Hallo zusammen
Ich habe vor zig Jahren einen Roller Terrot VMS2 aus Frankreich mitgebracht. Da bei der Einreise die Grenze unbesetzt war bin ich eingereist ohne die Anmeldung.
Der Roller hat keine Papiere. ich habe nur die Quittung des Verkäufers.
Und technische Beschriebe.
Nun möchte ich mit der Maschine rumbrettern oder verkaufen.
Wie komme ich aber an Papiere und wie kann ich das Ding verzollen.
Danke
Terrot Roller 1953 ohne Papiere
Moderator: Argus
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Re: Terrot Roller 1953 ohne Papiere
Am besten wenn du jemanden kennst in Frankreich der sollte dir nochmals eine neue Quittung schreiben mit einem realistischen Preis und dann zum Zoll Verzollung machen
13.20
Mit diesem Papier und möglich viele Unterlagen ( Oldtimer Eintrag) und dem Fahrzeug zur MFK
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Re: Terrot Roller 1953 ohne Papiere
Ein Fahrzeug ohne Papiere ist schon mal heikel, egal ob Kauf im In- oder Ausland. Mindestens sollte der französische Verkäufer sich vor dem Verkauf um den Ersatz des verlorenen Fahrzeugausweises kümmern! Diesen Ausweis muss er dann mit 2 diagonalen Strichen, Datum und Unterschrift selber annullieren. Dazu wird bei der Ausfuhr aus Frankreich meist noch ein "Certificat De Non-Gage" verlangt (vom Verkäufer beizubringen), welches bestätigt, dass das Fahrzeug nicht mit Schulden behaftet ist. Sonst ist die Ausfuhr unmöglich, da der Staat das Vehikel blockiert!
Nun zum Import eines Fahrzeugs mit den oben erwähnten Papieren. Das korrekte Vorgehen ist folgendes: Beim Grenzübertritt entweder deklarieren und sofort verzollen (nur bei grösseren Grenzübergängen werktags möglich). Oder beim Grenzübertritt deklarieren und mit dem dabei erhaltenen Formular innert 48 Stunden bei einem Binnen-Zollamt deiner Wahl verzollen. In beiden Fällen erhältst du vom Zoll das gelbe Formular 13.20 A mit der zum Einlösen absolut notwendigen Stammnummer!
Alles andere gilt als Schmuggel und Steuerhinterziehung (Umgehen von Zollgabgaben, Automobilsteuer und MWSt.), was dich teuer zu stehen kommen kann.
In deiner Situation ist wohl der von Patrick vorgeschlagene Weg einzuschlagen. Mit einer aktuellen Kaufquittung (höchstens 1-2 Tage alt!) kannst du mit dem Roller und seinem französischen Ausweis beim nächstliegenden Zollamt aufkreuzen und ihn zur Verzollung anmelden. Man wird dich zwar wegen des unkorrekten Vorgehens deutlich rügen. Aber da du ja immerhin aus eigenem Antrieb mit gutem Willen innerhalb von 48 Stunden nach dem Grenzübertritt am Zoll aufgetaucht bist, kommst du wohl ohne Busse davon...
Das Leergewicht des Rollers muss übrigens mit einem vom Zoll anerkannten Waagschein bezeugt sein; bei mir hat man allerdings aus Goodwill auch schon das in den Fz-Papieren gedruckte Leergewicht zur Berechnung der Zollabgaben übernommen.
Noch eine Pointe, mit der ich erst vor Kurzem am Zollamt überrascht wurde: Wenn das Fahrzeug bei der Verzollung unvollständig ist, kann das Ausstellen des 13.20 A verweigert werden. Sobald das verzollte Fragment dann in der Schweiz komplettiert worden ist, gilt es als Neufahrzeug "Made in Switzerland" und muss beim Vorführen beim Strassenverkehrsamt als Eigenbau (!) den aktuell gültigen technischen Anforderungen genügen, worauf dann das Strassenverkehrsamt eine Stammnummer zuteilt (blaues Formular 13.20 B) -viel Vergnügen!
Alex Meyer
Nun zum Import eines Fahrzeugs mit den oben erwähnten Papieren. Das korrekte Vorgehen ist folgendes: Beim Grenzübertritt entweder deklarieren und sofort verzollen (nur bei grösseren Grenzübergängen werktags möglich). Oder beim Grenzübertritt deklarieren und mit dem dabei erhaltenen Formular innert 48 Stunden bei einem Binnen-Zollamt deiner Wahl verzollen. In beiden Fällen erhältst du vom Zoll das gelbe Formular 13.20 A mit der zum Einlösen absolut notwendigen Stammnummer!
Alles andere gilt als Schmuggel und Steuerhinterziehung (Umgehen von Zollgabgaben, Automobilsteuer und MWSt.), was dich teuer zu stehen kommen kann.
In deiner Situation ist wohl der von Patrick vorgeschlagene Weg einzuschlagen. Mit einer aktuellen Kaufquittung (höchstens 1-2 Tage alt!) kannst du mit dem Roller und seinem französischen Ausweis beim nächstliegenden Zollamt aufkreuzen und ihn zur Verzollung anmelden. Man wird dich zwar wegen des unkorrekten Vorgehens deutlich rügen. Aber da du ja immerhin aus eigenem Antrieb mit gutem Willen innerhalb von 48 Stunden nach dem Grenzübertritt am Zoll aufgetaucht bist, kommst du wohl ohne Busse davon...
Das Leergewicht des Rollers muss übrigens mit einem vom Zoll anerkannten Waagschein bezeugt sein; bei mir hat man allerdings aus Goodwill auch schon das in den Fz-Papieren gedruckte Leergewicht zur Berechnung der Zollabgaben übernommen.
Noch eine Pointe, mit der ich erst vor Kurzem am Zollamt überrascht wurde: Wenn das Fahrzeug bei der Verzollung unvollständig ist, kann das Ausstellen des 13.20 A verweigert werden. Sobald das verzollte Fragment dann in der Schweiz komplettiert worden ist, gilt es als Neufahrzeug "Made in Switzerland" und muss beim Vorführen beim Strassenverkehrsamt als Eigenbau (!) den aktuell gültigen technischen Anforderungen genügen, worauf dann das Strassenverkehrsamt eine Stammnummer zuteilt (blaues Formular 13.20 B) -viel Vergnügen!
Alex Meyer