist oder gibt es hier irgend eine Möglichkeit, das Fahrzeug zu Importieren und danach dann natürlich auch irgendwann durch die MFK zu bekommen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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- KalleWirsch
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Re: Hallo und Hilfe:-)
Ich habe keine Ahnung woher (Stadt oder Landkreis) das Fahrzeug ist .... auf jeden Fall musst du dich an die Behörde wenden an der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war. Was du unbedingt haben musst ist eine Eidesstadtliche Versicherung das der Verkäufer auch Eigentümer war! plus den Kaufvertrag über das Fahrzeg. Die Örtiche Zulassungsbehörde stellt dir dann einen neuen Fahrzeugbrief (das ist in D die Besitzurkunde) aus auf der auch alle Fahrzegdaten zu finden sein werden. Damit und dem IWL musst du zum CH Zoll um es für eine Zulassung zu verzollen. Du bekommst dann das Formular 1320A und mit dem ist es dir möglich den IWL vorzuführen. Achtung: Ist das Fahrzeug bereits als Teileträger in der CH verzollt, hast also kein 1320A bekommen, musst du es noch mal verzollen.
Ich kopiere das mal von Berlin hier herein, die Abkürzung KBA = Kraftfahrtbundesamt Flensburg
der Link mit Vordruck Eidesstattliche Versicherung Teil II und weitere wichtige Links findest du auch hier:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121584/
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zulassungsbescheinigung Teil II für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der kennzeichenführenden (zuständigen) Zulassungsbehörde anzuzeigen.
Diese unterrichtet, beim Vorliegen der Voraussetzungen, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA erklärt die in Verlust oder in Diebstahl geratene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief mit einer Vorlagefrist für ungültig (Aufbietungsverfahren). Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere und ein eventueller Halterwechsel sind erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich.
Voraussetzungen
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist nur für zugelassene Fahrzeuge möglich.
Für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge ist die Ersatz-Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Rahmen der Zulassung des Fahrzeuges möglich. Vorab muss das Aufbietungsverfahren beendigt sein.
Vorlage des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I
Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich, da diese eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss.
Versicherung an Eides Statt bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer eine Versicherung an Eides Statt vom letzten Gewahrsamsinhaber abzugeben.
Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden.
Ferner kann sie auch von einem Notar aufgenommen werden. Die Urkunde ist dann im Original vorzulegen.
Schließlich kann der Betroffene die Erklärung auch selbst schriftlich fertigen und der Zulassungsbehörde übergeben.
Diebstahlanzeige bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Diebstahlanzeige vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Pass mit Meldebescheingung
ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
Auszug aus dem Vereinsregister im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen)
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Diebstahlanzeige oder Versicherung an Eides Statt über den Verlust
Formulare
Eidesstattliche Versicherung Teil II
Gebühren
29,20 Euro - 59,90 Euro je Aufwand
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV-
Straßenverkehrsgesetz -StVG-
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Zuständige Behörden
Die Dienstleistung kann bei der Zulassungsbehörde, an den Standorten Berlin-Lichtenberg und Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, in Anspruch genommen werden.
Termin berlinweit suchen und buchen
Sie können auch direkt bei folgenden Standorten Termine buchen und suchen.
Ich kopiere das mal von Berlin hier herein, die Abkürzung KBA = Kraftfahrtbundesamt Flensburg
der Link mit Vordruck Eidesstattliche Versicherung Teil II und weitere wichtige Links findest du auch hier:
https://service.berlin.de/dienstleistung/121584/
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Zulassungsbescheinigung Teil II für KFZ wegen Verlust oder Diebstahl ersetzen
Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der kennzeichenführenden (zuständigen) Zulassungsbehörde anzuzeigen.
Diese unterrichtet, beim Vorliegen der Voraussetzungen, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das KBA erklärt die in Verlust oder in Diebstahl geratene Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief mit einer Vorlagefrist für ungültig (Aufbietungsverfahren). Die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere und ein eventueller Halterwechsel sind erst nach Beendigung des Aufbietungsverfahrens (ca. 3 Wochen nach Einleitung des Verfahrens) möglich.
Voraussetzungen
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist nur für zugelassene Fahrzeuge möglich.
Für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge ist die Ersatz-Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Rahmen der Zulassung des Fahrzeuges möglich. Vorab muss das Aufbietungsverfahren beendigt sein.
Vorlage des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I
Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich, da diese eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss.
Versicherung an Eides Statt bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer eine Versicherung an Eides Statt vom letzten Gewahrsamsinhaber abzugeben.
Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden.
Ferner kann sie auch von einem Notar aufgenommen werden. Die Urkunde ist dann im Original vorzulegen.
Schließlich kann der Betroffene die Erklärung auch selbst schriftlich fertigen und der Zulassungsbehörde übergeben.
Diebstahlanzeige bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Diebstahlanzeige vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Pass mit Meldebescheingung
ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten
Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
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Bruder, erzähle mir nicht was ein anderer über mich gesagt hat, erkläre mir lieber warum er das sagen konnte obwohl du da warst.
You can't wear out an original old Indian, or its young sister the Indian Drifter.
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Re: Hallo und Hilfe:-)
Vielen Dank KalleWirsch für deine schnelle und ausführliche Antwort. Wenn ich das Zitat richtig verstehe, ist die Ausstellung eines Fahrzeugbrief nur durch eine Zulassung möglich. Kann ein restaurationsbedürftiges Fahrzeug denn zugelassen werden? Oder geht das auch ohne?Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist nur für zugelassene Fahrzeuge möglich.
Für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge ist die Ersatz-Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Rahmen der Zulassung des Fahrzeuges möglich. Vorab muss das Aufbietungsverfahren beendigt sein.
Danke und Grüsse
Re: Hallo und Hilfe:-)
Hallo , grundsätzlich kannst du jedes Fahrzeug importieren auch wenn keine Fahrzeugpapier vorhanden sind , die Motorfahrzeugkontrolle weiss das auch , aber denen ist jeder Oldi zuviel ! Fürs das verzollen brauchst du nur einen gültigen Kaufvertrag . Das vorführen ist dann ein anderes Problem , aber heute mit dem Internet geht es auch einfacher , du musst nur alle technischen Angaben und das Baujahr erbringen . Und wenn es klemmt haben wir unsere Brüder im Tessin oder der Romandie ! Habe schon viele Oldtimer importiert und meine Erfahrungen .
Gruss Thomas
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- KalleWirsch
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Re: Hallo und Hilfe:-)
Nein, falsch verstanden. Du musst im Grunde zur Zulassung (oder wer auch immer, dann halt mit deiner Vollmacht, der eidesstattlichen Bestätigung das der Vorbesitzer auch der wirkliche Besitzer war und dem Kauffertrag) und sagen das der Fahrzeugbrief abhanden gekommen ist. Dann wird ein Aufgebot bestellt und nach Ablauf der Aufgebotsfrist in der sich ein etwaiger Besitzer melden kann, dann bekommst du einen neuen Fahrzeugbrief. Das ist Verwalungsstress, aber überwindbarKFF hat geschrieben:Vielen Dank KalleWirsch für deine schnelle und ausführliche Antwort. Wenn ich das Zitat richtig verstehe, ist die Ausstellung eines Fahrzeugbrief nur durch eine Zulassung möglich. Kann ein restaurationsbedürftiges Fahrzeug denn zugelassen werden? Oder geht das auch ohne?
Danke und Grüsse
In D gibt es zwei Papiere zu einem Fahrzeug
1. Der Fahrzeugbrief als Besitzurkunde
2. bei zugelassenen Fahrzeugen einen Fahrzeugschein der immer mitgeführt werden muss (wird ein Fahrzeug abgemeldet, wird dies im Fahrzeugbrief vermerkt und der Fahrzeugschen eingezogen/vernichtet)
Du Willst also nur den Fahreugbrief (als Besitzurkunde)
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Re: Hallo und Hilfe:-)
@ Thomas
..... auch die Brüder im Tessin können nicht mehr helfen, denn genau wegen solchen dummen Sprüchen hat der FIVA-Pass auch hier Einzug gehalten. Die Szene ist Dir sicher dankbar dafür .....
Georges
..... auch die Brüder im Tessin können nicht mehr helfen, denn genau wegen solchen dummen Sprüchen hat der FIVA-Pass auch hier Einzug gehalten. Die Szene ist Dir sicher dankbar dafür .....
Georges
Re: Hallo und Hilfe:-)
Hallo zusammen
Was ist den gegen den FIVA Pass einzuwenden? Ist doch bloss ein Hilfsmittel und ein Autentitätsnachweis
für unsere Oldys. Ich jedenfalls bin stolzer Besitzer von zwi FIVA Pässen, habe dadurch saubere Dokumentationen
meiner Motorräder und bei der künftigen MFK sicher keine Nachteile.
Übrigens ist der Kostenaufwand als FAM Mitglied eher gering ( Fr. 80.00 pro Motorrad ) das erstellen der
Dokumentation ist halt mit etwas Arbeit verbunden.
Freundliche Grüsse
Ducati Tinu
Was ist den gegen den FIVA Pass einzuwenden? Ist doch bloss ein Hilfsmittel und ein Autentitätsnachweis
für unsere Oldys. Ich jedenfalls bin stolzer Besitzer von zwi FIVA Pässen, habe dadurch saubere Dokumentationen
meiner Motorräder und bei der künftigen MFK sicher keine Nachteile.
Übrigens ist der Kostenaufwand als FAM Mitglied eher gering ( Fr. 80.00 pro Motorrad ) das erstellen der
Dokumentation ist halt mit etwas Arbeit verbunden.
Freundliche Grüsse
Ducati Tinu
- KalleWirsch
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Re: Hallo und Hilfe:-)
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Zuletzt geändert von KalleWirsch am 08.01.2016 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hallo und Hilfe:-)
Intelligente Antwort Kalle..................
Ich habe aber Infos, dass auch der Kalle Wirsch möglicherweise schneller einen FIVA Pass für die MFK
braucht als ihm lieb ist.
Ducati Tinu
Ich habe aber Infos, dass auch der Kalle Wirsch möglicherweise schneller einen FIVA Pass für die MFK
braucht als ihm lieb ist.
Ducati Tinu
- KalleWirsch
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Re: Hallo und Hilfe:-)
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Zuletzt geändert von KalleWirsch am 08.01.2016 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hallo und Hilfe:-)
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Zuletzt geändert von KalleWirsch am 08.01.2016 11:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hallo und Hilfe:-)
.. genau hier liegt der Hund begraben. In einzelnen Kantonen ist diese Praxis bereits Religion.
Wie Kalle es beschrieben hat, ist der FIVA-Pass nur eine Alibiübung und keineswegs ein Garant für Authenzität. Hier sind die MFK's aufs Trittbrett gesprungen und haben damit den schwarzen Peter an die Veteranen-Club's weitergegeben. Hinzu kommt, dass der VIFA-Pass mit nur 10-jähriger Gültigkeit auf den Eigentümer ausgestellt wird und bei einem Verkauf des Fahrzeuges seine Gültigkeit verliert. Der neue Besitzer muss also erneut ein solches Dokument beantragen. Aber eben, die FIVA hat damit eine nicht versiegende Geldquelle angezapft, die von den eifrigen und gut ausgebildeten "Experten" der Club's am sprudeln gehalten wird. Es kann nur spekuliert werden, wer für diese "Lösung" geweibelt ist.
Georges
Wie Kalle es beschrieben hat, ist der FIVA-Pass nur eine Alibiübung und keineswegs ein Garant für Authenzität. Hier sind die MFK's aufs Trittbrett gesprungen und haben damit den schwarzen Peter an die Veteranen-Club's weitergegeben. Hinzu kommt, dass der VIFA-Pass mit nur 10-jähriger Gültigkeit auf den Eigentümer ausgestellt wird und bei einem Verkauf des Fahrzeuges seine Gültigkeit verliert. Der neue Besitzer muss also erneut ein solches Dokument beantragen. Aber eben, die FIVA hat damit eine nicht versiegende Geldquelle angezapft, die von den eifrigen und gut ausgebildeten "Experten" der Club's am sprudeln gehalten wird. Es kann nur spekuliert werden, wer für diese "Lösung" geweibelt ist.
Georges
- KalleWirsch
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Re: Hallo und Hilfe:-)
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Zuletzt geändert von KalleWirsch am 08.01.2016 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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- KalleWirsch
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Re: Hallo und Hilfe:-)
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Zuletzt geändert von KalleWirsch am 08.01.2016 11:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hallo und Hilfe:-)
Danke Massimo!
Freut mich für Dich, endlich einer der aus Erfahrung schreibt und dem der Fiva Pass von nutzen war.
Monologe ohne Sachkenntnis waren von mir eigentlich gar nicht gefragt, ich habe auf Fakten gehofft.
Freundliche Grüsse
Ducati Tinu
Freut mich für Dich, endlich einer der aus Erfahrung schreibt und dem der Fiva Pass von nutzen war.
Monologe ohne Sachkenntnis waren von mir eigentlich gar nicht gefragt, ich habe auf Fakten gehofft.
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Ducati Tinu